Übergabeprotokoll; defekte Lichtschalte und Schäde

Hallo liebe www-Gemeinde!

Kann jemand zu folgendem Sachverhalt ewas sagen:

Eine Personengemeinschaft kündigt fristgerecht einen Mietvertrag. Bei der Whg-Übergabe werden seitens des Vermieters verschiedene Dinge bemängelt. Nicht aber dieser: Erst später erfährt der Vermieter davon, dass einer der Lichtschalter nicht funktioniert, weil das Kabel abgeklemmt oder herausgerissen wäre. (In der dafür vorgesehenen Unterputzdose des ent. Lichtschalters.) Ist dann der Vormieter dafür haftbar und muss die Reparaturkosten zahlen? Schließlich wurde ein Übergabepotokoll unterzeichnet.
Auf der anderen Seite dürfte es für den Vermieter doch sehr schwierig sein, dies bei Wohnungsübergabe zu überprüfen.

Wer kommt dafür auf?

Danke für Antworten! (Mit Quelle oder §§ wäre natürlich am besten :smile:) )

Güße,
Bigit

Hallo Birgit,

ich kann dir zumindest ein LG-Urteil nennen, demgemäß eine Beanstandung im Nachhinein auch dann nicht mehr wirksam ist, wenn ein Schaden nicht gleich erkennbar war:
LG Braunschweig 6 S 175/94

Gruß!

Horst

Besten Dank!

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