wir haben heute unseren von beiden seiten unterschriebenen mietvertrag zurück bekommen mit einen zusätzlichen schreiben der hausverwaltung das bei der übergabe sofort 90 euro übergabegebühr fällig sind und das obwohl wir einen makler bezahlen mit 2. kaltmieten es gab auch bisher niergens einen vermermerk darüber weder im mietsvertrag noch im expose`auch vermieter / makler /hausverwaltung haben bis zur unterzeichnung des vertrages kein wort darüber verloren .unsere frage an euch ! ist das recht und hat es einen paragraphen dafür dann zahlen wir ohne murren oder macht sich jemand die tasche voll und man sollte ihn auf die finger hauen.
Hallo!
Makler kriegt sein Geld für die Vermittlung der Wohnung. Was man an ihn zahlt hat mit Verwaltung und mietrechtlichen Vereinbarungen usw. nichts zu tun.
Das eine Verwaltung eine Gebühr für ein Übergabeprotokoll verlangt ist mir neu.
Das ist m.E. nicht zulässig, schließlich gehört das zu den normalen Verwaltungsaufgaben einer Verwaltung/ eines Vermieters, dafür darf nichts extra berechnet werden.
MfG
duck313
Eine gesetzliche Grundlage, die eine Forderung von Verwaltungsgebühren (oder Einzugsgebühren, Bearbeitungsgbühren - oder wie immer sonst genannt) begründen würde, gibt es nicht. Vielmehr besagt die Betriebskostenverordnung ausdrücklich, dass Verwaltungskosten nicht zu den umlagefähgen laufenden Betriebskosten gehören.
Somit wäre die Frage, ob eventuell wirksam vereinbart war, dass einmalige Verwaltungskosten vom Mieter zu zahlen sind - das ist aber auch nur ganz begrenzt möglich. Im allgemeinen gehen sowohl einmalige als auch laufende Verwaltungskosten zu Lasten des Vermieters.
http://www.mieterbund.de/863.html
http://www.experto.de/en/verbraucher/immobilien/miet…
Der Mieter sollte also mal in seinen Mietvertrag schauen und nachfragen, worauf sich die Forderung genau begründet, weil Verwaltungskosten in der Regel nicht vom Mieter zu zahlen sind.
Aber was KÖNNEN WIR TUN wenn wir nicht zahlen und uns die Schlüssel nicht ausgehändigt werden schließlich haben wir dann keine Bleibe für den moment ,ist das dann Nötigung
ist das dann Nötigung
Nein, es gibt ja die Möglichkeit des ganz normalen Rechtswegs:
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zahlen und dann das Geld auf dem ganz normalen Rechtsweg zurückholen (wobei einem dann bewusst werden wird, wie lachhaft der Rechtsweg manchmal ist > die Gerichtskosten/Auslagen dürften die 90 Euro Streitwert deutlich übersteigen)
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eine (möglicherweise unberechtigte) Geldforderung eines Maklers oder einer Hausverwaltung ändern nichts daran, dass die Mietsache gemäß dem geschlossenen Mietvertrag zu übergeben ist, erfolgt die Übergabe nicht und müssen die Mieter dann ersatzweise z.B. in ein Hotel, dann ist der Vermieter bzw. dessen Handlungsbevollmächtigter schadensersatzpflichtig > weiter wie oben/Rechtsweg
Man muss sich halt immer überlegen, ob man wegen 90 Euro ein Fass aufmacht, ein Kostenrisiko eingeht (Rechtsweg) und damit auch seine Nerven strapaziert …
Andererseits müsste sich die Hausverwaltung fragen, ob sie wirklich die Wohnungsübergabe/Schlüsselübergabe verweigern will, wegen einer Forderung, für die a) keine Rechtsgrundlage (Vertrag/Vereinbarung) besteht und b) kein Zusammenhang mit dem Mietvertrag.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__273.html
Hallo Rudi! Ich Danke Ihnen für Ihre Ausführung. Dies hat mir weitergeholfen und wie Sie schon schreiben werde ich mir Überlegen ob ich ein fass auf mache oder die Sache hinnehme. Ich glaube eher wir werden uns den stress nicht antun.Der Umzug kostet schon genug Kraft hoffentlich werden die Reich mit den 90,- Euro nochmals Danke.
Hallo duck313! Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Ich würde die 90€ an der ersten Miete abziehen und den Zahlungsempfänger davon i.K. setzen.
vnA
Hallo von-nix- Ahnung! Den Vermieter gleich den ersten Monat vor dem Kopf zu stoßen ist wohl nicht so gut. Zumal er nicht mal den Mietvertrag unterschrieben hat ( i.v. Unterschrift ), da muss ich wohl ein anderen Weg finden als ein Ärger herauf zu beschwören wo ich Jahre lang in dieser Wohnung Leben möchte.Trotzdem vielen Dank für die Antwort.
Natürlich hast du recht. Streit vermeiden ist sicher der beste Weg.
Dann musst du dich aber damit abfinden ggf. abgezockt zu werden.
Ggf. wäre auch die 1. NK-Abrechnung noch ein Zeitpunkt den Abzug durchzuführen.
vnA (Ich finde, dass solche hemmungslose, rechtswidrige Abzockerei uns Vermieter immer wieder in Verruf bringt und daher entschieden dagegen vorgegangen werden sollte)