lieber Heinz,
Ich vermute, daß es nicht so ist. Du könntest ja dann das
Wirtschaftsgut schon abschreiben, obwohl es noch gar nicht
bezahlt ist. Und eine Zahlung kannst du ja nicht verbuchen,
weil sie gar nicht erfolgt ist. Und die Maschine gehört dir ja
auch noch nicht, weil nicht bezahlt.
das ist NICHT richtig, diese Frage hatte mir hier schon mal jemand beantwortet, daran erinnerte ich mich grob, darauf spielte ich an:
/t/rechnung-abschreiben-die-noch-nicht-bezahlt/42572…
, denn ich bin bereits wirtschaftlicher Eigentümer dieser Maschinen des Anlagevermögen und nutze sie.
Eine andere Gegenargumentation wäre: Wenn ich die Dinge mit einem Kredit bezahle, gehören die Dinge eigentlich der Bank, dennoch kann ich dann ja wohl die Dinge mein Eigentum nennen. Es sollte doch kein Unterschied sein, ob die Bank oder der Verkäufer den Kredit gibt?
Gruß Schwipp