Übergabe / neuer Vermieter

Hallo liebe Experten!

Folgende Situation:

Ein Mieter zieht aus einer Wohnung aus und kündigt fristgerecht. Während der drei-monatigen Frist, wird das gesamte Haus verkauft.
Die alte Hausverwaltung war bei einer Vorabbegehung der Räume anwesend; bestätigt, dass alles in Ordnung sei und bei Auszug nichts erneuert oder verändert werden müsse. Es gibt Einbauten einer Küche und eines Badezimmers in veränderter vorm, welches aber schon vor Übernahme der Mieträume durch den Mieter vorhanden war. Im Vertrag steht dazu, daß die Räume vom Vormieter total renoviert wurden und die Einbauten einer Küche und des Bades vom Vermieter neu erstellt wurden.
Die neue Hausverwaltung erscheint zur Übergabe und behauptet nun, der Mieter müsse diese Einbauten verändern und hat dazu folgende Klausel im Übergabeprotokoll verfasst: „Für vom Vormieter übernommene Gegenstände bzw. Einbauten haftet der Vermieter nicht. Für Reperaturen bzw. Erneuerung dieser Geräte ist der Mieter selbst zuständig. Kann wegen übernommener Möblierung bzw. Einbauten die Besichtigung von Wänden, Decken bzw. Fußböden nicht erfolgen, übernimmt der Nachmieter auch die damit verbundenen Schönheitsreperaturen. Der Vermieter kann vom Nachmieter bei dessen Auszug die Entfernung der übernommenen Gegenstände bzw. Einbauten fordern.“ Aber es gibt ja nur den Mieter und keinen Nachmieter, damit ist das doch hinfällig, zumal im Vertrag ausdrücklich steht, dass diese baulichen Maßnahmen nicht vom Mieter getroffen wurden.

Es gibt jedoch noch eine Klausel zu allgemeinen Schönheitsreperaturen im Vertrag. Zum einen ist das übliche aufgelistet, alle wieviel Jahre welche Zimmer gestrichen werden müssen etc. desweiteren ist geschrieben: „Trägt der Mieter die Schönheitsreperaturen und beabsichtigt der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses bauliche Veränderungen, insbesonderere Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist der Mieter zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verpflichtet. Schuldet der Mieter im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Schöneheitsreperaturen und beabsichtigt der Vermieter, bauliche Umgestaltung der Mietsache vorzunehmen, so kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verlagen, sofern er seine Absicht dem Mieter unverzüglich mitteilt.“
In Folge dessen wurde die Kaution einbehalten. Im Vertrag steht aber, diese müsse nach drei Monaten ausgezahlt werden.
Der Vertrag ist von 1993 und gerade der Abschnitt mit den Schönheitsreperaturen ist widersprüchlich, da in der Art der Formulierung ja in jedem Fall der Mieter eine Entschädigung zahlen müsse, ob er nun Schönheitsreperaturen vorgenommen hat oder nicht. Von Bad und Küche ist keine Rede.
Kann der Mieter die Kaution einfordern, da er die Wohnung 1993 schon so mit allen Ein- und Umbauten übernommen hat? Was kann der neue Vermieter wirklich fordern, da der Vertrag ja mit der vorherigen Hausverwaltung einvernehmlich so abgeschlossen wurde und bei der Vorabbegehung nichts darüber gesagt wurde, dass irgendetwas gemacht werden müsse. (Wozu es leider nichts schriftliches gibt)

So, genug der vielen Worte
ich wünsche allen einen schönen Tag

Hallo,

ein neuer Hausbesitzer übernimmt die Mieter mit allen bereits bestehenden Verträgen. Einseitige Änderungen der Verträge kann der neue VM nicht vornehmen. Der alte Vertrag gilt.

Mit der Formulierung im Übergabeprotokoll soll m.E. der jetzige Mieter als „Nachmieter“ etabliert werden der mit Unterschrift plötzlich die Pflicht hätte, die vom Vormieter (oder vom vorigen Vermieter) gemachten Einbauten rückzubauen.

Der Mieter sollte so etwas nicht unterschreiben und sich dringend fachkundig vertreten lassen.

Gruß
Nita

Hi nita

ein neuer Hausbesitzer übernimmt die Mieter mit allen bereits
bestehenden Verträgen.

Hmm, gilt dies nicht nur für Raum-Mietvertäge?
Verträge mit Gartenpflege- Heizungswartungs- etc. Vertäge gilt dies nicht zwingend.
Einseitige Änderungen der Verträge kann
der neue VM nicht vornehmen. Der alte Vertrag gilt.

Ach, der VM kann nicht einseitig zB die Miete senken?

Dabei wurde von mir bislang angenommen, dass zum Nachteil des M…usw.

Mit der Formulierung im Übergabeprotokoll soll m.E. der
jetzige Mieter als „Nachmieter“ etabliert werden der mit
Unterschrift plötzlich die Pflicht hätte, die vom Vormieter
(oder vom vorigen Vermieter) gemachten Einbauten rückzubauen.

Manchmal üblich zB als Gegenleistung für etwas anderes.

Der Mieter sollte so etwas nicht unterschreiben

Warum denn nicht?
Es käme auf die Vor- Nachteile an.
und sich
dringend fachkundig vertreten lassen.

Wie, wichtig oder dringend, was wäre besser?

vlg MC

PS:
Jaja der Korthenscheisser hat wieder zugeschlagen…
…wie wäre es sich einfach eindeutiger auszudrücken, bevor man Ratschläge erteilt. (Der letzt Konter war gut :wink:)

Ich rate dir dringend, dich z.B. beim Mieterschutzbund einzuschreiben (geringe Gebühr) und dich dort oder von einem Rechtsanwalt 8Erstberatung ca. 50 - 100 Euro) beraten zu lassen.

Oftmals ist es so, dass Vermieter, die vermietete Wohnungen kaufen, sich sehr bemühen, einen Teil der ihnen entstehenden Kosten, z.B. für Sanierung der Wohnungen, auf die Mieter umzulegen und sich dabei äußerst geschickt anstellen. Aber auch ohne Vorsatz zu unterstellen finde ich es merkwürdig, dass ein bestehender und übernommener Mietvertrag im Nachgang abgeändert werden soll.

Hier rechtsverbindlich zu klären, was das Beste in deinem Fall ist, wird nicht möglich sein, deshalb solltest du dich auf jeden Fall beraten lassen.

Allein das Entfernen von Küche und Einbauten kostet Geld, die Rückführung in die ursprüngliche Form kann aber richtig teuer werden.

Viele Grüße,

Nina

Hi Mc,

sach ma, willst du mich unbedingt ärgern, oder gefiel dir mein Kommentar zu deinem letzten Kortinthenkackerpost so gut, dass du einen neuen forcieren willst?

Hmm, gilt dies nicht nur für Raum-Mietvertäge?
Verträge mit Gartenpflege- Heizungswartungs- etc. Vertäge gilt
dies nicht zwingend.

Wen interessiert das in diesem Moment? Ein Post kommt rein, stellt eine bestimmte Konstellation vor und fragt nach etwas sehr konkretem. Den Poster interessiert in dem Moment aller Wahrscheinlichkeit nach nicht jeder Ausnahmepups den es in der mietrechlichen weiten Umgebung so geben könnte.

Einseitige Änderungen der Verträge kann
der neue VM nicht vornehmen. Der alte Vertrag gilt.

Ach, der VM kann nicht einseitig zB die Miete senken?

Es ging im UP ebenfalls nicht um eine so wahnsinnig wahrscheinliche Situation wie die, dass ein VM die Miete senkt (ohne das - bevor du wieder Einwürfe machst - irgendetwas passiert ist, was ihn dazu zwingt). Also warum zum Geier, sollte man den UP auf all die kleinen Möglichkeiten hinweisen. Ja, es gibt Dinge, da darf sowohl der VM, als auch der Mieter - wenn schon genau dann bitte ganz genau - den Mietvertrag einseitig anpassen.

Dabei wurde von mir bislang angenommen, dass zum Nachteil des
M…usw.

Was ist an der Senkung der Miete - wenn wir schon davon sprechen - jetzt wieder nachteilig? Und wenn dann würde dein Einwand doch eher dafür sprechen, dass der VM etwas n i c h t darf, um den Mieter nicht zu benachteiligen?

Manchmal üblich zB als Gegenleistung für etwas anderes.

Wird hier nicht so dargestellt und ist also irrelevant.

Der Mieter sollte so etwas nicht unterschreiben

Warum denn nicht?
Es käme auf die Vor- Nachteile an.
und sich
dringend fachkundig vertreten lassen.

S.o. wenn es keine im UP genannten Vorteile gibt, bleibe ich dabei.

Es ist echt unheimlich schwierig, lieber MC irgendetwas so zu formulieren, dass nicht a) Ausnahmen unerwähnt bleiben bzw. b) es nicht noch genauer, noch klarer noch besser formuliert werden könnte.

Auch deine Kommentare sind für jemanden, der sich nicht mit dem Thema befasst hat, eigentlich ziemlich unverständlich. Lass uns doch einfach unser bestes tun, um Fragenden die Fallstricke des Mietrechts etwas deutlicher zu machen, ohne uns noch damit aufzuhalten, ob vielleicht die unwahrscheinlichsten Konstellation evtl. nicht berücksichtigt wurden.

Erwischst du mich bei etwas komplett unrichtigem, bitte nur zu. Das kann für den UP und mich nur gut sein, wenn berichtigt wird.

Gruß
Nita

Hallo (soviel Zeit sollte sein)

Ich rate dir dringend, dich z.B. beim Mieterschutzbund
einzuschreiben (geringe Gebühr) und dich dort oder von einem
Rechtsanwalt 8Erstberatung ca. 50 - 100 Euro) beraten zu
lassen.

Zunächst wären wir noch nicht beim -Du- !

Zweitens war man da mal früher dort, jetzt aber mehr beim Haus und Grundeigentümerverband…
…die haben auch mehrere sehr gute Rechtsabteilungen und einen Pressedienst auf neustem Stand.

Oftmals ist es so, dass Vermieter, die vermietete Wohnungen
kaufen, sich sehr bemühen, einen Teil der ihnen entstehenden
Kosten, z.B. für Sanierung der Wohnungen, auf die Mieter
umzulegen und sich dabei äußerst geschickt anstellen.

Hmm, das oftmals läßt sich doch belegen?
Mir wäre kein Fall im Umfeld bekannt. Man wert sich auch einfach mal gegen diese Pauschalbehauptung und damit der Diffamierung eines Berufstandes, der eine sehr wichtige Gesellschaftliche Aufgabe übernimmt.

Aber
auch ohne Vorsatz zu unterstellen finde ich es merkwürdig,
dass ein bestehender und übernommener Mietvertrag im Nachgang
abgeändert werden soll.

Habe soetwas schon häuftig gemacht…
…ist überhaupt nicht Merkwürdig, wenn man sich in der Materie auskennen würde.

Hier rechtsverbindlich zu klären, was das Beste in deinem Fall
ist, wird nicht möglich sein, deshalb solltest du dich auf
jeden Fall beraten lassen.

´
Richtig gute Beratung vorher wäre immer von Vorteil.

Allein das Entfernen von Küche und Einbauten kostet Geld, die
Rückführung in die ursprüngliche Form kann aber richtig teuer
werden.

jupp

vlg MC

Hi nita

sach ma, willst du mich unbedingt ärgern, oder gefiel dir mein
Kommentar zu deinem letzten Kortinthenkackerpost so gut, dass
du einen neuen forcieren willst?

erstens - nein
zweitens - wäre es doch sehr unterhaltsam

Hmm, gilt dies nicht nur für Raum-Mietvertäge?
Verträge mit Gartenpflege- Heizungswartungs- etc. Vertäge gilt
dies nicht zwingend.

Wen interessiert das in diesem Moment?

Mich?

Ein Post kommt rein,
stellt eine bestimmte Konstellation vor und fragt nach etwas
sehr konkretem. Den Poster interessiert in dem Moment aller
Wahrscheinlichkeit nach nicht jeder Ausnahmepups den es in der
mietrechlichen weiten Umgebung so geben könnte.

Hmm, wäre es denn nicht geschickter Formulierungen so zu wählen, die dann trotzdem eine Gültigkeit im Allgemeinen träfe?

Einseitige Änderungen der Verträge kann
der neue VM nicht vornehmen. Der alte Vertrag gilt.

Ach, der VM kann nicht einseitig zB die Miete senken?

Es ging im UP ebenfalls nicht um eine so wahnsinnig
wahrscheinliche Situation wie die, dass ein VM die Miete senkt
(ohne das - bevor du wieder Einwürfe machst - irgendetwas
passiert ist, was ihn dazu zwingt). Also warum zum Geier,

…und nich bei de Eier :wink:)…

sollte man den UP auf all die kleinen Möglichkeiten hinweisen.

Weil bei dir zB das - Grundsätzlich - einfach öffter vorkommt als es zuträfe? Zumindest bei mir kommen manchal deine Texte oft als sehr Absolut (also ohne Spielräume bzw. Abweichmöglichkeiten) und damit einseitig an.

Ja, es gibt Dinge, da darf sowohl der VM, als auch der Mieter

  • wenn schon genau dann bitte ganz genau - den Mietvertrag
    einseitig anpassen.

Gut, warum wird dann vorher so einseitig formuliert?

Dabei wurde von mir bislang angenommen, dass zum Nachteil des
M…usw.

Was ist an der Senkung der Miete - wenn wir schon davon
sprechen - jetzt wieder nachteilig? Und wenn dann würde dein
Einwand doch eher dafür sprechen, dass der VM etwas n i c h t
darf, um den Mieter nicht zu benachteiligen?

Es war ein Hinweis zum Nachdenken…
Der VM darf bei BKV auch die Miete erhöhen, wenn zB die BK steigen…
…ja manschmal sogar die Nettomiete wenn zB der Mietenspiegel steigt.

Manchmal üblich zB als Gegenleistung für etwas anderes.

Wird hier nicht so dargestellt und ist also irrelevant.

Würde von mir auch so gesehen. Manmal vergessen die Poster aber diesen wichtigen Punkt zu erwähnen…

Der Mieter sollte so etwas nicht unterschreiben

Na ja, es gehört ja zur Vertragsfreiheit dies selbst zu entscheiden.

Warum denn nicht?
Es käme auf die Vor- Nachteile an.
und sich
dringend fachkundig vertreten lassen.

S.o. wenn es keine im UP genannten Vorteile gibt, bleibe ich
dabei.

Hmm, klar die Meinungsäußerungen sind frei…

Es ist echt unheimlich schwierig, lieber MC irgendetwas so zu
formulieren, dass nicht a) Ausnahmen unerwähnt bleiben bzw. b)
es nicht noch genauer, noch klarer noch besser formuliert
werden könnte.

Das wird von mir genauso gesehen, deshalb wäre es immer wieder eine neue geistige Herausforderung es so weit wie möglich umzusetzen.

btw:
Mit der Zeit lohnt sich dieses Training, weil sich die Denkgewohnheiten ändern…sie werden uU genauer, oder auch präzieser.

Auch deine Kommentare sind für jemanden, der sich nicht mit
dem Thema befasst hat, eigentlich ziemlich unverständlich.

Die Kommentare sind für den Exterten gedacht, der antwortet. Wenn der UP etwa damit anfangen kann, um so besser.
Es geht doch darum den Antworter einen Hinweis zu geben, das ein anderer (zB meine Wenigkeit) so nicht ganz einverstanden mit der Antwort ist. Die ist doch auch nur eine Meinungsäußerung…
…in einem allgemeinen Forum.

Lass uns doch einfach unser bestes tun, um Fragenden die
Fallstricke des Mietrechts etwas deutlicher zu machen, ohne
uns noch damit aufzuhalten, ob vielleicht die
unwahrscheinlichsten Konstellation evtl. nicht berücksichtigt
wurden.

Hmm, das wäre mir auch recht. Es ging mir aber auch um die einseitigen Formulierungen, s. o.

Erwischst du mich bei etwas komplett unrichtigem, bitte nur
zu. Das kann für den UP und mich nur gut sein, wenn berichtigt
wird.

Ja, da wäre auch die Freude ganz meinerseits. Bei mir trauen sich wohl nicht allzuviele…

Gruß
Nita

Hmm, einmal Nita großgeschrieben, eimal nita kleingeschrieben, wer wäre nun wer??? :wink:

vlg MC

Warum sollte sich die Fragestellerin bei Haus und Grund (als Beispiel) beraten lassen? Sie ist Mieterin und da hilft der Mieterschutzbund.

Wir haben in der Familie eine Hausverwaltung und auch ca. 200 Wohnungen in Eigentumsanlagen in Firmenbesitz. Ich wage zu behaupten, dass ich mich ein wenig auskenne. Das oftmals ließe sich jederzeit belegen.

Ich wusste nicht, dass ich die Erlaubnis der Forentrolle brauche, wenn ich die Fragestellerin dutze. Ich habe mir aber, selbst 75 geboren, erlaubt zu unterstellen, dass der Nickname Juli76 eventuell auf Namen und Geburtsdatum der Fragestellerin hindeuten könnte.

Viele Grüße,

Nina

Hi

Warum sollte sich die Fragestellerin bei Haus und Grund (als
Beispiel) beraten lassen? Sie ist Mieterin und da hilft der
Mieterschutzbund.

? Verkehrte Zeile?

Wir haben in der Familie eine Hausverwaltung und auch ca. 200
Wohnungen in Eigentumsanlagen in Firmenbesitz. Ich wage zu
behaupten, dass ich mich ein wenig auskenne.

Jaja, der Pappa hat, und nun was man schon alles was der Pappa auch weiss…
… weil der Pappa 200 Wohneinheiten zusammenverdient hat, wäre der Ableger auch so gut, auch wenn dieser noch nicht mal eine dazuverdient hat…

Die Kunst liegt im selber können (und langfristig zu behalten), statt zu erben. Egal ob im Eigentum oder Wissen. Da gibt es eine endlose Liste von Pleiteerben, Karstadt, Nixdorf, Schickdanz usw.

Das oftmals ließe
sich jederzeit belegen.

Na, dann mal los. Bitte aktuelle Links benutzen!

Ich wusste nicht, dass ich die Erlaubnis der Forentrolle
brauche, wenn ich die Fragestellerin dutze.

Hmm, mal vom Geschlecht unabhängig wäre der Höflichkeit wegen in Deutschland ein Sie angebracht.
Leider wurden hier schon mal Pöbel ausfällig. Bei einem Sie würde eine Höflichkeitsgrenze bestehen.

Sie A***h wäre deutlich schwerer zu schreiben als du…

Ich habe mir aber,
selbst 75 geboren, erlaubt zu unterstellen, dass der Nickname
Juli76 eventuell auf Namen und Geburtsdatum der Fragestellerin
hindeuten könnte.

???

Dafür gibt es die Vita mit Kommentar.
Vielleicht wäre textilina auch mit Nita und Juli75 hier. Das wäre ein Verstoß der Regeln…

vlg MC

Die Hausverwaltung habe ich und mein Mann, mein Vater ist Pianist und wäre mit allem geschäftlichen heillos überfordert. Meine erste Immobilie habe ich mit 23 gekauft, auf Pump bei der Bank und für 100.000€. Ich habe sie renovieren lassen und nach 6 Monaten für 280.000 Euro wieder verkauft.

Ich hab ein Herz für Trolle, possierliche Tierchen, aber ich schwöre, ich werde nur ganz, ganz selten ausfallend. Und du Axxxxch läßt sich schwerer sagen, aber beim Schreiben fällt sie oder du doch genauso leicht, eigentlich das DU noch ein bisschen leichter, weil um einen Buchstaben kürzer - abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, warum bei einem netten Kommentar mit einem nett gemeinten DU unterstellt wird, ich wolle jemanden beschimpfen.

Naja, wie auch immer. Ich habe meine Meinung mitgeteilt und freue mich, dass sie jemanden dazu inspiriert, über mein Leben nachzudenken.

Viele Grüße,

Nina