Muss die Übergabe einer Wohnung/ Schlüsselübergabe an den Vermieter/Nachmieter persönlich erfolgen oder kann auch ein Vertreter gewählt werden, dem man eine Vollmacht ausstellt? Beispiel: Jemand nimmt einen Job in einer anderen Stadt an, kündigt die Wohnung, findet einen Nachmieter hat allerdings nicht die Möglichkeit unter der Woche Urlaub zu nehmen, um zurückzufahren und mit dem Vermieter sowie Nachmieter die Übergabe zu machen und würde dieses deshalb gerne durch einen Familienangehörigen machen lassen. Ist das rechtlich in Ordnung oder hat man persönlich zu erscheinen?
Man kann sogar den Schlüssel einfach so in den Briefkasten des VM werfen. Besser wäre es natürlich per Einschreiben und Rücksprache mit ihm.
vnA