Übergabeprotokoll verbindlich?

Zur Verbindlichkeit eines Übergabeprotokolls beim Auszug aus einem Miethaus -

  • es wurde nach 7 Jahren Mietzeit ein Übergabeprotokoll ohne Mängel vom Vertreter des fiktiven Vermieters erstellt und unterschrieben.
  • Schönheitsreparaturen werden gefordert, aber abgelehnt, da unzulässige Formulierung im Mietvertrag
  • Der fiktive ExMieter erhält 2 Monate später eine Rechnung von einem Anwalt mit der Aufforderung zur Zahlung, da Mieteinbauten nicht entfernt wurden.
    Ist das Übergabeprotokoll verbindlich oder kann sich der Vermieter später noch Forderungen einfallen lassen?
    Und muss der Mieter nicht eine Chance erhalten dass selbst zu erledigen?

Hallo,

wenn keine Mängel vorhanden waren, können diese nicht nachträglich vorgetragen werden, denn diese können ja nach Auszug durch Dritte entstanden sein.

Falls die „Mängel“ gerechtfertigt gewesen wären, hätte man den Mieter erst auffordern müssen, die Mängel selber zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, bevor diese durch den Vermieter dann behoben werden.

Der Rechtsanwalt des Vermieters kennt sicherlich die rechtliche Situation, aber da geht es auch wie in tausenden anderen Fällen:
„Wir probieren es einmal, vielleicht zahlt der ja!“

LG:smile:

welche rechtsnatur das übergabeprotokoll hat, ist eine frage des einzelfalls. in betracht kommt ein bloßes beweismittel und ein deklaratorisches schuldanerkenntnis, § 780f. bgb. es dient beweiszwecken, dass mängel (nicht) vorhanden waren.

für den mieter handelt es sich um ein neg. schuldanerkenntnis des vermieters, dass eben nur die bezeichneten mängel vorlagen. sollte man eine widerlegung des protokolls zulassen (str.), muss der vermieter darlegen und beweisen, dass die nicht bezeichneten mängel im zeitpunkt der übergabe vorlagen. das ist ihm regelmäßig nicht möglich.

daher wäre die vorläufige antwort auf die frage: nein, neue mängel können nicht geltend gemacht werden.

welche rechtsnatur das übergabeprotokoll hat, ist eine frage
des einzelfalls. in betracht kommt ein bloßes beweismittel und
ein deklaratorisches schuldanerkenntnis, § 780f. bgb. es dient
beweiszwecken, dass mängel (nicht) vorhanden waren.

Daß bei der Wohnungsübergabe keine Mängel s i c h t b a r waren.

welche rechtsnatur das übergabeprotokoll hat, ist eine frage
des einzelfalls. in betracht kommt ein bloßes beweismittel und
ein deklaratorisches schuldanerkenntnis, § 780f. bgb. es dient
beweiszwecken, dass mängel (nicht) vorhanden waren.

Daß bei der Wohnungsübergabe keine Mängel s i c h t b a r
waren.

entschuldige, ich korrigiere meinen unteren post über dich: die fehlerquote deiner post übersteigt die 80%.

durch das ÜP wird gezeigt, dass im zeitpunkt der übergabe keine bzw. die bezeichneten mängel vorhanden waren.
eine differenzierung zwischen „vorhanden“ und „sichtbar“ ist völliger unsinn und zeigt, dass du den sinn des ÜP nicht begriffen hast.

nicht sichtbare mängel werden (ohne entsprechende vereinbarung) schon aus der natur der sache nicht vom ÜP erfasst.

alles nachzulesen (inkl. der begrifflichkeiten): Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Auflage 2011, § 546 rn.56

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entschuldige, ich korrigiere meinen unteren post über dich:
die fehlerquote deiner post übersteigt die 80%.

Die Regeln der Netiquette für dieses Forum finden gewisse Teilnehmer unter der linken Menuleiste. Mit freundlichem Gruß

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Du glaubst wirklich, dass man dort das Recht auf Verbreitung von Unsinn findet? Oder das Recht darauf, nicht auf den Unsinn hingewiesen zu werden? Oder meinst Du das Recht, automatisch Recht zu haben?

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Hallo,
man sollte der Rubrik Netiquette noch hinzufügen:
Groß- und Kleinschreibung erwünscht.
Es liest sich leichter.
Gruß
Nastaly

entschuldige, ich korrigiere meinen unteren post über dich:
die fehlerquote deiner post übersteigt die 80%.

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hallo nastaly,

man sollte der Rubrik Netiquette noch hinzufügen:
Groß- und Kleinschreibung erwünscht.
Es liest sich leichter.

na, ich frag mich was wichtiger ist:

korrekte beiträge in kleinschreibung oder recht eigenwillige beiträge mit großbuchstaben?

gruß

joschi

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Wir sehen dieses Forum als wertvollen Meinungs-Austausch über Sachfragen und n i c h t als Ventil für unsachliche, unbegründete, unzutreffende Kritik einzelner Schreiber zu fremden Kommentaren und für Ihre persönlichen „Attacken“ auf andere Kommentatoren:
Deshalb kein weiterer Kommentar dazu. MfG u. einen schönen Tag!

ist ja lustig
Auch kein Gruß

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Teilnehmer …

… leider auch nach 50 Beiträgen innerhalb einer Woche, ohne jemals eine Grußformel hinterlassen zu haben, immer noch nicht …

Schade eigentlich

Auch kein Gruß

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falsch
Hallo, (Das ist ein Gruß)

Wir sehen dieses Forum als wertvollen Meinungs-Austausch

Falsch!
(abgesehen davon, für wen außer dir selber sprichst du bitte wenn du „wir“ schreibst??)

Dies ist ein Expertenforum in dem in der Regel Unwissende oder Antwortsuchende ihre Fragen stellen und Experten antworten.

Deine Beiträge mögen interessant sein und oft auch korrekt.
Aber leider viel öfter absolut falsch.

Da halten es die Alteingesessenen www-ler frei nach Dieter Nuhr.

LG Jasmin (Das ist ein Abschiedgruß)

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Deine Beiträge mögen interessant sein und oft auch korrekt.
Aber leider viel öfter absolut falsch.

Sachbezogene, konkrete, begründete Kritik wird angenommen aber vage, negative Allgemeinplätze nicht.
MfG und einen schönen Tag.

Hallo,

Sachbezogene, konkrete, begründete Kritik wird angenommen aber
vage, negative Allgemeinplätze nicht.

Mal ganz sachlich: Wenn die Experten jede einzelne deiner Falschaussagen korrigieren würden, dann würde keine Zeit mehr bleiben dem Fragenden korrekte Antworten zu geben. Das verstehst du sicherlich …
LG Jasmin

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wo findet man
…die Beiträge von Experten/in und Super-Kritiker/in Jasmin?
MfG

Mal ganz sachlich: Wenn die Experten jede einzelne deiner

Falschaussagen korrigieren würden, dann würde keine Zeit mehr
bleiben dem Fragenden korrekte Antworten zu geben.

…die Beiträge von Experten/in und Super-Kritiker/in Jasmin?

als Korrekturanhang an Deinen ‚Beiträgen‘.

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