Übergabeprotokolle einfach vom VM geändert

Hallo,

…wobei im Zweifel immer noch § 119 BGB existiert…

…der natürlich im vorliegenden Fall auch zugunsten des Vermieters oder des Stromlieferanten anwendbar sein könnte. Richtig?
Gruß
loderunner (ianal)

Hi!

Richtig?

Klar - aber was bringt denen das im Falle einer Nichtigkeit des Vertrags? :smile:

LG
Guido

Hallo,

Klar - aber was bringt denen das im Falle einer Nichtigkeit
des Vertrags? :smile:

Der Vermieter hat da sicher kein Problem, aber interessant / kompliziert wird die Sache wegen dem irgendwo noch erwähnten Billigstromanbieter.
Gruß
loderunner

Hallo,

man kann ja wohl davon ausgehen, das der VM weiß zu welcher Whg. welcher Z gehört ?? Man geht ja nicht gleich davon aus, das der zu dämlich ist seine Z auseinander zu halten.

Und das man die ÜGP mit den falschen Daten unterschrieben hat, wurde ja erst als das Theater los ging bemerkt.

Man unterschreibt doch nicht mit Absicht falsche ÜGP, wo man wüste, das der Ärger vorprogrammiert ist, na da kann man seine Zeit aber sinnvoller nutzen.

Gruß Fray

Hallo,

Man unterschreibt doch nicht mit Absicht falsche ÜGP, wo man
wüste, das der Ärger vorprogrammiert ist, na da kann man seine
Zeit aber sinnvoller nutzen.

Und Du meinst, das gilt für Vermieter nicht?
Gruß
loderunner

Hallo,

Und Du meinst, das gilt für Vermieter nicht?
Gruß
loderunner

Sicher nicht, jedoch hat der VM die ÜGP ausgefüllt und wer, wenn nicht er muss wissen welcher Z zu welcher Whg. gehört, oder nicht?

Den Ärger haben wir jetzt und nicht der VM, obwohl es seine Schuld war.
Eigentlich geht’s auch mehr darum, das auf den ÜGP einfach seinerseits gestrichen wurde und diese „gefälschten“ ÜGP dem reg. StV vorgelegt wurden.
Und wenn man dann eine 2. Stromabrechnung bekommt, beim reg. StV vorstellig wird und erst dort erfährt, das auf den ÜGP einfach was geändert wurde … steht man da wie der Ochs vorm Scheunentor.
Dann brauch man keine ÜGP erstellen, wenn die Dinger doch mehr oder weniger sinnlos sind.

Gruß Fray

Hallo,

Eigentlich geht’s auch mehr darum, das auf den ÜGP einfach
seinerseits gestrichen wurde und diese „gefälschten“ ÜGP dem
reg. StV vorgelegt wurden.

Was daran ist denn eine Fälschung? Erweckt das Ding den Eindruck, es wäre ein Original?

Dann brauch man keine ÜGP erstellen, wenn die Dinger doch mehr
oder weniger sinnlos sind.

Du meinst, wenn da mal irgendwas drinsteht, dann ist das Gesetz und entfaltet auch Wirkung gegenüber dritten (die gar nichts mit der Übergabe zu tun haben), auch wenn es den Tatsachen widerspricht?

Bei Dir brennt das Haus und Du diskutierst über die korrekte Farbe des Löschfahrzeugs!

Gruß
loderunner (ianal)