Hallo,
Seit Dez. 02 wohnen meine Freundin und ich in einer sehr
schönen Wohnung in München. Bei der Übergabe wurden eigentlich
mit der Maklerin alle Dinge im Protokoll aufgenommen. Nun
schickt sie uns auch auf Nachfrage das Ding nicht. Die gute
ist eigentlich höchst seriös und kompetent, da hat sie aber
aus verschiedenen Gründen wohl etwas geschlampt. Nun ist es
so, daß kleine Vorschäden im Küche und Bad und den restlichen
Räumen sind. Wenn wir beim Auszug (wir haben Zeitmietvertrag,
da Vermieter selber rein wollen) nun kein Protokoll haben,
können wir dann alles selber zahlen?
Da unsere Küche komplett Bulthaupt, die Platten in Bad und
Gäste WC Solnhofer Platten sind und der Rest aus geöltem
Eichenparkett und vom Schreiner angefertigten Flügeltüren
besteht habe ich etwas Sorge, daß es dann ganz schnell sehr
teuer werden könnte. Wer muß denn was beweisen wenn etwas
schadhaft ist. Ich will mich mit Sicherheit nicht drücken,
wenn ich etwas kaputt mache, nur will ich nicht für etwas
zahlen, für das ich nichts kann.
Nach Ende des Mietverhältnisses gibt es eine neue Wohnungsübergabe. Dabei wird die Frage des Zustandes bei der Wohnungsübernahme berücksichtigt und alle nicht nachweisbar aufgeführten Mängel und/oder Schäden werden Dir angelastet werden. Wenn also die Maklerin nicht reagiert hilft nur eine Klarstellung gegenüber den Vermietern.
(Aus der Praxis: Mieter wird beshculdigt nicht ausreichend gelüftet zu haben. Lt. Hausverwalter/Maklerin war der Schaden bisher nicht bekannt. Ich habe den Vermieter - wobei mir vom Vorgänger der Wohnung ein Protokoll zugespielt war - den Schaden in Vertretung des Mieters mitgeteilt. Nach dem Protokoll habe ich hingewiesen, wo der Schaden möglicherweise entsteht ( aus dem Übergabeprotokoll des Altmieters). Vermieter weist rundweg alle Hinweise zurück und behauptet es habe noch nie einen Schimmelschaden in der Wohnung gegeben. Vermieter fordert die Zahlung der Malerarbeiten und droht ein Gutachten an, das mit rd. 3000 EUR beziffert ist, das der Mieter zahlen muss, da nachgewiesen werden kann, dass es nie einen Schaden gegeben hat. Namens und in Vollmacht unseres Mandnaten habe ich das Mietverhältnis fristlos gekündigt, unter gleichzeitiger Vorlage der alten Wohnungsübergabeprotokoll-Seite und - das Ergebnis ist abzuwarten - Strafanzeige gegen den Vermieter wegen Betrugsverdachtes, versuchter Nötigung.
Ohne Nachweis in Schriftform hätte dieser Mieter wohl alleine deshalb bezahlt, da er keine RS-Versicherung hatt weil die Kosten des Gutachtens als Damoklesschwert über ihm hingen. Also, grundsätzlich, ich kann aus der Praxis nur immer wieder hinweisen, jeden Mangel bei einem Einzug sich bestätigen lassen. Hinweise wie „Wenn sie ausziehen wissen wir ja, dass der Schaden schon da war“ oder „Das ist ein kleiner Schaden, der muss nicht notiert werden, ich weiss es ja“ helfen nicht.
Je schlechter der Wohnungsmarkt ist, je dürftiger die Ausstattung einer Wohnung und deren Miete ist, desto mehr besteht für einen Mieter das Risiko, dass ein Vermieter seine selbst verschuldete Situation dazu nutzt, um Mieter durch zahlreiche Mängel und Nichtaufnahmen im Mietvertrag bei Einzug bei Auszug um die Kautionsgelder zu bringen oder sich sogar mittels unerlaubter Forderungen bis hin zum Prozessbetrug zusätzliche Einnahmen für die entgangene Miete zu verschaffen.
Hinweis: Nicht jeder Vermieter ist so. Daher, wer als Mieter eine Wohnung sucht, sollte verlangen, dass alle Schäden im Mietvertrag aufgenommen werden. Lehnt der Vermieter ab, sollte sich der Mieter überlegen, ob er einen Vertrag eingehen will. Und wenn sich Makler weigern Auskünfte zu erteilen, dann Vormieter suchen ( über die Stadtverwaltung-Einwohnermeldeamt) und nachfragen, ob dieser eine Verrechnung der Mängel mit der Kaution erhalten hat. Wenn so, dann um Kopie bitten für die eigenen Unterlagen.
Gruss Günter