Übergabeprotokoll während der Bauzeit

Angenommen jemand zieht in ein neue Wohnung und unterschreibt das übliche Übergabeprotokoll. Da der Unterzeichnende Mieter absoluter Laie auf dem Bausachgebiet ist, übersieht er noch etliche Mängel.
Zum anderen (zweitens) findet erst 3 Wochen nach Unterzeichnung des Übergabeprotokolles die Bauabnahme des Gebäudes durch den Architekten und die Gewerke statt. Baumaßnahmen laufen indes weiter…
Frage 1:
Was hat der Mieter unterschrieben? Ein Übergabeprotokoll einer Mietwohnung oder einer Baustelle?
Frage 2:
Kann ein Mieter ein Übergabeprotokoll einer Mietwohnung überhaupt unterzeichnen wenn noch gar keine Bauabnahme stattefunden hat, und ist dieses dann überhaupt bindend oder muss nach Bauabnahme ein neues Übergabeprotokoll angefertigt werden?

Danke für die Hilfe

Servus Karsten,

ein Uebergabe-Protokoll wird in der Regel am Tag des Einzugs bzw. der Schluessel-Uebergabe unterschrieben - dies bestaetigt, dass Wohnung frei von Maengeln ist (bzw. muessten diese im ÜP erwaehnt werden) und der Mieter einziehen kann.
Wenn das Ganze noch im Bau befindlich ist, wuerde ich mit dieser Begruendung ein zweites ÜP anfertigen, wenn die Baumassnahmen abgeschlossen sind. Erst dann ist der endgueltige Zustand, der auch vermietet werden soll (?), erreicht.

Der M hat fuer sich etwas voellig wertloses unterschrieben.

Gruss
G