Übergabeprotokoll sagt: Wohnung unrenoviert übergeben, Mietvertrag sagt renoviert

Hallo,

ich habe folgende Frage: bei Einzug in meiner Wohnung war sie umrenoviert ja regelrecht runtergekommen und verdreckt. Der Vermieter hat die Übergabe nicht gemacht sondern nach Ansage des Vermieters mit dem Vormieter. Ich fand dies merkwürdig und habe deshalb mit ihm einen sehr ausführlichen Übergabeprotokoll gemacht, wo festgehalten ist, dass die Wohnung bei Auszug nicht renoviert werden muss. Im Mietvertrag steht aber, dass die Wohnung renoviert übergeben werden soll. Jetzt fürchte ich ich könnte naiv gewesen sein, zu glauben, dass die Absprache plus Übergabeprotokoll reicht. Hat jemand damit Erfahrung oder weiss wie es rechtlich aussieht?

Guten Tag,

im Prinzip gilt: Renovierung bei Einzug - dann muss beim Auszug nicht wieder renoviert werden; Voraussetzung: dass dazwischen in den entsprechenden Abständen nach Mietvertrag wieder mal gestrichen wurde. Auch wenn im (deutschen Einheits-)Mietvertrag was anderes stehen sollte…
Gruß Tottof

Es gibt Verpflichtungen des Mieters, je nach Zustand die Wohnung zu renovieren. Wenn du jetzt eine unrenovierte Wohnung bezogen hast, heisst das nicht, dass du sie so verlassen kannst. Die Renovierungsverpflichtungen beginnen mit deinem Einzug. Du kannst also nicht zig Jahre dort wohnen, ohne zu renovieren, nur weil du eine unrenovierte Wohnung übernommen hast.

Nachtrag: Es kann zum Nachteil werden, dass du nicht direkt mit dem Vermieter die Vereinbarung getroffen hast. Wer bestätigt, dass der Vormieter wirklich genau so gehandelt hat, wie es der Vermieter vorgegeben hat?

Ich habe 4 Jahre ind er Wohnung gewohnt. Und die Absprache bei Einzug war, unrenoviert einziehen und unrenoviert ausziehen, aber das steht eben nur im Übergabeprotokoll. "Wer bestätigt, dass der Vormieter wirklich genau so gehandelt hat, wie es der Vermieter vorgegeben hat?"Genau, dass ist meine Sorge, aber wenn der Vermieter mit dem Vormieter die Übergabe abgesprochen hat, ist er sozusagen den Vormieter als Vertreter ernannt, oder?

rechtlich gilt, was im vertrag steht

Liebe Ratsuchende, eine Mietvertragsklausel, die den Mieter bei Auszug zur Renovierung verpflichtet, obwohl die Wohnung laut Übergabeprotokoll beim Einzug nicht renoviert war, benachteiligt den Mieter unverhältnismäßig und ist deshalb unwirksam.
Viel Glück!

Moin, ich habe damit keine Erfahrung, dieses ist wohl eine Frage für den RA.

Gruß connection

Hallo,

grundsätzlich können Regelungen aus dem Mietvertrag und aus dem Übergabeprotokoll nebeneinander stehen, sofern an beiden die gleichen Parteien beteiligt waren.

Mir ist nicht ganz klar, wer an der Übergabeverhandlung teilgenommen hat. Wenn es der Vormieter war, warum sollen dessen Angaben den Vermieter binden?

Es ist auch ein Unterschied, ob die Regelungen zu Mietbeginn (renoviert oder unrenoviert) oder zu Mietende getroffen wurden. Das eine muß das andere nicht ausschließen, d.h. selbst wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde schließt dies nicht grundsätzlich aus, dass bei Mietende die fälligen Schönheitsreparaturen zu erbringen sind.

Da hierzu die Angaben (Wortlaut) sowohl im Mietvertrag als auch im Übergabeprtokoll nicht bekannt sind, vermag ich keine verlässliche Einschätzung abzugeben.