Übergabe eines Mietobjektes

Das Mietobjekt wurde per Ende Oktober gekündigt und ist seit 30.10. bereit zur Übergabe. Das Problem ist, dass weder Besitzer noch Verwalter (beide sind in Holland resident) seit rund einem Monat auf mehrere Anfragen für die Festlegung eines Übergabetermins reagiert haben und völliges Stillschweigen bewahren. Somit sind auch nach Beendigung des Vertrages die Schlüssel zum Mietobjekt noch immer im Besitz des ausgezogenen Mieters, der noch Anspruch auf die Rückzahlung des geleisteten Mietzinsdepots plus Zinsen hat.
Was ist in diesem Fall die korrekte Vorgehensweise, damit der Mieter die Rückzahlung des Mietzinsdepots sichstellen kann und ihm andererseits keine Nachteile oder rechtliche Komplikationen wegen des Besitzes der Schlüssel zum Mietobjekt entstehen.

Danke für fundierte Hinweise und Verhaltensformen

heredi

Der Mieter sollte nachweisen können, dass das Angebot zur Rückgabe der Mietsache (Räume+Schlüssel) zu vorgeschlagenem Termin … (letzter Miettag alternativ folgender Werktag) dem Vermieter zugegangen ist. Damit wäre der Vermieter bei Nichtreaktion in Annahmeverzug.

Nach Mietende wäre es bei Annahmeverzug des Vermieters dann außerdem empfehlenswert die Schlüssel nachweislich dem Vermieter auf dem Postweg zuzustellen (z.B. durch nachverfolgbares Einwurf-Einschreiben oder Paket).

Auf Kautionsrückgabe (verpfändetets Sparguthaben) bzw. Kautionsrückzahlung (Barkaution/Kaution als Geldleistung) zu klagen empfiehlt sich erst 6 Monate nach Mietende/Rückgabe der Mietsache wegen BGB § 548
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__548.html

netterweise findet sich alles hier Relevante auf einer Internetpräsenz:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendi…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schlue…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…

PS: in dieser besonderen Situation sollte man sich natürlich sicher sein, eine mitgeteilte Adressänderung des Vermieters/Mitteilung eines neuen Ansprechpartners nicht verpennt zu haben :wink:

Moin,
wichtig ist - daß alle Schreiben per Einschreiben Rückschein gemacht werden und wurden damit Du rechtlich abgesichert bist. Wenn das gemacht wird und vor allem wurde, so bist Du aus der Sache raus. Die sollen sich dann bei Dir melden wenn sie die Schlüssel möchten.
Mit der Rückzahlung der Kaution mußt Du max. 6 Monate warten, wenn dann nichts kommt bleibt dir nur der Weg zu RA.

Gruß connection

Hallo! Also wenn Sie die Kündigung vor drei monaten per Einschreiben oder per Einwurfbestätigung gemacht haben, dann brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen wenn die Gegenseite nicht reagiert. Ziehen Sie einfach aus. Die Schlüssel würde ich erst nach der Wohnungsübergabe abgeben. Machen Sie unbedingt ein schriftliches Übergabeprotokol und diesen unterschreiben lassen. Recht auf Mietkautionrückzahlung haben Sie erst nach der Jahresabrechnung. Diese kommt manchmal erst in einem halben Jahr.