angenommen einem neuen Mieter wurden vom Vermieter verschiedene kleine Reparaturarbeiten versprochen, die noch schnell die nächsten Tage nach Einzug gemacht werden …
Im Übergabeprotokoll ist allerdings nicht erwähnt.
Unter anderem hatte der Vormieter vergessen die Fenster zu schliessen und somit hat es in 2 Fenster reingeregnet und die Fensterrahmen weissen Farbveränderungen und Lackschäden auf.
Nach über 4 Monaten wurden von Seiten des Vermieters noch keine der Arbeiten begonnen.
Der neue Mieter würde nun gerne diese Schäden nachtäglich in einem Protokoll aufnehmen - sodass der neue Mieter bei Auszug für die bereits vorher bestehenden Schäden nicht belangt werden kann.
nun meine Fragen:
1.Ist es möglich ein nachträgliches Protokoll zu erstellen welches rechtskräftig ist (im Falle eines Streites später)
2. Wie würde der Wortlaut in solchen protokoll sein?
Da der Mieter erst kürzlich sehr schlechte Erfahrungen hatte, würde er in Zukunft gerne alles schriflich vereinbaren. Mündliche Zusagen sind nicht akzeptabel.
Im Übergabeprotokoll ist allerdings nicht erwähnt.
Autsch. Und da das Übergabeprotokoll wahrscheinlich von beiden Parteien unterschrieben ist, somit zunächst einmal rechtskräftig.
1.Ist es möglich ein nachträgliches Protokoll zu erstellen
Klar.
welches rechtskräftig ist (im Falle eines Streites später)
Ist es, wenn beide Parteien unterschreiben. In Deinem Szenario halte ich das jedoch für sehr problematisch.
Um es einfach zu sagen: keine Chance, wenn der Vermieter nicht mitspielt. Es sei denn, der Mieter hätte Zeugen für diese mündliche Zusage.
Vielleicht eine Alternative: wäre ich dieser Mieter, würde ich meinem Vermieter ein freundliches Schreiben schickt.
„Wir hatten bei der Übergabe ja eigentlich vereinbart … bitte teilen Sie mir mit, für wann Sie die Ausführung der Arbeiten vorgesehen haben … falls nicht, sollten wir zumindest für eine spätere Beendigung des Mietverhältnisses festhalten, dass folgende Dinge nicht von uns gemacht werden müssen: …“.
Auch da könnte ein Vermieter sich quer stellen, und der Mieter hätte meines Erachtens kaum eine Chance. Aber es wäre zumindest eine Möglichkeit.
angenommen einem neuen Mieter wurden vom Vermieter
verschiedene kleine Reparaturarbeiten versprochen, die noch
schnell die nächsten Tage nach Einzug gemacht werden …
Im Übergabeprotokoll ist allerdings nicht erwähnt.
kann der Mieter anderweitig die mündliche Absprache beweisen, bspw. durch Zeugenaussagen, …
Unter anderem hatte der Vormieter vergessen die Fenster zu
schliessen und somit hat es in 2 Fenster reingeregnet und die
Fensterrahmen weissen Farbveränderungen und Lackschäden auf.
Nach über 4 Monaten wurden von Seiten des Vermieters noch
keine der Arbeiten begonnen.
…könnte man den Vermieter schriftlich zur Mangelbeseitigung auffordern.
Der neue Mieter würde nun gerne diese Schäden nachtäglich in
einem Protokoll aufnehmen - sodass der neue Mieter bei Auszug
für die bereits vorher bestehenden Schäden nicht belangt
werden kann.
nun meine Fragen:
1.Ist es möglich ein nachträgliches Protokoll zu erstellen
welches rechtskräftig ist (im Falle eines Streites später)
Wenn sich der VM quer stellt, würde in einem Rechtsstreit ein Gedächtnisprotokoll mit (hoffentlich vorhandenen) Zeuegen über die mündliche Vereinbarung aufzusetzen. So was kann immer hilfreich sein, nicht nur in gerichtlichen Auseinandersetzungen…
MFG
P.