Hallo,
Ich bin vor einem Monat in eine Wohnung gezogen.
Beim Einzug haben der Vormieter und ich ein Übergabeprotokoll gemacht in dem wir festgehalten haben, dass ich bestimmte Sachen aus seiner Wohnung übernehme, er aber noch die Haustür repariert… Danach wurde die Übergabe mit der Wohngesellschaft gemacht, wo das mit der Haustür nicht erwähnt wurde…
Nun renne ich ihm seit einem Monat hinterher und es passiert nix…
Kann man da irgendetwas machen oder habe ich nun einfach „pech gehabt“ weil ich das vergessen habe zu erwähnen bei der Übergabe mit der Gesellschaft? Was kann man nun machen?
Das sind zwei verschiedene Dinge: Einmal die Vereinbarung mit dem Vormieter, die es natürlich einzuhalten gilt und andererseits die defekte Tür, die aber offesichtlich durch die Gesellcshaft bei Übergabe gar nicht beanstandet oder festgestellt wurde. Diese hätte aber dafür den Vormieter in Anspruch nehmen sollen.
mfg pete88
Ein Übergabeprotokoll ist dazu da um festzuhalten, was übergeben wird, sowie in welchem Zustand etwas übergeben wird. Hat der Vormieter unterschrieben, dass er die Tür repariert, dann muss er das auch tun.
Normalerweise ist die Haustür Sache des Vermieters, Änderungen müssen ihm mitgeteilt werden. Nun weiß ich ja nicht, was an der Tür repariert wird und aus welchem Grund. Liegt z.B. eine Sachbeschädigung (z.B. Bohrlöcher) durch den Vormieter vor, so muss dieser die Tür auf eigene Kosten reparieren (lassen).
Da das nun schon Monate zurückliegt und dem Vermieter scheinbar nichts gemeldet wurde, ist es nun eine Sache die bei dir liegt.
Rechtlich kannst du vom Vormieter die Reperatur der Tür einfordern.
normalerweise liegt die Verantwortung für die Haustür ja bei der Wohnungsgesellschaft. Verlangt die nun von Ihnen, dass Sie die Tür reparieren? Ich verstehe Ihr Problem nicht ganz. Wenn Ihr Vormieter sich schriftlich Ihnen gegenüber zu etwas verpflichtet hat, dann ist er im Innenverhältnis daran gebunden und Sie können ihn auf Leistung verklagen.
Viel Glück wünscht Heihei
Nein die Wohnungsgesellschafft hat es (noch) nicht gesehen… aber ich will nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden, wenn es einer von denen es sieht!
Das Ü-Protokoll nützt nichts, denn da steht vermutlich kein Schaden drin.
Möglich wäre es aus meiner Sicht, diesen durch die Gesellschaft nachträglich feststellen zu lassen,damit sich diese dafür an den Verursacher (Vormieter) hält. DAzu muss natürlich die ursprüngliche Reparaturabsicht des Vormieters erläutert werden.
mfg pete88
In diesem Fall ist er sowieso in der Schadensersatzpflicht.
Ich würde samt Übergabeprotokoll zur Hausverwaltung gehen und dort den Fall melden.
Grund: Der Vermieter/WoGe bestimmt über Instandsetzung und muss diesen auch zustimmen.
Ist die Wohnung oder das ganze Haus relativ neu oder neu saniert, dann würde eine schlecht reparierte Tür optisch nicht mehr dem Niveau des Hauses entsprechen. So das der Vermieter sagt, dass die z.B. Holztür komplett abgeschliffen und neu gestrichen werden muss. Das ist vor einigen Jahren auch meiner Nachbarin passiert.
Unabhängig davon was sie sagen, ist es immer besser den Vermieter einzuweihen.
normal wird ein Übergabe- / Rückgabeprotokoll zwischen Vermieter und Mieter gemacht. Das hat auch Rechtskraft im Zusammenhang des Mietverhälnises.
Ein Vertrag zwischen Vormieter und Nachmieter (wie in Ihrem Fall) hat den gleichen Charakter.
In Ihrem Fall, so wie ich Ihre Aussage verstanden habe, ist die Türe schon beim Einzug defekt gewesen, das hätten Sie auch mit dem Vermieter im Protokoll feshalten sollen/können.
Normalerweise gehört eine funktionierende Haustüre zum vertragsmäßigen Zustand.
Wenn man den Mangel nicht selber verschuldet hat, was ja belegbar ist,würde ich die Hausverwaltung auffordern diesen zu beseitigen.
Normalerweise hätte man das Übergabeprotokoll mit der Hausverwaltung detailiert verfassen müssen, aber mehr als nein sagen können die auch nicht.
Dem Vormieter kann man auch
eine letzte Frist schriftlich mitteilen, in welcher er den Mangel zu beseitigen habe, da man sonst eine Fachfirma beauftragen wird. Dafür solltest du aber das von ihm schriftlich haben, das er den Mangel bis Tag X beseitigt.
dann ist die Sache doch einfach: legen Sie der Gesellschaft das Übergabeprotokoll mit Ihrem Vormieter vor und berichten Sie, dass Sie bisher erfolglos hinter ihm hergelaufen sind. Ich denke nicht - selbst wenn er nicht zu finden wäre - dass man Sie für den Schaden, den Sie ja mit dem Vormieter dokumentiert haben, nachträglich fälschlicherweise verantwortlich machen kann.
Viel Glück wünscht Heihei
Wenn in Ihrem Protokoll festgehalten ist , dass der Vormieter den Schaden beseitigt , dann setzen sie Ihm per Einschreiben Rückschein eine Frist zur Reparatur (i.d.Regel 14 Tage )
Sollte dann nichts passieren und sie davon ausgehen ,dass der Mieter liquid ist , dann lassen sie sich drei Kostenangebote machen .Das Günstigste fordern sie per Mahnbescheid ein .Da sie bei diesem mit ca. 25,-€ in Vorleistung gehen müssen , sollten sie sich sicher , dass der Vormieter auch flüssig ist .
wird wohl „Lehrgeld“ werden. Man könnte vor Gericht klagen. Klagen müssen Vorfinanziert werden. Der Kläger muss erst mal 300 EUR bei Gericht einzahlen - gewinnt er wird der Verklagte auch zur Erstattung verurteilt. Hat der kein Geld, HartzIV oder Insolvenz bleibt der Kläger auf den kosten sitzen
Ja er hat die Tür durch ein Namensschild beschädigt, das er von der Haustür wieder lösen wollte und dabei den Lack abgerissen…
Deshalb muss er es reparieren… Er hat es ja auch zugesagt (schriftlich)
hallo sweetieger. wie du schon selber gesagt hast " pech gehant. " ein übergabeprotokoll sollte nur mit dem vermieter oder dem hausverwalter gemacht werden.
die einzigste chance die dir noch bleibt, ist die , zivilrechtlich gegen den vormieter vor zu gehen. dies ist jedoch ein langer und teurer weg. leider
lg vivien