Übergabeprotokoll

Hallo zusammen,

ich habe im Archiv leider keine Antwort gefunden, daher hier meine Frage.

Seit Dez. 02 wohnen meine Freundin und ich in einer sehr schönen Wohnung in München. Bei der Übergabe wurden eigentlich mit der Maklerin alle Dinge im Protokoll aufgenommen. Nun schickt sie uns auch auf Nachfrage das Ding nicht. Die gute ist eigentlich höchst seriös und kompetent, da hat sie aber aus verschiedenen Gründen wohl etwas geschlampt. Nun ist es so, daß kleine Vorschäden im Küche und Bad und den restlichen Räumen sind. Wenn wir beim Auszug (wir haben Zeitmietvertrag, da Vermieter selber rein wollen) nun kein Protokoll haben, können wir dann alles selber zahlen?

Da unsere Küche komplett Bulthaupt, die Platten in Bad und Gäste WC Solnhofer Platten sind und der Rest aus geöltem Eichenparkett und vom Schreiner angefertigten Flügeltüren besteht habe ich etwas Sorge, daß es dann ganz schnell sehr teuer werden könnte. Wer muß denn was beweisen wenn etwas schadhaft ist. Ich will mich mit Sicherheit nicht drücken, wenn ich etwas kaputt mache, nur will ich nicht für etwas zahlen, für das ich nichts kann.

Gruß und Danke
Falckus

Fahr bei ihr vorbei! owt

Hallo zusammen,


Selten so einen dämlichen Kommentar auf eine ernst gemeinte Frage bekommen.
Falckus

eher nicht. ich habe festgestellt, dass bei persönlichem erscheinen die leute durchaus ihre meinung ändern. der mensch ist eher faul und bequem. ein nachfragender an der tür ist nicht so schnell abgewimmelt, wie ein anrufender. insofern war das schon ernstgemeint. da du sie seriös schilderst, wird sie damit vermutlich kein problem haben. das nachfragen hatte ich jetzt als telefonische anfrage verstanden.

Selten so einen dämlichen Kommentar auf eine ernst gemeinte
Frage bekommen.
Falckus

Hallo zusammen,

ich habe im Archiv leider keine Antwort gefunden, daher hier
meine Frage.

Seit Dez. 02 wohnen meine Freundin und ich in einer sehr
schönen Wohnung in München. Bei der Übergabe wurden eigentlich
mit der Maklerin alle Dinge im Protokoll aufgenommen. Nun
schickt sie uns auch auf Nachfrage das Ding nicht. Die gute
ist eigentlich höchst seriös und kompetent, da hat sie aber
aus verschiedenen Gründen wohl etwas geschlampt.

Kann man verstehen. Passiert ja einem selber auch schon mal.

Der Einzug ist so lange nicht her. Fertigt nachträglich ein Gedächtnisprotokoll an. Schickt es mit einem freundlichen Anschreiben und Bitte um Gegenzeichnung an die Maklerin.

Parallel habt ihr doch bestimmt Leute, die euer Protokoll auch bestätigen können. Vielleicht Leute die euch beim Umzug geholfen haben, Eure Eltern, Freunde bei der Einzugsparty. Im E-fall sind das alles Zeugen auf Eurer Seite. Sammelt deren Aussagen dazu. Schön wäre es, wenn irgendwo bestätigt wäre, dass solch ein Abnahmeprotokoll existiert (Vielleicht als Passus im Mietvertrag). Dann müßte es ja später der Vermieter vorlegen können.

Falls der Makler erneut nicht reagiert - informiert Euren Vermieter mit Bitte um Klärung.

Gruß Norbert

Nun ist es

so, daß kleine Vorschäden im Küche und Bad und den restlichen
Räumen sind. Wenn wir beim Auszug (wir haben Zeitmietvertrag,
da Vermieter selber rein wollen) nun kein Protokoll haben,
können wir dann alles selber zahlen?

Da unsere Küche komplett Bulthaupt, die Platten in Bad und
Gäste WC Solnhofer Platten sind und der Rest aus geöltem
Eichenparkett und vom Schreiner angefertigten Flügeltüren
besteht habe ich etwas Sorge, daß es dann ganz schnell sehr
teuer werden könnte. Wer muß denn was beweisen wenn etwas
schadhaft ist. Ich will mich mit Sicherheit nicht drücken,
wenn ich etwas kaputt mache, nur will ich nicht für etwas
zahlen, für das ich nichts kann.

Gruß und Danke
Falckus

ein bisschen seltsam ist es schon. normalerweise gibts die kopie gleich in durchschrift. falls sie das vergessen hat, dann ist sie SCHWERSTENS in der bringschuld und ihre haltung ist etwas SEHR seltsam. schliesslich wurde sie bezahlt und wie ich hier lernen durfte, leisten makler wertvolle, gutzudotierende arbeit. oder etwa: provision erhalten…geschäft gemacht…ach nein…niemals. der mieter wäre ja von der ganz dummen sorte, wenn er auf einen makler ein bisschen reinfällt.

jaja. ich sage immer noch: vorbeifahren! sonst kriegt sie den arsch nicht hoch. (und du machst dir noch gedanken, wie du IHRE nachlässigkeit abbiegst)

gruß

matthias

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Präzisierung
Hallo nochmal,

Danke erstmal für die bisherigen Antworten. Meine eigentlich Frage zählte aber darauf zu erfahren, wie ich bei der Abnahme stehe, wenn es kein Ü-Protokoll gibt. Muß ich alles zahlen was defekt, verkratzt etc. ist?

Vielleicht weiß ja auch darauf jemand Antwort.

Gruß & Danke
Christoph

Hallo Christoph,

alles, was über normale Abnutzung hinausgeht und nicht nachweislich(!) schon bei Einzug vorhanden war, droht meines Erachtens auf Deine Kappe zu gehen. Der (rechtliche) Graubereich ergibt sich aus der Definition „normale Abnutzung“. Da freuen sich dann die Gerichte:wink:

Grüße
Jürgen

1 „Gefällt mir“

Danke, das hatte ich befürchtet (owt).
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Hallo,

Seit Dez. 02 wohnen meine Freundin und ich in einer sehr
schönen Wohnung in München. Bei der Übergabe wurden eigentlich
mit der Maklerin alle Dinge im Protokoll aufgenommen. Nun
schickt sie uns auch auf Nachfrage das Ding nicht. Die gute
ist eigentlich höchst seriös und kompetent, da hat sie aber
aus verschiedenen Gründen wohl etwas geschlampt. Nun ist es
so, daß kleine Vorschäden im Küche und Bad und den restlichen
Räumen sind. Wenn wir beim Auszug (wir haben Zeitmietvertrag,
da Vermieter selber rein wollen) nun kein Protokoll haben,
können wir dann alles selber zahlen?

Da unsere Küche komplett Bulthaupt, die Platten in Bad und
Gäste WC Solnhofer Platten sind und der Rest aus geöltem
Eichenparkett und vom Schreiner angefertigten Flügeltüren
besteht habe ich etwas Sorge, daß es dann ganz schnell sehr
teuer werden könnte. Wer muß denn was beweisen wenn etwas
schadhaft ist. Ich will mich mit Sicherheit nicht drücken,
wenn ich etwas kaputt mache, nur will ich nicht für etwas
zahlen, für das ich nichts kann.

Nach Ende des Mietverhältnisses gibt es eine neue Wohnungsübergabe. Dabei wird die Frage des Zustandes bei der Wohnungsübernahme berücksichtigt und alle nicht nachweisbar aufgeführten Mängel und/oder Schäden werden Dir angelastet werden. Wenn also die Maklerin nicht reagiert hilft nur eine Klarstellung gegenüber den Vermietern.

(Aus der Praxis: Mieter wird beshculdigt nicht ausreichend gelüftet zu haben. Lt. Hausverwalter/Maklerin war der Schaden bisher nicht bekannt. Ich habe den Vermieter - wobei mir vom Vorgänger der Wohnung ein Protokoll zugespielt war - den Schaden in Vertretung des Mieters mitgeteilt. Nach dem Protokoll habe ich hingewiesen, wo der Schaden möglicherweise entsteht ( aus dem Übergabeprotokoll des Altmieters). Vermieter weist rundweg alle Hinweise zurück und behauptet es habe noch nie einen Schimmelschaden in der Wohnung gegeben. Vermieter fordert die Zahlung der Malerarbeiten und droht ein Gutachten an, das mit rd. 3000 EUR beziffert ist, das der Mieter zahlen muss, da nachgewiesen werden kann, dass es nie einen Schaden gegeben hat. Namens und in Vollmacht unseres Mandnaten habe ich das Mietverhältnis fristlos gekündigt, unter gleichzeitiger Vorlage der alten Wohnungsübergabeprotokoll-Seite und - das Ergebnis ist abzuwarten - Strafanzeige gegen den Vermieter wegen Betrugsverdachtes, versuchter Nötigung.

Ohne Nachweis in Schriftform hätte dieser Mieter wohl alleine deshalb bezahlt, da er keine RS-Versicherung hatt weil die Kosten des Gutachtens als Damoklesschwert über ihm hingen. Also, grundsätzlich, ich kann aus der Praxis nur immer wieder hinweisen, jeden Mangel bei einem Einzug sich bestätigen lassen. Hinweise wie „Wenn sie ausziehen wissen wir ja, dass der Schaden schon da war“ oder „Das ist ein kleiner Schaden, der muss nicht notiert werden, ich weiss es ja“ helfen nicht.

Je schlechter der Wohnungsmarkt ist, je dürftiger die Ausstattung einer Wohnung und deren Miete ist, desto mehr besteht für einen Mieter das Risiko, dass ein Vermieter seine selbst verschuldete Situation dazu nutzt, um Mieter durch zahlreiche Mängel und Nichtaufnahmen im Mietvertrag bei Einzug bei Auszug um die Kautionsgelder zu bringen oder sich sogar mittels unerlaubter Forderungen bis hin zum Prozessbetrug zusätzliche Einnahmen für die entgangene Miete zu verschaffen.

Hinweis: Nicht jeder Vermieter ist so. Daher, wer als Mieter eine Wohnung sucht, sollte verlangen, dass alle Schäden im Mietvertrag aufgenommen werden. Lehnt der Vermieter ab, sollte sich der Mieter überlegen, ob er einen Vertrag eingehen will. Und wenn sich Makler weigern Auskünfte zu erteilen, dann Vormieter suchen ( über die Stadtverwaltung-Einwohnermeldeamt) und nachfragen, ob dieser eine Verrechnung der Mängel mit der Kaution erhalten hat. Wenn so, dann um Kopie bitten für die eigenen Unterlagen.

Gruss Günter

.

genau, und ich fang mir einen ein, obwohl ich richtig liege.

Danke Günter,
dann bin ich wenigstens sicher, daß ich der Maklerin noch mal auf die Füße steige und versuche auch die Dinge, die wir erst nachträglich gefunden haben noch eintragen lasse.

Gruß
Falckus

na falckus?

wie wärs jetzt mit einer klitzekleinen entschuldigung für deinen auftritt?

im prinzip machst du das, was ich dir geraten hatte und du als unsinn abgetan hattest.

(mir war schon klar, dass du meinen thread vorher gelesen hattest. aufgrund der reibereien der anderen forumsteilnehmer an mir fühltest du dich ja mutig genug, mir den ursprünglichen kommentar zu schreiben. nicht grämen jetzt, diese durchschaubarkeit ist menschgegeben)

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Geht´s noch?
Ich bin mir nicht sicher, ob Du nicht unter einer verzerrten Wahrnehmung leidest. Da Du mir mit keinem Wort auf meine Frage geantwortest hast, sehe ich auch keinen Grund Deinem Ratschlag zu folgen. Ich werde die Dame nicht besuchen und aufgrund Deiner Antwort war für mich auch nicht ersichtlich, ob ich für alle evt. schon vorher vorhandenen Schäden aufkommen muß. Diese Frage hat erst Günter abschließend geklärt.

Also wach´ auf und halt die Finger still. Ich betrachte unsere unnütze Diskussion für beendet. Ansonsten kannst Du „Universalgenie“ mich im Plauderbrett gerne jederzeit beschimpfen.

Falckus

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