Übergabeprotokolle einfach vom VM geändert

Hallo.

Eine Wohnung muss gekündigt werden. Es werden Übergabeprotokolle mit verbindlichen Daten erstellt, die unterschrieben werden vom M und vom VM.
Im Nachhinein stellt sich heraus, das auf den Protokollen geändert und gestrichen wurde, weil sich herausstellte das es bei Einzug eine Zählernummerverwechlung durch den VM gab.
Auf die Nummer wurde Strom angemeldet, monatlich bezahlt und es gibt eine Schlussabrechnung. Durch die Verwechslung kam noch eine Rechnung, die vom M bezahlt werden soll. Orginalübergabeprotokolle mit Unterschriften liegen vor. Es handelt sich um verschiedene Rechnungen von zwei verschiedenen Anbietern.
Der Fehler liegt beim VM, verlangt aber vom ehemaligen M die Bezahlung. Die Unterschriften auf solchen Übergabeprotokollen haben wohl keinen Wert und keine Beweiskraft.

Gruß Fray

Hallo

Hallo.

Eine Wohnung muss gekündigt werden. Es werden
Übergabeprotokolle mit verbindlichen Daten erstellt, die
unterschrieben werden vom M und vom VM.
Im Nachhinein stellt sich heraus, das auf den Protokollen
geändert und gestrichen wurde, weil sich herausstellte das es
bei Einzug eine Zählernummerverwechlung durch den VM gab.:Auf die Nummer wurde Strom angemeldet, monatlich bezahlt und:es gibt eine Schlussabrechnung. Durch die Verwechslung kam
noch eine Rechnung, die vom M bezahlt werden soll.
Orginalübergabeprotokolle mit Unterschriften liegen vor. Es
handelt sich um verschiedene Rechnungen von zwei verschiedenen
Anbietern.
Der Fehler liegt beim VM, verlangt aber vom ehemaligen M die
Bezahlung. Die Unterschriften auf solchen Übergabeprotokollen
haben wohl keinen Wert und keine Beweiskraft.

was hat der VM überhaupt mit den Stromzählern zu tun?? Ist der Strom mit im Mietpreis inbegriffen?? Wenn nicht, hat der VM das Problem und nicht der Mieter. Wenn M seinen Zähler bezahlt hat, ist das Thema erledigt… da könnte ja jeder kommen

Gruß Fray

LG
Mikesch

Hallo,

der Mieter sieht das genau SO. ABER !!
Der regionale Anbieter schickt auf Grund der Aussage des VM Rechnung an ehemaliegen M.
Der VM hat normalerweise nix mit dem Strom zu tun, wenn aber ein M auszieht und ein neuer M beim reginalen Anbieter bleibt, fliegt die Verwechslung auf und der regionale Anbieter wendet sich an den Besitzer der Immo, also den VM, der sagt, jener M hat von dann bis dann da gewohnt … ups auf dem ÜGP falsche Zählernummer vermerkt … durchgestrichen … drübergepinselt … nun muss ja der M den Strom zahlen. Regionaler Stromanbieter sagt, M und VM sollen das unter sich ausmachen, obwohl Orginale vorlagen mit anderer Zählernummer.Ist so ein ÜGP eine Urkunde?
Gruß Fray

Hi

Hallo,

der Mieter sieht das genau SO. ABER !!
Der regionale Anbieter schickt auf Grund der Aussage des VM
Rechnung an ehemaliegen M.
Der VM hat normalerweise nix mit dem Strom zu tun, wenn aber
ein M auszieht und ein neuer M beim reginalen Anbieter bleibt,
fliegt die Verwechslung auf und der regionale Anbieter wendet
sich an den Besitzer der Immo, also den VM, der sagt, jener M
hat von dann bis dann da gewohnt … ups auf dem ÜGP falsche
Zählernummer vermerkt … durchgestrichen … drübergepinselt
… nun muss ja der M den Strom zahlen. Regionaler
Stromanbieter sagt, M und VM sollen das unter sich ausmachen,
obwohl Orginale vorlagen mit anderer Zählernummer.Ist so ein
ÜGP eine Urkunde?

na sicher ist das eine Urkunde. Da hülft nur die Tippeltappeltour: MB - diesen widersprechen und sich verklagen lassen. Geht ja sicher um paar 100€s.

Gruß Fray

LG
Mikesch

es muss doch auf dem Zähler auch einen Nutzer geben?? Der hat wohl bisher nie was bezahlt?

Hallo.

weil sich herausstellte das es
bei Einzug eine Zählernummerverwechlung durch den VM gab.
Auf die Nummer wurde Strom angemeldet, monatlich bezahlt und
es gibt eine Schlussabrechnung.

Wer war denn Vertragspartner des Stromanbieters? Anscheinend der VM?

Ich bin verwirrt, da bei uns der Mieter den Vetrag mit dem Energielieferanten schließt.

Die Unterschriften auf solchen Übergabeprotokollen
haben wohl keinen Wert und keine Beweiskraft.

Ich würde meinen doch, denn dafür werden sie ja erstellt.

Agnes

Hallo,

Vertragspartner für den Strom sind idR M und Stromanbieter, also M. hat den Vertrag mit dem Stromanbieter selbst geschlossen,

M hat für einen Zähler Strom bezahlt. Auf den Rechnungen müßte auch die Zählernummer vermerkt sein? War das jetzt sein eigener,oder ist nur im Übergabeprotokoll die falsche Nummer vermerkt?
Wohndauer?

Ansonsten…die andere Zählernummer zahlt wer?

Gruß
Maja

Jo, die Wohnung auf die der richtige Zähler läuft ist seit Jahren vom selben M bewohnt … keiner weiß wie es zu solchem Chaos kommen konnte … aber erstmal auf den ehemaligen M abwälzen.
Der Witz: angeblich wurde vom Netzbetreiber der Zähler frei gegeben … angeblich !!
Na, da hilft wohl wirklich nur Widerspruch und abwarten … aber kann man auf das verfälschen der ÜGP reagieren … der VM hatte auch noch den Nerv diese geänderten ÜGP beim Netzbetreiber/ regionalen Stromanbieter vorzulegen und die haben das anerkannt, das kann doch ne sein?

Fray

Hallo Maja,
also: auf den ÜGP steht Zähler A, bei Ein- und Auszug die selbe. Der VM hat, als er selbst die RE vom reg. Str.anbieter bekam, einfach eine andere Zählernr. Zähler B ins ÜGP gekritzelt. Der Strom wurde bei einem Anbieter mit Zähler A und Zählerstand vom ÜGP angemeldet und bezahlt. Als nun der VM die RE bekam merkte er das er die Zähler A und B vertauscht hat und gab dem Netzbetreiber die Daten vom ehem. M damit der die RE für Zähler B bezahlt. Eine einfache Verwechslung mit hohen Kosten und Ärger. Aber darf man denn ÜGP einfach so verändern, dann könnte ich ja auch an den Ständen rummalen?
Gruß Fray

Hallo,
ich verstehe nicht, was denn der VM mit dem Zählerstand und der Zählernummer zu tun hat. Vor allem aber verstehe ich nicht, warum die Angabe einer falschen Zählernummer in einem Übergabeprotokoll zwischen VM und M dazu führen sollte, dass der Stromanbieter den tatsächlich gelieferten Strom nicht bezahlt bekommen sollte.
Stellt sich der Ex-M das so vor, dass man ein Auto nicht bezahlen muss, weil der Verkäufer versehentlich eine falsche Fahrgestellnummer im Vertrag eingetragen hat? Und im besprochenen Fall steht die falsche Nummer nicht mal im Kaufvertrag, sondern auf einem ganz anderen Zettel, vielleicht einer Werkstattrechnung.

Dass das Unsinn ist, ist doch offensichtlich! Was man bekommen hat, muss man auch bezahlen. Hier einen Mahnbescheid abzuwarten halte ich für richtig rausgeworfenes Geld.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Fray,

also: auf den ÜGP steht Zähler A, bei Ein- und Auszug die
selbe. Der VM hat, als er selbst die RE vom reg. Str.anbieter
bekam, einfach eine andere Zählernr. Zähler B ins ÜGP
gekritzelt. Der Strom wurde bei einem Anbieter mit Zähler A
und Zählerstand vom ÜGP angemeldet und bezahlt. Als nun der VM
die RE bekam merkte er das er die Zähler A und B vertauscht
hat und gab dem Netzbetreiber die Daten vom ehem. M damit der
die RE für Zähler B bezahlt. Eine einfache Verwechslung mit
hohen Kosten und Ärger.

au weia das ist aber ein Chaos, da sollte man einen Fachmann ranlassen zB Mieterschutz.

Aber darf man denn ÜGP einfach so

verändern, dann könnte ich ja auch an den Ständen rummalen?

Nein, Änderungen darf man natürlich nicht vornehmen. So ein ÜGP ist schon ein Dokument und eigentlich eine Urkunde.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Angebliche-Urkundenf…
Hier ist ein Fall bei dem auch nachträglich das ÜGP durch den VM geändert wurde.
Lies mal was der Anwalt dazu sagt…

Gruß
Maja

Hallo Maya

Hallo Fray,

also: auf den ÜGP steht Zähler A, bei Ein- und Auszug die
selbe. Der VM hat, als er selbst die RE vom reg. Str.anbieter
bekam, einfach eine andere Zählernr. Zähler B ins ÜGP
gekritzelt. Der Strom wurde bei einem Anbieter mit Zähler A
und Zählerstand vom ÜGP angemeldet und bezahlt. Als nun der VM
die RE bekam merkte

wieso bekommt denn der VM überhaupt Stromrechnung?? Das erschliesst sich mir immer noch nicht…

er das er die Zähler A und B vertauscht

hat und gab dem Netzbetreiber die Daten vom ehem. M damit der
die RE für Zähler B bezahlt. Eine einfache Verwechslung mit
hohen Kosten und Ärger.

au weia das ist aber ein Chaos, da sollte man einen Fachmann
ranlassen zB Mieterschutz.

die Sachlage ist relativ eindeutig, da brauchts keinen grossen Fachmann ausser beim VM und anscheinend beim Stromversorger. Das würd ich sogar ohne Anwalt vor Gericht abhandeln.

Aber darf man denn ÜGP einfach so

verändern, dann könnte ich ja auch an den Ständen rummalen?

Gruß
Maja

LG
Mikesch

Hallo Mikesch,

wieso bekommt denn der VM überhaupt Stromrechnung?? Das
erschliesst sich mir immer noch nicht…

Ist das so?

er das er die Zähler A und B vertauscht

hat und gab dem Netzbetreiber die Daten vom ehem. M damit der
die RE für Zähler B bezahlt. Eine einfache Verwechslung mit
hohen Kosten und Ärger.

au weia das ist aber ein Chaos, da sollte man einen Fachmann
ranlassen zB Mieterschutz.

die Sachlage ist relativ eindeutig, da brauchts keinen grossen
Fachmann ausser beim VM und anscheinend beim Stromversorger.
Das würd ich sogar ohne Anwalt vor Gericht abhandeln.

Also ich habe das so verstanden, dass M seit Einzug den falschen Stromzähler bedient…und das jetzt erst aufgefallen ist…
Also die ganze Zeit den Verbrauch eines Anderen bezahlt hat.
…und umgekehrt.

Gruß
Maja

Da ja M und VM beide unterschrieben haben liegt der Fehler wohl nicht an einem sondern am M. Er hat immer eine Kontrollpflicht. Auch bei der Meldung bei den Stadtwerken wird der Vorbesitzer angegeben. Hier hätte spätestens die Verwechslung auffallen müssen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Jo, Chaos pur.

Genau so ist es, vom M wurde von anbeginn des Einzugs die falsche ZN beim Zweitanbieter angegeben, nämlich die die auf dem ÜGP stand.
Kontrollpflicht? Meint die Dame vom reg. StV auch, aber es bestand ja kein Anlass zur Kontrolle, warum auch, wenn der VM sagt die ZN ist die richtige, dann geht man davon aus, das es so richtig ist.
Außerdem wie soll man das überprüfen, die Dame vom reg. StV meinte, das man ein Gerät anstellen soll und der Zähler der sich bewegt ist der eigene … na sehr lustig und wenn der andere, mit dessen Zähler der eigene vertauscht wurde auch das Radio anhat kann man schon nicht mehr feststellen welcher Zähler der richtige ist, denn beide bewegen sich ??

Fakt ist: Strom wurde angemeldet und auch bezahlt, es gibt eine Schlussrechnung bei Auszug. Der VM hat, nachdem die Verwechslung bemerkt wurde, einfach geänderte ÜGP beim reg. StV vorgelegt.
Der Zweitanbieter muss ja die Zählernummer beim reg. Netzbetreiber abgleichen, was er angeblich schon bei der Anmeldung getan haben will, eigentlich hätte da schon auffallen müssen, das irgendwas nicht stimmt, z.B. besagte ZN bereits vergeben ist. Der Zweitanbieter hat angeblich eine Freigabe für die falsche ZN bekommen, obwohl die auf einen anderen M angemeldet war.

Der VM hat die Stromabrechnung bekommen, weil irgendwie beim reg. StV ankam, das der M ausgezogen ist, aber angeblich keine Anmeldung für Stromabnahme vorgenommen hatte und da der reg. StV keine Daten hatte wurde die Rechnung an den VM geschickt. Und dadurch hat der VM ja erst gemerkt, das er die ZN vertauscht hatte, hat die im Nachhinein auf den ÜGP einfach übergepinselt und der reg. StV hat dann die RE an den ehem. M geschickt. Nun soll man praktisch 2 x Strom zahlen, einmal auf die falsche ZN A, für die bereits eine Abschlussrechnung vorliegt und bezahlt ist und im Nachhinein auf die richtige ZN B.

Gruß Fray

Quelle?
Hi!

Da ja M und VM beide unterschrieben haben liegt der Fehler
wohl nicht an einem sondern am M. Er hat immer eine
Kontroll_pflicht_
.

Die sich worin begründet?

LG
Guido

Hallo Fray,

so hatte ich das verstanden danke.
Aber das ist eine Angelegenheit an die ich wirklich einen Fachmann ranlassen würde, sprich Anwalt oder Mieterschutzbund.

Das kann einen üblen Rattenschwanz nach sich ziehen…was würde denn der andere M dazu sagen?
Dann ginge vielleichet noch die Aufrechnerei los wer wann und wieso mehr Strom verbraucht hat (sofern noch nicht verjährt)…etc pp.

Jo, Chaos pur.

Genau so ist es, vom M wurde von anbeginn des Einzugs die
falsche ZN beim Zweitanbieter angegeben, nämlich die die auf
dem ÜGP stand.
Kontrollpflicht? Meint die Dame vom reg. StV auch, aber es
bestand ja kein Anlass zur Kontrolle, warum auch, wenn der VM
sagt die ZN ist die richtige, dann geht man davon aus, das es
so richtig ist.

Das ist mir ehrlichgesagt auch fremd.

Außerdem wie soll man das überprüfen, die Dame vom reg. StV
meinte, das man ein Gerät anstellen soll und der Zähler der
sich bewegt ist der eigene … na sehr lustig und wenn der
andere, mit dessen Zähler der eigene vertauscht wurde auch das
Radio anhat kann man schon nicht mehr feststellen welcher
Zähler der richtige ist, denn beide bewegen sich ??

Hm ich schätze sie meinte wenn alle Wohnungen vermietet sind und man dreht bei sich die Sicherungen raus, dann ist es der Zähler, der sich dann nicht mehr dreht.
Im Normalfall (wir hatten hier in der Vergangenheit schon einen hypothetischen Fall, bei dem lief der Zähler dann trotzdem weiter)

Fakt ist: Strom wurde angemeldet und auch bezahlt, es gibt
eine Schlussrechnung bei Auszug.

Wer hat die? Der M?

Der VM hat, nachdem die
Verwechslung bemerkt wurde, einfach geänderte ÜGP beim reg.
StV vorgelegt.

Wieso macht er das überhaupt, damit hat er doch eigentlich gar nichts zu schaffen, wenn die M eigene Verträge mit den STV haben???
Meiner Meinung nach hat er sich da gar nicht reinzuhängen.

Der Zweitanbieter muss ja die Zählernummer beim reg.
Netzbetreiber abgleichen, was er angeblich schon bei der
Anmeldung getan haben will, eigentlich hätte da schon
auffallen müssen, das irgendwas nicht stimmt, z.B. besagte ZN
bereits vergeben ist. Der Zweitanbieter hat angeblich eine
Freigabe für die falsche ZN bekommen, obwohl die auf einen
anderen M angemeldet war.

Wer zahlt denn jetzt den anderen Zähler?

Der VM hat die Stromabrechnung bekommen, weil irgendwie beim
reg. StV ankam, das der M ausgezogen ist, aber angeblich keine
Anmeldung für Stromabnahme vorgenommen hatte und da der reg.
StV keine Daten hatte wurde die Rechnung an den VM geschickt.
Und dadurch hat der VM ja erst gemerkt, das er die ZN
vertauscht hatte, hat die im Nachhinein auf den ÜGP einfach
übergepinselt und der reg. StV hat dann die RE an den ehem. M
geschickt. Nun soll man praktisch 2 x Strom zahlen, einmal auf
die falsche ZN A, für die bereits eine Abschlussrechnung
vorliegt und bezahlt ist und im Nachhinein auf die richtige ZN
B.

Der M hat also bei einem Stromanbieter einen Zähler bedient, den er nicht hätte bedienen müssen…seinen eigenen dafür nicht…Und was ist mit den monatlichen Kosten des anderen Zählers, wer hat das bisher bezahlt?
Über welchen ausgedachten Zeitraum reden wir hier eigentlich?

Gruß
Maja

Hallo Maja,

jo, Beratungstermin ist schon am Do., mal schauen was raus kommt.

Wie Du schon sagtest, wenn dann erst die Aufrechnerei losgeht, man nimmt ja nicht umsonst einen Billiganbieter und wenn man dann doch an den Regionalen zahlen soll oder muss, kann man schon sauer werden.

Aber was einen richtig annervt, die skrupellosen Änderungen auf den ÜGP. Muss man sich auch mal schlau machen, ob das alles so rechtens ist.

Gruß Fray

Kontrollpflicht?
Wie bitte soll man kontrollieren ob ein vom VM angegebener Zähler zur richtigen Whg. gehört.
Vielleicht so, wie die Dame vom reg. StV?
„Da macht man mal eine Lampe an und schaut dann welcher Z läuft … !“ na super Idee … ein anderer oder mehrer andere M haben dann Radio oder TV an und schon kann man genau sehen wessen Z läuft … oder nicht läuft ??
Wenn vom VM die ZN im ÜGP eingetragen wird, geht man ja wohl davon aus das diese richtig ist. Warum bzw. wie kontrollieren??

Gruß Fray

Hallo,

Wie bitte soll man kontrollieren ob ein vom VM angegebener
Zähler zur richtigen Whg. gehört.
Vielleicht so, wie die Dame vom reg. StV?

Ja. Ganz genau so würde man das machen.

„Da macht man mal eine Lampe an und schaut dann welcher Z
läuft … !“ na super Idee … ein anderer oder mehrer andere
M haben dann Radio oder TV an und schon kann man genau sehen
wessen Z läuft … oder nicht läuft ??

Unsinn. Denk mal etwas weiter. Mach das Radio an -> Zähler läuft. Radio aus -> Zähler steht. Radio an -> läuft. Aus -> steht.
Wenn nicht grad der nachbar boshafterweise hinter der Tür steht und genau das gleiche macht, sollte das doch wohl funktionieren, oder?

Wenn vom VM die ZN im ÜGP eingetragen wird, geht man ja wohl
davon aus das diese richtig ist. Warum bzw. wie
kontrollieren??

Weil es falsch sein kann, wie Du hier gemerkt hast. Und Du hast immerhin mindestens zwei Protokolle (Wohnungsübernahme / -gabe) und einen Vertrag (Stromlieferant) mit den falschen Abgaben unterzeichnet.

Gruß
loderunner (ianal)

Hi!

Weil es falsch sein kann, wie Du hier gemerkt hast. Und Du
hast immerhin mindestens zwei Protokolle (Wohnungsübernahme /
-gabe) und einen Vertrag (Stromlieferant) mit den falschen
Abgaben unterzeichnet.

…wobei im Zweifel immer noch § 119 BGB existiert…

LG
Guido