Übergabetermin nicht einhalten

Hallo,

ich habe noch eine weitere Frage zu der ich gern einen etxra Thread eröffnen möchte.

Wenn man eine Wohnung zum 31.12.2006 gekündigt hat und aber aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist die Wohnung vor dem 03.01. zu übergeben, muss der Mieter dann noch für den ganzen Januar zahlen?

So weit bekannt ist, gibt es keinen weiteren Mietinteressenten, der im Januar einziehen würde.

Weitere Möglichkeit:
(Der Mieter wäre sehr daran interessiert einfach die Schlüssel zuzuschicken, aber der Vermieter behauptet, es müsse der Hausmeister unbedingt die Wohnung anschauen und der Mieter muss anwesend sein.)

Was ist rechtlich möglich? Kann man vielleicht tageweise Miete zahlen?

Hallo

ich würde es so machen: Schlüssel per 31.12. abgeben (an der richtigen Stelle) und Termin für den 3.1. machen und zur Abnahme erscheinen.

Vielleicht kann man die Abnahme ja vorverlegen, d.h. vor dem 31.12. und evtl. Mängel per Foto dokumentieren.

Mir fällt jetzt momentan nicht ein warum der Mieter Miete über den 31.12. hinaus zahlen sollte.

Es haengt von den Umstaenden ab. Ist der Mieter bereit, die Wohnung bis zum 31.12. zu uebergeben (dazu gehoert Schluesseluebergabe und Anwesenheit des Mieters), besteht kein Anlass, weiter Miete zu bezahlen. Kann der Mieter nicht anwesend sein, kann er auch einen bevollmaechtigten Vertreter schicken. Kann der Vermieter die Wohnung nicht bis zum 31.12. zuruecknehmen, obwohl der Mieter die Uebergabe angeboten hat, so gilt sie wahrscheinlich zum 31.12. als uebergeben. Der Mieter sollte in diesem Fall auch die Rueckgabe der Schluessel anbieten, sie aber wegen der damit verbundenen Sicherheitsrisiken nicht in der Wohnung lassen oder zuschicken, ausser dies ist mit dem Vermieter so abgesprochen.

Wenn man eine Wohnung zum 31.12.2006 gekündigt hat und aber
aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist die Wohnung vor
dem 03.01. zu übergeben, muss der Mieter dann noch für den
ganzen Januar zahlen?

Hallo,

aus welchen Gründen ist es denn nicht möglich die Wohnung vor
dem 03.01. zu übergeben.
Aus Gründen des Mieters oder des Vermieters/Verwalters/Hausmeisters ?

Gruß, trobi