Hallo Ihr Alle,
zu folgendem rein theoretischen und hypothetischen Fall hätte ich gern Eure Meinung:
Bei Schluss eines Mietvertrages wird ein Übergabeprotokoll angefertigt und von beiden Vertragspartnern unterschrieben, wonach die Wohnung mängelfrei ist. Anschließend wird im Laufe der ersten Wochen nach Einzug festegestellt, dass an einigen Zimmertüren Macken sind.Die Wohnzimmertür geht z.b., wenn sie nur ein klein wenig auf ist, weiter von allein auf und knallt dann gegen die Möbel (und die Tür kann entweder nur fast ganz zu oder komplett auf sein). Bei der Schlafzimmertür ist die eine Klinke locker und dadurch abgefallen, wodurch Schmiere aufs Parkett gelangt ist. Sie endet übrigens 2 bis 3 cm über dem Boden (ok, das hätte man wohl gleich bemängeln können, da ersichtlich). Sie lässt sich wie die Badezimmertür nur relativ geräuschvoll schließen und beide sitzen geschlossen nicht fest im Rahmen, sondern klappern vor allem bei Fenster auf Kipp (durch den Wind). Meine Fragen zu dem hypothetischen Fall sind: Ist eine nachträgliche Mängelanzeige möglich? Im Mietvertrag ist nichts geregelt. Steht nur, dass Übergabeprotokoll Bestandteil des Vertrags wird. Wenn ja, welche Frist sollte man annehmenß Der hypothetische Fall wäre in Hamburg. Was sind da ortsübliche Rügefristen? 10 Tage, 30 Tage? Sind die Mängel ersichtlich oder versteckt (bis auf die zu kurze Tür)? Es geht in dem hypothetischen Fall nicht um Kürzung der Miete, sondern darum, vor allem das Klappern und das aufgehen der Tür zu unterbinden. Könnte man das guten Gewissens vom Vermieter erbitten? Die andere Frage wäre, wer das verschmierte Parkett zu verantworten hätte (dass die Klinke locker war, war nicht ersichtlich, zudem ist die Klinke nicht gleich beim ersten Mal heruntergefallen).
Vielleicht kann mir jemand was Erhellendes dazu schreiben.
Vielen Dank schon im Voraus und Viele Grüße
Quinar
Welche Mängel nochmal?
Sind die Mieter eventuell Lehrer? Die sind berühmt-berüchtigt für solche Fragen.
Gruß!
Horst
Hallo Horst,
nein, die Mieter sind keine Lehrer. Es geht in dem hypothetischen Fall den Mietern auch nicht darum,aus einer Mücke einen Elefanten zu machen. Außerdem werden die Mieter freundlich beim Vermieter nachfragen, ob man irgendwas machen kann. Die Mieter sind ansonsten sehr zufrieden mit der Wohnung, aber vielleicht versuchst du dir mal vorzustellen, wie das ist, wenn bei gekipptem Fenster die ganze Zeit zwei Türen klappern und zwar nicht zu leise. Und die Schmiere auf dem Parkett ist nun mal auch drauf und geht nicht einfach so von alleine weg, das sind richtig große Flecken, die wahrscheinlich nur mit Spezialbehandlung oder durch Schleifen wieder weggehen.
Viele Grüße
Quinar
Ein Filzplättchen wirkt Wunder
Ein Filzplättchen auf den Schmiere-Fleck
. Na, nix für ungut. Der hyopthetische Fall ist mittlerweile von der Realität überholt worden und hat sich im Prinzip erledigt. Falls jemand zur Fristenregelung hinsichtlich der Mängelanzeige ohne Regelung im Mietvertrag noch etwas weiß und es hier postet, würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Quinar
Natürlich nicht auf den Schmiere-Fleck! *kopfschüttel*
Da würde ich ein Glas Rotwein oder eine Schale Curryhuhn vom Inder empfehlen. Aber bitte 80 Minuten bei Zimmertemperatur einwirken lassen.
vnA