Hallo Fray,
so hatte ich das verstanden danke.
Aber das ist eine Angelegenheit an die ich wirklich einen Fachmann ranlassen würde, sprich Anwalt oder Mieterschutzbund.
Das kann einen üblen Rattenschwanz nach sich ziehen…was würde denn der andere M dazu sagen?
Dann ginge vielleichet noch die Aufrechnerei los wer wann und wieso mehr Strom verbraucht hat (sofern noch nicht verjährt)…etc pp.
Jo, Chaos pur.
Genau so ist es, vom M wurde von anbeginn des Einzugs die
falsche ZN beim Zweitanbieter angegeben, nämlich die die auf
dem ÜGP stand.
Kontrollpflicht? Meint die Dame vom reg. StV auch, aber es
bestand ja kein Anlass zur Kontrolle, warum auch, wenn der VM
sagt die ZN ist die richtige, dann geht man davon aus, das es
so richtig ist.
Das ist mir ehrlichgesagt auch fremd.
Außerdem wie soll man das überprüfen, die Dame vom reg. StV
meinte, das man ein Gerät anstellen soll und der Zähler der
sich bewegt ist der eigene … na sehr lustig und wenn der
andere, mit dessen Zähler der eigene vertauscht wurde auch das
Radio anhat kann man schon nicht mehr feststellen welcher
Zähler der richtige ist, denn beide bewegen sich ??
Hm ich schätze sie meinte wenn alle Wohnungen vermietet sind und man dreht bei sich die Sicherungen raus, dann ist es der Zähler, der sich dann nicht mehr dreht.
Im Normalfall (wir hatten hier in der Vergangenheit schon einen hypothetischen Fall, bei dem lief der Zähler dann trotzdem weiter)
Fakt ist: Strom wurde angemeldet und auch bezahlt, es gibt
eine Schlussrechnung bei Auszug.
Wer hat die? Der M?
Der VM hat, nachdem die
Verwechslung bemerkt wurde, einfach geänderte ÜGP beim reg.
StV vorgelegt.
Wieso macht er das überhaupt, damit hat er doch eigentlich gar nichts zu schaffen, wenn die M eigene Verträge mit den STV haben???
Meiner Meinung nach hat er sich da gar nicht reinzuhängen.
Der Zweitanbieter muss ja die Zählernummer beim reg.
Netzbetreiber abgleichen, was er angeblich schon bei der
Anmeldung getan haben will, eigentlich hätte da schon
auffallen müssen, das irgendwas nicht stimmt, z.B. besagte ZN
bereits vergeben ist. Der Zweitanbieter hat angeblich eine
Freigabe für die falsche ZN bekommen, obwohl die auf einen
anderen M angemeldet war.
Wer zahlt denn jetzt den anderen Zähler?
Der VM hat die Stromabrechnung bekommen, weil irgendwie beim
reg. StV ankam, das der M ausgezogen ist, aber angeblich keine
Anmeldung für Stromabnahme vorgenommen hatte und da der reg.
StV keine Daten hatte wurde die Rechnung an den VM geschickt.
Und dadurch hat der VM ja erst gemerkt, das er die ZN
vertauscht hatte, hat die im Nachhinein auf den ÜGP einfach
übergepinselt und der reg. StV hat dann die RE an den ehem. M
geschickt. Nun soll man praktisch 2 x Strom zahlen, einmal auf
die falsche ZN A, für die bereits eine Abschlussrechnung
vorliegt und bezahlt ist und im Nachhinein auf die richtige ZN
B.
Der M hat also bei einem Stromanbieter einen Zähler bedient, den er nicht hätte bedienen müssen…seinen eigenen dafür nicht…Und was ist mit den monatlichen Kosten des anderen Zählers, wer hat das bisher bezahlt?
Über welchen ausgedachten Zeitraum reden wir hier eigentlich?
Gruß
Maja