Übergabeprotokoll schlecht für den Vermieter?

Hallo,

ich streite mich gerade mit einer Freundin über folgenden fiktiven Fall und hoffe, dass ihr mir helfen könnt:

Mieter M kündigt seinen Wohnraum-Mietvertrag mit Vermieter V fristgerecht zum 30.06 und bittet V zeitgleich, wenn möglich schon einen Monat früher aus dem Vertrag zu können, da er bereits ab Juni in einer anderen Stadt eine andere Wohnung bezieht und die Junimiete ungern doppelt zahlen möchte. V verspricht, sich um einen Nachmieter ab Juni zu bemühen.

Am 19.06. teilt M dem V mit, dass er bereits am nächsten Tag auszieht und deshalb sofort eine Wohnungsübergabe machen möchte, da er wie gesagt in eine weit entfernte Stadt zieht und nicht extra nochmal anreisen möchte. V entspricht diesem Wunsch, man fertigt ein Übergabeprotokoll an und M übergibt gleich sämtliche Schlüssel an V.

V findet jedoch erst ab Juli einen Nachmieter für die Wohnung und will deshalb die Junimiete noch von M haben.

Nun unsere Streitfrage:
Kann es wirklich sein, dass durch das Übergabeprotokoll und die Abgabe der Schlüssel M die Verfügungsgewalt über die Wohnung verloren hat und deshalb nicht mehr verpflichtet ist, die Junimiete zu bezahlen?

Dieses Vorgehen entsprach ja dem Wunsch des M, von V aus hätte M gerne noch bis zum Ende der Mietzeit die 1,5 Monate in der Wohnung bleiben können.

Meine Freundin ist der Ansicht, das müsste auf dem Übergabeprotokoll vermerkt sein, falls dies nicht geschehen wäre, hätte V Pech gehabt.

Stimmt das??

Danke für eure Meinungen und viele Grüße
Birgit

Hallo,

ich streite mich gerade mit einer Freundin über folgenden
fiktiven Fall und hoffe, dass ihr mir helfen könnt:

Mieter M kündigt seinen Wohnraum-Mietvertrag mit Vermieter V
fristgerecht zum 30.06 und bittet V zeitgleich, wenn möglich
schon einen Monat früher aus dem Vertrag zu können, da er
bereits ab Juni in einer anderen Stadt eine andere Wohnung
bezieht und die Junimiete ungern doppelt zahlen möchte. V
verspricht, sich um einen Nachmieter ab Juni zu bemühen.

Am 19.06. teilt M dem V mit, dass er bereits am nächsten Tag
auszieht und deshalb sofort eine Wohnungsübergabe machen
möchte, da er wie gesagt in eine weit entfernte Stadt zieht
und nicht extra nochmal anreisen möchte. V entspricht diesem
Wunsch, man fertigt ein Übergabeprotokoll an und M übergibt
gleich sämtliche Schlüssel an V.

V findet jedoch erst ab Juli einen Nachmieter für die Wohnung
und will deshalb die Junimiete noch von M haben.

Nun unsere Streitfrage:
Kann es wirklich sein, dass durch das Übergabeprotokoll und
die Abgabe der Schlüssel M die Verfügungsgewalt über die
Wohnung verloren hat und deshalb nicht mehr verpflichtet ist,
die Junimiete zu bezahlen?

Auszug aus der Wohnung oder Übergabeprotokoll ändern nichts am Dauer des Mietverhältnis; wenn der Vermieter nicht schriftlich das Mietverhältnis einen Monat vorher beendet hat, endet das Mietverhältnis zur vertraglichen Zeit und sie müssen bis dahin die Miete noch bezahlen.

Dieses Vorgehen entsprach ja dem Wunsch des M, von V aus hätte
M gerne noch bis zum Ende der Mietzeit die 1,5 Monate in der
Wohnung bleiben können.

Meine Freundin ist der Ansicht, das müsste auf dem
Übergabeprotokoll vermerkt sein, falls dies nicht geschehen
wäre, hätte V Pech gehabt.

Wenn auf dem Übergabeprotokoll der Vermieter vermerkt hätte, dass das Mietverhältnis einvernehmlich einen Monat früher endet, ist das so zu verstehen, dass damit eine Änderung des Mietvertrages einvernehmlich erfolgte.
Da aber gerade der Vermieter im Übergabeprotokoll oder sonst irgendwo anders nicht schriftlich vermerkt hat, dass das Mietverhältnis früher endet, bleibt es beim vereinbarten Ende der Kündigungsfrist.

mfg
peter:wink:

Super, Peter, vielen Dank!!
Grüße
Birgit