übergabe hausverkauf

hallo,
die von uns gemietete wohnung wurde verkauft. bisher wurden alle besichtigungstermine von uns gestattet. der jetzige käufer war bereits schon zweimal in unserer wohnung und wurde auch auf sämtliche mängel aufmerksam gemacht.
nun möchte der makler mit allen beteiligten eine übergabe machen und schon wieder in die wohnung.
der makler hat bereits von uns verbot bekommen die wohnung zu betreten, da er in gegenwart von kaufinteressenten dinge über uns gesagt hat, die u.a. der schweigepflicht unterliegen.
der neue eigentümer schikaniert uns bis aufs blut, da er uns raus haben möchte.
nun meine frage: müssen wir diese menschen zu einer übergabe erneut in die wohnung lassen?

lg ute

hallo,
die von uns gemietete wohnung wurde verkauft. bisher wurden
alle besichtigungstermine von uns gestattet. der jetzige
käufer war bereits schon zweimal in unserer wohnung und wurde
auch auf sämtliche mängel aufmerksam gemacht.
nun möchte der makler mit allen beteiligten eine übergabe
machen und schon wieder in die wohnung.
der makler hat bereits von uns verbot bekommen die wohnung zu
betreten, da er in gegenwart von kaufinteressenten dinge über
uns gesagt hat, die u.a. der schweigepflicht unterliegen.
der neue eigentümer schikaniert uns bis aufs blut, da er uns
raus haben möchte.
nun meine frage: müssen wir diese menschen zu einer übergabe
erneut in die wohnung lassen?

Hallo Ute,

den neuen Eigentümer muss der Zutritt ermöglicht werden. Dem Makler kann wegen seines Verhaltens der Zutritt verweigert werden. Hierzu ein Hinweis. Fotografien von, von Euch möbilierten, Räumen darf der neue Vermieter nicht erstellen. Kommt er also mit dem Foto, auffordern, es zu unterlassen zu fotografieren. Es ist u.a. auch anzunehmen, dass der Neue Beweise gegen Euch sucht und schaffen will. Empfehlung. Aus dem Bekanntenkreis jemand als Zeuge hinzuziehen.

Mit dem neuen weder Mietvertrag abschliessen noch kann der kündigen, solange er nicht einen Grundbuchauszug vorgelegt hat. Er hat auch kein Besichtigungsrecht, wenn er den Grundbuchauszug nicht vorlegt. Dann muss der bisherige Vermieter mit Euch den Termin vereinbaren.

Empfehle Beratung durch Anwalt oder Mieterverein.

Gruss Günter

Hallo Ute,

den neuen Eigentümer muss der Zutritt ermöglicht werden. Dem
Makler kann wegen seines Verhaltens der Zutritt verweigert
werden. Hierzu ein Hinweis. Fotografien von, von Euch
möbilierten, Räumen darf der neue Vermieter nicht erstellen.
Kommt er also mit dem Foto, auffordern, es zu unterlassen zu
fotografieren. Es ist u.a. auch anzunehmen, dass der Neue
Beweise gegen Euch sucht und schaffen will. Empfehlung. Aus
dem Bekanntenkreis jemand als Zeuge hinzuziehen.

Mit dem neuen weder Mietvertrag abschliessen noch kann der
kündigen, solange er nicht einen Grundbuchauszug vorgelegt
hat. Er hat auch kein Besichtigungsrecht, wenn er den
Grundbuchauszug nicht vorlegt. Dann muss der bisherige
Vermieter mit Euch den Termin vereinbaren.

Empfehle Beratung durch Anwalt oder Mieterverein.

Gruss Günter

hallo,
wir haben bereits einen anwalt und der meint, wenn der neue erst vor kurzem zweimal in der wohnung war, müssen wir ihn nicht rein lassen.
der alte eigentümer reagiert überhaupt nicht. auch nicht auf schreiben von unserem anwalt. den termin hat der makler gemacht.
bin ein bischen verunsichert wie ich mich verhalten soll.
es wird warscheinlich eine sehr unschöne begegnung (nicht von unserer seite)
lg ute

Hallo Ute,

den neuen Eigentümer muss der Zutritt ermöglicht werden. Dem
Makler kann wegen seines Verhaltens der Zutritt verweigert
werden. Hierzu ein Hinweis. Fotografien von, von Euch
möbilierten, Räumen darf der neue Vermieter nicht erstellen.
Kommt er also mit dem Foto, auffordern, es zu unterlassen zu
fotografieren. Es ist u.a. auch anzunehmen, dass der Neue
Beweise gegen Euch sucht und schaffen will. Empfehlung. Aus
dem Bekanntenkreis jemand als Zeuge hinzuziehen.

Mit dem neuen weder Mietvertrag abschliessen noch kann der
kündigen, solange er nicht einen Grundbuchauszug vorgelegt
hat. Er hat auch kein Besichtigungsrecht, wenn er den
Grundbuchauszug nicht vorlegt. Dann muss der bisherige
Vermieter mit Euch den Termin vereinbaren.

Empfehle Beratung durch Anwalt oder Mieterverein.

Gruss Günter

hallo,
wir haben bereits einen anwalt und der meint, wenn der neue
erst vor kurzem zweimal in der wohnung war, müssen wir ihn
nicht rein lassen.
der alte eigentümer reagiert überhaupt nicht. auch nicht auf
schreiben von unserem anwalt. den termin hat der makler
gemacht.
bin ein bischen verunsichert wie ich mich verhalten soll.
es wird warscheinlich eine sehr unschöne begegnung (nicht von
unserer seite)

Hallo Ute,

da hat der Anwalt recht. Ich vermute auch mal, dass er - nachdem er Euch so rasch als möglich draussen haben will - möglicherweise auch nur im Zusammenspiel mit dem Makler versucht Mittel und Wege zu finden um Euch vertragswidriges Verhalten ans Bein zu hängen. Nochmals, ohne Eintragung hat der Neue nichts bei Euch zu suchen, der Makler hat nach Vertragsabschluss Euch ohnehin keine Termin mehr zu setzen und zuständig ist bis ein Auszug aus dem Grundbuch vorliegt der alte Vermieter.

Trotzdme empfehle ich den Neuen ins Haus zu lassen, wenn er nicht fotografiert und wenn der Makler nicht dabei ist. Und vor allem müsst Ihr Euren Anwalt informieren.

Gruss Günter