Ein zieht aus seiner Wohnung aus. Die Wohnung wurde zwar abgenommen, doch es ergeben sich laut Protokoll einige Mängel, die dem Mieter in REchnung gestellt werden sollen und die dieser anzweifelt:
-
Die Küche soll nicht „ausreichend“ gereinigt worden sein. Hierzu ist zu sagen, dass der Vormieter Laminat bis zur bis dato stehenden Küchenzeile verlegt hat. Unter der Küchenzeile war der alte Belag, der seit ca. 25 - 30 Jahren dort verlegt war. Flecken und schmuztzige Stellen konnten durch normales Putzen und Wischen nicht beseitigt werden. Der Vermieter meinte nun, der Mieter müsse notfalls mit Spachtel, etc., diese beseitigen.
-
Ebenso gilt dies für Fliesen in Bad und Küche.
-
Auf einer Fensterbank befand sich noch eine Folie, die vom Vormieter zwecks Verschönerung angelegt wurde. Diese wurde nicht entfernt und diese Entfernung soll nun ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
-
Ein vom Vormieter angebrachtes Waschbecken, eingelassen in einem Waschbeckenschrank, wurde zwar vom Mieter entfernt, das neue Waschbecken ist jedoch - laut Vermieter - nicht fachgerecht angebracht
-
In der Diele war vom Vormieter Rauputz angelegt worden. Die Entfernung dieses soll nun auch dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Sollte der Mieter die kommenden Rechnungen dann nicht „baldigst“ bezahlen, wird mit gerichtlichen Schritten gedroht.
Wer kann hierzu präzise Stellung nehmen? Lohnt es, hierfür einen Anwalt zur Prüfung dieser Dinge einzuschalten?
Vielen Dank