Mal angenommen eine bisher sehr nette und langjährige Vermieterin entpuppt sich hinsichtlich eines Auszuges etwas zum Problem. Nachdem sie eine äußerst fragwürdige Nebenkostenabrechnung mit einem Hamsterkauf Heizöl im letzten Monat der Vertragslaufzeit voll auf den Mieter umwälzen wollte und erst auf Widerspruch einigermaßen fair korrigierte, will sie z.B. bei besenreiner Übergabe auch Fenster geputzt haben (die von teilbegrünten Außenwänden schnell schmutzig und spinnwebig werden).
Zwei große „Streit“ Punkte sind eine Türe und ein Wasserhahn.
Nach 15 Jahren Mietzeit ist der Wasserhahn im Bad stumpf und das Chrom hinnüber. Da sie das Haus verkaufen will scheint es unsinnig einen neuen einzubauen - wieviel ist so ein Teil nach 15 Jahren wert?
Nach der gleichen Mietzeit ist eine Innentüre beschädigt. Durch Windzug ist sie vor vielen Jahren an die Wand gedonnert und hat im Furnier einen bösen Sprung. Technisch ist sie funktionsfähig, optisch ist der Makel einfach da, über der Klinke ein 10cm langer Querriss im ehemals bestimmt schönen Wenge-Furnier. Es wurde mit Wachskitt so gut es geht kaschiert, ist aber halt einfach sichtbar. Muss sie das so abnehmen? Wenn nicht, was müsste man für die Türe zahlen? Kann sie eine neue verlangen (müsste angefertigt werden, weiß der Himmel was das kostet)? Neu haben die Türen vor über 20 Jahren um die 600 DM gekostet.
Gibt es eine Tabelle oder eine Formel wie man den Restwert solcher Dinge berechnen kann?
Danke und Grüße
T.
Hallo Tina,
zu Deinem Problem mit der Tür und dem Wasserhahn kann ich Dir leider nichts sagen.
Aber was die Formulierung „besenrein“ anbelangt, musste ich mich kürzlich auch von einem Rechtsanwalt belehren lassen.
Beim Auszug muss es so sauber sein, wie man es beim Einzug gerne vorfinden würde. Das hat mir ein Rechtsanwalt vom Mieterschutzbund so gesagt.
Denn ich hatte bei unserem Auszug auch keine Fenster mehr geputzt und die Rippen der dicken Gussheizkörper hätten auch mal wieder gereinigt werden müssen.
Da das Haus in dem wir gewohnt haben unter Zwangsverwaltung steht, hat sich die „nette“ Rechtsanwältin sofort darauf gestürzt und die Wohnung als völlig verkommen und verdreckt bezeichnet. Klasse!
Ich wünsche Dir viel Glück!
Viele Grüße
Andrea
sie z.B. bei besenreiner Übergabe auch Fenster geputzt haben
!!besenrein ist besenrein, heißt: nur mit Besen durchfegen und nicht polieren oder nass putzen etc.,…
(die von teilbegrünten Außenwänden schnell schmutzig und
spinnwebig werden).
!!Mit nassem Tuch schnell rüber, in 3 Minuten erledigt und hat sich,…
Zwei große „Streit“ Punkte sind eine Türe und ein Wasserhahn.
Nach 15 Jahren Mietzeit ist der Wasserhahn im Bad stumpf und
das Chrom hinnüber. Da sie das Haus verkaufen will scheint es
unsinnig einen neuen einzubauen - wieviel ist so ein Teil nach
15 Jahren wert?
!! Wert gleich 0, aber muß auch nicht ersetzt werden, da es sich um "gebräuchliche Abnutzung handelt,…!!
Nach der gleichen Mietzeit ist eine Innentüre beschädigt.
Durch Windzug ist sie vor vielen Jahren an die Wand gedonnert
und hat im Furnier einen bösen Sprung. Technisch ist sie
funktionsfähig, optisch ist der Makel einfach da, über der
Klinke ein 10cm langer Querriss im ehemals bestimmt schönen
Wenge-Furnier. Es wurde mit Wachskitt so gut es geht
kaschiert, ist aber halt einfach sichtbar. Muss sie das so
abnehmen? Wenn nicht, was müsste man für die Türe zahlen? Kann
sie eine neue verlangen (müsste angefertigt werden, weiß der
Himmel was das kostet)? Neu haben die Türen vor über 20 Jahren
um die 600 DM gekostet.
Gibt es eine Tabelle oder eine Formel wie man den Restwert
solcher Dinge berechnen kann?
Strittig; Vermieter kann keine neue Tür verlangen, nur eine „neue Tür, die 15 Jahre alt ist“; bzw. die Behebung des Schadens, weilcher ja vorgenommen wurde,…
Danke und Grüße
T.
Wasserhahn
!! Wert gleich 0, aber muß auch nicht ersetzt werden, da es sich um "gebräuchliche Abnutzung handelt,…!!
Vielleicht erklärt Peter 1956 ja noch, wie er zu seiner Ansicht gelangt.
Ich habe es bisher noch nie erlebt, dass das Chrom durch „übliche Abnutzung“ einfach mal so „hinüber geht“ oder stumpf wird. Dazu bedarf es i.d.R. besonderer Einwirkungen - z.B. nicht regelmäßig entfernte Kalkablagerungen oder zu „harte“ Putzmittel. Dann hätte das Stumpfwerden allerdings m.E. der Mieter zu vertreten und wäre Schadensbeseitigungs-/Ersatzpflichtig.
Aber: Eine Armatur einfacher/mittlerer Preisklasse ist i.d.R. für 15-50 Euro zu haben. Sofern der Mietvertrag eine Kleinreparatur-Klausel enthält, wäre der Mieter dann ggfs. sogar verschuldensunabhängig zuständig.
(mittlere Lebensdauer Sanitärobjekte 25 Jahre)
Innentüre furniert
Windzug liegt im Risikobereich des Mieters und ist von ihm zu vertreten.
gem. Tabelle: Lebenserwartung von Bauteilen (IEMB/Bundesbauministerium) beträgt die mittlere Lebenserwartung hier 70 Jahre.
Der Zeitwert für Schadensersatz wäre z.B. so zu ermitteln
70 Jahre = 600 DM
20 Jahre bereits verstrichen = 50 Jahre Restnutzungsdauer
600 : 70 * 50 = 428,47 DM Zeitwert
Lebensalter von Bauteilen z.B. auch hier im Internet
http://www.baumarkt.de/b_markt/fr_info/bausatz.htm