Hallo,
ich brauche Eure Hilfe:
Sind vor ein paar Monaten aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Da fing es an: Der Vermieter äußerte, er hätte die Kündigung nicht erhalten (Haben sie mit der normalen Post geschickt). Im persönlichen Telefongespräch schien dann alles OK, Kündigung akzeptiert. Wir fanden einen Nachmieter, der schon vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist dort einzog, machten auch einen Termin mit Vermieter u neuem Mieter in unserer Wohnung.
Zur Übergabe wollte der Vermieter aber nicht anwesend sein, obwohl wir und auch die neuen Mieter ihn mehrfach darauf ansprachen. Er meinte, wir sollten das unter uns ausmachen, und auch die Schlüssel übergeben.
Als es zur Übergabe kam war mein Mann mit dem neuen Mieter-Ehepaar in der Wohnung, gingen durch jeden Raum und stellten ein Übergabeprotokoll mit dem Tenor: „Keine Mängel“ aus.
Jetzt kommts: Nachdem sich weder Vermieter noch die neuen Mieter jemals wieder gemeldet hätten(obwohl Sie vorher sehr mitteilsam waren), fragten wir mal wegen unserer Kaution nach. Dann der Hammer: Wir hätten eine Fenster zerbank zerstört, Einlass in die Wohnung zur Begutachtung des Schadens wurde uns nicht gewährt u der Vermieter hat einfach eine Firma geschickt, die es zu einem Mondpreis reparieren ließ. Unsere Anrufe, die immer auf der MAilbox des Vermieters landeten und die Bitte nach einem Foto des Schadens u einem Kostenvoranschlag wurden komplett ignoriert. O-Ton: Sie rufen so oft an, das nervt…
Nun die Frage:
Ist das Übergabeprotokoll unter solchen Umständen (ohne Anwesenheit des Vermieters) denn gültig, denn dort steht ja drin, dass alles OK war?
Und darf der Vermieter einfach eine Firma beauftragen u uns die Rechnung schicken? Ich hatte ein Angebot, dass war um 300% günstiger !!! Das ist doch Betrug.
Vielen Dank für Eure Hilfe
buehnenstar
Hallo,
hier steht alles schwarz auf weiß: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/ueberg…
Sehr interessant ist auch die Sache mit dem „unabhängigen Zeugen“.
Unabhängig davon was der Vermieter darf oder nicht, solltet ihr einmal ausloten wo euer Vermieter eigentlich hin will. Wenn ihr das Gefühl habt, ein entgegenkommen seiner Seite ist ausgeschlossen, bleibt euch nur noch der Mieterbund oder der direkte Gang zum Gericht.
Gutes gelingen
Hallo,
ich denke bei Reparatursache kann ich halbwegs meinen Senf abgeben 
Der VM muss dem M die Gelegenheit geben, die Maßnahme bestenfalls selbst durchzuführen oder einen Handwerker zu bestellen. Der VM hat das Recht, dass es „fachmännisch“ ausgeführt wird.
Da ich selbst grad eine Kündigung abgegeben habe:
Das Ganze zweimal ausgedruckt, beim VM geklingelt und mir bestätigen lassen, dass der VM die Kündigung erhalten hat!
Übergabe ohne VM würde ich nie empfehlen! Und bei einer Übergabe schadet eine Digicam auch nicht
! Sicher ist sicher…
Hoffe, dass ich zumindest bisschen helfen konnte
Gruß
Nabert
Danke,
damit kann ich ja schonmal was anfangen. Das Ganze wird jetzt an den Anwalt übergeben, da ich denke, eine Einigung ist ausgeschlossen. Zumindest weiß ich es nun für das nächste Mal besser!
Danke Euch.
Sorry, aber ich bin leider kein Jurist. Vermute aber, wenn der Nachmieter das Protokoll unterschrieben hat haftet er für die Mängel. Sonst hätte er es nicht unterschreiben dürfen bzw. hätte die Mängel ins Protokoll aufnehmen müssen. Die Kaution einfach zu behalten und die Reparatur auszuführen ist meiner Meinung nach nicht wirksam. Würde mir die Rechnung zeigen lassen und zu einer Mieterberatung gehen. Gruß Gregor
Hallo,
hier sind leider so viele Fehler gemacht worden, dass eigentlich nur ein Anwalt helfen kann. Ich hätte so lange gewartet, bis der Vermieter endlich einer gemeinsamen Begehung zugestimmt hätte. So ist das Übergabeprotokoll nicht viel wert. Zudem stehen hier nur Aussagen gegen Aussagen; was leider auch nicht viel Wert ist. Eine Kündigung ohne Einschreiben mit Rückschein zu schicken ist, ehrlich gesagt, ziemlich daneben…
Was war denn genau mit der Frensterbank? Was hat der Vermieter für die Reparatur rausgeschmissen und wie hoch ist die Kaution?
MfG
Bobrowski