Übergabe erfolgt - was kann noch kommen?

Hallo,

angenommen, die Schlüsselübergabe (Wohnungsübergabe ist erfolgt) und es wurde kein Übergabeprotokoll seitens des Vermieters erstellt. Der Vermieter weigert sich weiterhin, das vom Mieter erstellte Übergabeprotokoll zu unterschreiben und möchte „erst noch mit einem Fachmann“ durch die Wohnung gehen - was könnte in diesem Fall noch passieren? Offensichtliche Mängel (Wände nicht weiß gestrichen…) wurden zwar erwähnt, es wurde aber keine Nachfrist gestellt und Mieter hat ja auch die Schlüssel nicht mehr… kann dies nun noch gefordert werden?

kann dies nun noch gefordert
werden?

ansprüche des vermieters wegen nicht ordnungsgemäßer rückgabe der mietsache bleiben natürlich bestehen. aber die 6 monatsfrist hat begonnen zu laufen, § 548 bgb.
ist etwa der mieter ausgezogen, ohne die schönheitsrep. durchgeführt zu haben, ist eine fristsetzung nach § 281 II bgb grds. entbehrlich.

ansonsten bedarf es für schadesnersatzansprüche grds. der fristsetzung. dazu ist der vermieter gehalten, dem mieter zugang zu den räumlichkeiten zu gewähren…

… kann der Vermieter die Fristen denn auch noch nach Schlüsselübergabe setzen… die Frist für die offensichtlichen Mängel hätte er ja auch sofort setzen können. Er hat die Schlüssel ja angenommen. Es ist wirklich eine sehr verzwickte Situation… es sind Mängel in der Wohnung, aber leider wurden die damals nicht im Mietvertrag aufgenommen - wenn der Vermieter Nachforderungen für alle MÄngel in der Wohnung stellt (die zu 80 % von Vormieter kommen), geht das in die 1000 er… es muss doch eine Lösung geben…

… kann der Vermieter die Fristen denn auch noch nach
Schlüsselübergabe setzen…

die frist für ersatzansprüche beginnt erst mit (rück-)übergabe an den vermieter, schließlich soll er sich ein bild von der lage verschaffen können.

es sind Mängel in der Wohnung, aber leider wurden
die damals nicht im Mietvertrag aufgenommen

das ist schlecht, dafür gibt es schließlich das übergabeprotokoll.

  • wenn der
    Vermieter Nachforderungen für alle MÄngel in der Wohnung
    stellt (die zu 80 % von Vormieter kommen), geht das in die
    1000 er… es muss doch eine Lösung geben…

wenn der mieter den nachweis erbringen kann, dass er die mängel nicht zu vertreten hat, dann besteht auch keine ersatzpflicht.

… aber da der Vermieter ja jetzt schon in der Wohnung ist und teilweise Handwerker usw. dort arbeiten, können doch auch Schäden etc. daher kommen? Wie kann er denn nachweisen, dass die Schäden von uns sind?

Müsste er uns nicht eigentlich sowieso SCHRIFTLICH eine Mängelanzeige geben und eine Nachfrist setzen?

Der Vermieter möchte jetzt zusätzlich, dass Schäden für eine Außenwand bezahlt werden, die falsch verputzt wurde. Wie kann das denn sein? Die Mieter haben natürlich nichts verputzt und haben damit doch nichts zu tun…

hier wird doch sehr deutlich, dass es dem Vermieter nur darum geht, möglichst viel Geld von den Ex-Mietern zu bekommen.

Außerdem möchte er Geld für die Reparatur einer Badewanne, die Macken hat (nicht vom Mieter verursacht!). Die Badewanne ist sehr alt und der Mieter könnte das ja „notfalls“ über die Haftpflichtversicherung laufen lassen - allerdings möchten die ja dann eine Beschreibung, wie die Macken entstanden sind. Da der Mieter den Schaden nicht zu verantworten hat (und sich auch nicht erklären kann, wie solche Macken in die Badewanne kommen können), wird er das nicht können und die Verischerung wird nicht bezahlen.

Ist es wirklich alles so aussichtslos, dass der Mieter Recht bekommt?