Übergabeprotokoll

Hallo,

ich habe vor ca 2 Jahren eine Wohnung gemietet, die neu renoviert war. Wir haben damals kein Übergabeprotokoll gemacht. Jetzt habe ich einen Nachmieter gefunden. Mit wem muß ich das Übergabeprotokoll machen? Mit dem Vermieter oder mit dem Nachmieter? Muß ich überhaupt eins machen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß
Simone

Hallo,

das Übergabeprotokoll wird mit dem Vermieter gemacht, weil der eventuelle Schäden protokolliert haben muß. Im Gegenzug hast du etwas in der Hand, wenn der Vermieter angebliche Mängel später entdeckt.

Mit dem Nachmieter hast du in dem Sinne nichts zu tun.

Ein Übergabeprotokoll wäre ratsam, für den Fall, das sich im Nachhinein irgendwelche Unklarheiten ergeben.

Gruß
roland

Hallo Simone

Um was geht es denn hier, befristetes Mietverhältnis, Zeitmietvertrag oder unbefristetes Mietverhältnis?
Im Grunde gilt folgendes
Wenn dein jetziger Vermieter dir entgegenkommt und dich trotz Fehlen eines entsprechenden Rechtsanspruchs vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen, kann dies entweder durch eine Eintrittsvereinbarung zwischen allen Beteiligten (Vermieter, alter Mieter, neuer Mieter) oder durch Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages zwischen dem Vermieter und alten Mieter erfolgen.
Der Mietaufhebungsvertrag setzt voraus, dass sich die Parteien über den genauen Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses geeinigt haben

Im Sinne der Rechtsklarheit (z. B. bezüglich der Fristen für die Kündigung und Durchführung von Schönheitsreparaturen) ist der Abschluss eines schriftlichen Mietaufhebungsvertrages mit dem alten Mieter und der Abschluss eines neuen Mietvertrages mit dem Nachfolger einer Eintrittsvereinbarung vorzuziehen.

Gruss
Marie

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Hallo,

ich habe vor ca 2 Jahren eine Wohnung gemietet, die neu
renoviert war. Wir haben damals kein Übergabeprotokoll
gemacht. Jetzt habe ich einen Nachmieter gefunden. Mit wem muß
ich das Übergabeprotokoll machen? Mit dem Vermieter oder mit
dem Nachmieter? Muß ich überhaupt eins machen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo Simone,

ein Wohnungsübergabeprotokoll ist mit dem Vermieter zu erstellen. Für mich erhebt sich aber, Marie hat hier schon hingewiesen, die Frage, um was für ein Mietverhältnis es sich ahndelt.

Ich werde das Gefühl nicht los, dass Deine Anfrage deshalb erfolgt, weil Du ausziehen willst und dem Vermieter deshalb Nachmieter benennen willst. Wie schon oft an anderer Stelle dargelegt. Es gibt kein Recht zum Auszug aus einer Wohnung durch Stellung von Nachmietern, wenn der Vermieter nicht der Nachmieterstellung zugestimmt hat. Also , wenn nicht geschehen, den Vermieter zuerst einmal informieren, dass Du ausziehen willst und dann mit dem Vermieter eine Lösung suchen, wie und unter welchen Umständen er einer vorzeitigen Vertragsaufhebung zustimmt. Im Übrigen muss Dein Vermieter nur in begründeten Fällen zustimmen.

Gruss Günter