hallo. bin seit 2 Monaten aus meiner alten Wohnung ausgezogen. übergabeprotokoll ohne Mängel. jetzt ruft alter Vermieter an und behauptet dellen an Kühlschrank gesehen zu haben, die vorher angeblich nicht da waren. muss ich jetzt für die dellen aufkommen und meine Kaution einbehalten werden???
Bei verdeckten Schäden an der Mietsache hat der Vermieter noch 6 Monate Zeit nach Mietende, um Schadensersatzansprüche anzumelden.
Es kommt also darauf an, wo sich diese „Dellen“ befinden. Und ein Schadensersatz ist immer nur für den Zeitwert zu entrichten. Wenn man von einer möglichen Lebensdauer von 20 Jahren ausginge, würde der Kühlschrank pro Jahr 5% an Wert verlieren.
Hallo - also wenn ein Übergabeprotokoll vorhanden ist, wo unterschrieben wurde, dass keine Mängel sind, dann ist das bindend! Es gibt zwar eine Frist für sogenannte „versteckte Mängel“, die man bei Übergabe nicht gleich sehen oder merken kann,aber ein Kühlschrank gehört da definitiv nicht dazu,denn den konnte man ja vor Ort begutachten. also mach dir da keine sorgen, du bist dafür nicht verantwortlich und musst auch nicht dafür aufkommen. auch die >kaution muss ordnungsgemäß ausgezahlt werden.
hallo,
nö, denn wer weiß, wie in den vergangenen 2 monaten die dellen dort reingekommen sind. bei der übergabe waren sie noch nicht da, sonst wären sie doch sicherlich im abnahmeprotokoll festgehalten worden, oder?
v.g.
salomo
vielen dank für deine antwort. der Vermieter war bei der wohnungsübergabe anwesend und hat auch den Kühlschrank gesehen. mir und dem vermieter sind an diesen Tag keine Mängel aufgefallen. ÜbergabeProtokoll wurde ohne Mängel unterschrieben. LG
danke für die Antwort. die dellen sind laut Vermieter an der Türe und auf dem Kühlschrank. er ist gebraucht vom Vermieter und stand vorher in dessen Keller. wie alt er ist weiß ich nicht. LG
Hallo,
wenn dein vermieter dir im Übergabeprotokoll die Wohnung und deren mit vermietete Einrichtung als mängelfrei abgenommen hat, können wir es bereits kurz fassen.
Dann bestehen keinerlei Ansprüche mehr gegen dich.
Es besteht keine Pflicht ein Übergabeprotokoll an zu fertigen. Wird denoch eines verfasst, ist dies auch bindend.
Nach zwei Monaten wirkt das auch sehr unglaubwürdig und ich würde auf die Kaution ohne Abzug bestehen.
Viele Grüße
tina
danke für deine antwort. du hast mir ganz schön die Panik genommen. vielen vielen dank. LG
danke Tina, hast mir den Tag gerettet. vielen dank für die Antwort. LG
NEIN, das Übergabeprotokoll ist maßgebend! Die Dellen kann er oder andere nachträglich gemacht haben. Zahlt er die Kaution nicht bleibt allerdings nur der Klageweg.
dann hätte man diese Dellen bei der Übergabe der Wohnung sehen müssen. Da im Protokoll nichts vermerkt ist, kann der Exvermieter jetzt nichts mehr bemängeln.
Mit der Rückgabe der Kaution kann es sich grundsätzlich etwas Zeit lassen. Einzelheiten dazu finden Sie hier: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=425
Das freut mich,wenn ich Jemanden helfen kann. Ich hoffe nur, dass der Vermieter dir jetzt nicht trotzdem Schwierigkeiten macht. aber da würde ich dir empfehlen, gib mal bei google "Übergabeprotokoll ist bindend2 ein und schau mal nach, ob du da eventuell einen Paragraphen findes, den du dann deinem Vermieter unter die Nase reiben kannst, damit du ihm gleich den Wind aus den Segeln nehmen kannst . Lg. und alle gute!!!
Hallo!
Diese Antwort kommt aus eigener Erfahrung:
Wenn ein Schaden im Übergabeprotokoll nicht erwähnt ist heißt das nicht automatisch, dass er nicht da war.
Im Protokoll müsste ausdrücklich stehen, dass bei Übergabe der Wohnung am Kühlschrank - insbesondere dessen Oberfläche - keine Schäden festgestellt wurden.
Wenn dies nicht der Fall ist muss derjenige aufkommen, der den Schaden verursacht hat.
Das muss bewiesen werden.
Wenn die Kaution bereits zurückgezahlt ist muss der Vermieter auf Schadenersatz klagen.
Wenn nicht behält er ja einen Teil ein und den muss dann der Mieter einklagen.
Die Chancen stehen in beiden Fällen 50:50, das weiß ich aus eigener leidvoller aktueller Erfahrung.
Versucht euch so zu einigen. Verlasst euch nicht auf Deutsche Gerichte!
Hallo,
wenn nach der Wohnungsübergabe ein mängelfreies Protokoll unterzeichnet wurde, kann der Vermieter jetzt nicht um die Ecke kommen und doch Mängel geltend machen. Dafür gibt’s ja eben das Protokoll - es sei denn, es sind versteckte Mängel gewesen.
Er muss ja ausführen, was er bemängelt. Sollten diese Mängel solche sein, die bei der Übergabe auf jeden Fall hätten auffallen müssen, würde ich widersprechen, für diese haften zu müssen. Sollten es jedoch Mängel sein, die er erst nach Übergabe und gründlicher Besichtigung festgestellt hat und die Sie ihm u.U. bewusst verschwiegen haben, dann könnte er den Rechtsweg beschreiten.
Alles Gute
Michaela
Hallo,
wenn das Protokoll, welches Ihnen hoffentlich vorliegt, keine Mängel ausweist, dürften keine Schadensersatzforderungen mehr gegen Sie geltend gemacht werden können.
Etwas anderes dürfte nur dann gelten, wenn es sich um einen nicht sichtbaren Schaden handelt, der bei der Besichtigung nicht gesehen werden konnte. Dies dürfte aber vorliegend wohl eher nicht gegeben sein, da der Kühlschrank ja wohl sichtbar war.
Falls trotzdem ein Einbehalt der Kaution erfolgen sollte, rate ich zu einem Anwalt zu gehen und den einbehaltenen Kautionsbetrag einzuklagen.
Ich hoffe dies hilft ein wenig.
Gruss
Sebastian
Hallo Sr. gretl,
wenn die Wohnung ohne Mängel abgenommen wurde, dann besteht kein Grund für eine spätere Forderung.
Für die Rückzahlung der Kaution in voller Höhe solltest Du dem Vermieter eine Frist setzen. Wenn die verzinste Kaution dann nicht zurückgezahlt ist, bleibt nur noch der Klageweg.
Viel Glück und beste Grüße, Hubert Steiger.
Hallo verehrte/r User/in,
Hinweise vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Meine Infos sind keine Rechtsberatung !
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In diesem Fall gilt das mängelfreie Übergabeprotokoll !
Wenn der Vermieter erst nach 2 Monaten Dellen am Kühlschrank entdeckt haben will, so ist das schlicht gelogen !
Somit muß der Vermieter auch die volle Kaution (spätestens nach 6 Monaten) an Sie zurückzahlen !
Tut er das nicht, reichen Sie beim Gericht eine „Zahlungsklage“ gegen den Vermieter ein.
Sie sollten die Zahlungsklage schon jetzt in Ihrem Widerspruchsschreiben erwähnen…
MfG USKO
Hallo,
wenn in dem Übergabe-Protokoll keinerlei Mängel stehen und Sie, wie auch Ihr Vermieter darunter mit Unterschrift diese Angaben bestätigen, kann er nichts mehr von Ihnen fordern. Dann verweisen Sie ihn bitte auf dieses verbindliche Protokoll und drohen Sie (alles schriftlich mit Rückschein!!!) ihm, dass Sie gerichtlich Klagen werden ,wenn er weiterhin darauf besteht. Noch besser wäre, Sie lehnen seine Forderung ab-ebenfalls mit Hinweis aufs Protokoll und warten, was er schreibt. Es ist sein Problem, wenn er nicht richtig hinschaut bei einer Wohnungsabnahme!
Er „müsste“ dann nämlich klagen und weiß sicher ganz genau, dass er damit nicht durch käme. Also wird er es lassen. Für meine Begriffe ist das „versuchen wirs halt mal, mal sehen, ob sie/er reagiert“…
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
MfG Waldi
Moin, klares nein - das übergabe Protokoll ist bindend. Wenn der Vermieter nach 2 Monaten was zu bemängeln hat - ist es nicht Dein problem - Wenn er die Kaution nicht zurück zahlen will, sofort mit Klagen drohen und notfalls verklagen.
Gruß connection
Hallo.
Bei Dellen im Kühlschrank handelt es sich vermutlich nicht um „versteckte“ Schäden, die erst 2 Monate danach feststellbar waren. Meines Erachtens besteht kein Anspruch des Vermieters, es sei denn, die Beschädigungen am Kühlschrank waren in der Tat nur schwer erkennbar, was allerdings kaum vorstellbar ist.