Übergabeprotokoll-Vermieter erscheint nicht

Hallo,

folgender Fall:
Mieter kündigt fristgerecht seine Wohnung, hatte vorher schon Ärger mit Vermieter, der seinen Pflichten nicht nachkommen wollte.
Der Vermieter will die Wohnung durch den ebenfalls im Haus ansäßigen Makler wieder vermieten; es kommen auch einige zur Besichtigung.

Der Auszug ist da, ein Termin zur Schlüsssel- sowie Wohnungsübergabe ist vereinbart.
Der Vermieter erscheint zu dem Termin nicht, ist auch nicht telefonisch erreichbar.
Mieter will nach 1 Stunde Wartezeit nicht länger warten und wendet sich an den Makler. Der sieht sich die Wohnung an, findet alles in Ordnung, will aber das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben, sondern nur den Erhalt der Schlüssel.
Das Übergabeprotokoll soll dem Mieter nachgeschickt werden.

8 Wochen später erhält der ehemalige Mieter Post vom Rechtsanwalt des Vermieters. Dieser will eine bestimmte Summe, um die Wohnung zu renovieren, und führt alle möglichen Schäden an, die aber entweder schon beim Einzug des Mieters vorlagen oder gar nicht vorhanden waren beim Auszug (der Mieter wohnte nur 10 Monate in der Wohnung, hatte 2 Löcher gedübelt, um einen Schrank ausfzuhängen, ist Nichtraucher und die meiste Zeit gar nicht zu Hause gewesen).

Wie kann der Mieter das Gegenteil beweisen?

Wie kann der Mieter das Gegenteil beweisen?

Beweisen muss derjenige, der Forderungen stellt. Da der Vermieter auf ein Übergabeprotokoll verzichtet hat, hat er sich auch keine Ansprüche vorbehalten.

Gruß!

Horst

Vermieter ist in der Beweispflicht, da er die
Forderungen stellt.

Vertrag ist abgelaufen, Mietverhältnis besteht
nicht mehr

Zustand der Wohnung zum Übergabetermin beschreiben,
an Eides statt versichern und dem Vermieter/ Rechtsanwalt
zukommen lassen

Bei jeder nächsten Wohnung Mietvertrag und Übergabeprotokoll
des Mieterbundes nutzen, Wohnung bei Einzug fotografieren,
von Freund/ Zeugen bestätigen lassen. Das gleiche am Auszugstag.