Übergabevertrag - Austragsleistungen - Index

Hallo,

vor 20 Jahren wurde ANGEBLICH (Aussage gegen Aussage) vereinbart, die monatlichen Austragsleistungen zu kürzen. Im Übergabevertrag ist „Index“ eingetragen.

Kann man diesen Index nachfordern?

Herzlichen Dank im Voraus

Hallo,

es ist zwar völlig unklar, wovon Du überhaupt sprichst, aber wenn sich die Höhe von Zahlungen bzw. Forderungen mit dem Preisniveau ändern soll, dann wird dabei in der Regel auf den Verbraucherpreisindex referenziert. Der hat u.a. den Vorteil, daß er veröffentlicht wird und nicht nachgefordert werden muß.

Gruß
C.

Hallo,

danke vorab. Gerne erkläre ich das ganze näher: Meine Schwägerin behauptet, sie hätte mit meiner Mutter vor 20 Jahren vereinbart, die Austragsleistungen von 500 Euro auf 300 zu kürzen. Jetzt ist es zum Rechtsstreit gekommen. Unser Rechtsanwalt meint, bei den Austragsleistungen könne der Index nicht nachgefordert werden, der im Übergabevertrag steht. Auch in Zukunft könne der Index nicht gefordert werden. Ich kann das nicht glauben.
Herzlichen Dank im Voraus.

Hallo,
Austragsleistung habe ich in meinen bisherigen Jahrzehnten noch nie gehoert, moeglicherweise ist dies das Thema : klick

Servus,

was genau hat der RA gesagt? Hat er vielleicht gesagt, dass die Indexierung so, wie sie im Übergabevertrag formuliert ist, nicht wirksam ist? Wie ist denn die (wörtliche!) Formulierung der Indexierung im Übergabevertrag? Ist der Übergabevertrag noch zu „DM - Zeiten“ vor Währungsunion abgeschlossen worden? Damals musste man bei Indexbindungen in Verträgen ziemlich aufpassen, dass sie nicht von vornherein nichtig waren, weil gem. § 3 Abs 2 WährG unzulässig.

Schöne Grüße

M

Mit solch hingeworfenen Bruchstücken kann man keinen komplexen Sachverhalt einschätzen und beantworten. Fakt ist allerdings, dass wenn - entgegen einer schriftlichen Regelung - über 20 Jahre offenbar Einigkeit zwischen den Parteien bestanden hat, die Sache anders zu handhaben, die Chancen auf eine Durchsetzung der ursprünglichen schriftlichen Regelung gegen Null tendieren dürften. Juristerei ist oft nicht deterministisch, sondern probalistisch, wenn es um die Einschätzung eines möglicherweise von einem Gericht zu fällenden Urteils geht. Aber wenn man sich an den guten alten Grundsatz venire contra factum proprium hält, dann kann man sich kaum vorstellen, dass man hinreichend begründen könnte, warum man eine als wichtig und richtig erkannte Regelung ohne jeglichen Widerspruch 20 Jahre lang nicht versucht hat durchzusetzen. Daher liegt der Gedanke des Rechtsmissbrauchs, diese Umsetzung jetzt plötzlich zu fordern, einfach auf der Hand. Hier spricht doch alles dafür, dass die Aussage über eine mündliche Änderung des Vertrags korrekt ist.

Und dies alles vollkommen unabhängig davon, wie die Index-Vereinbarung damals konkret ausgesehen hat, sondern einfach auf der Basis, dass sie über 20 Jahre nicht umgesetzt wurde und die fehlende Umsetzung bislang akzeptiert worden ist.

Wohin so eine Geschichte steuerlich führen kann, hat @Helmut_Taunus ja schon verlinkt. Das ist zwar sehr ärgerlich/teuer, aber da beißt die Maus voraussichtlich dann auch keinen Faden mehr ab, wenn das FA hinter die Geschichte gekommen sein sollte/später mal kommt.

Hallo,
danke für die nette Antwort.

Meine Schwägerin behauptet, sie hätte mit meiner Mutter vor 20 Jahren vereinbart, die Austragsleistungen (Leibgeding) zu kürzen. Wenn das Gericht meiner Schwägerin glaubt, gibt es auch Nachforderungen der Austragsleistungen, nur sind diese dann wesentlich niedriger. Da im Übergabevertrag steht, dass sich die Austragsleistungen nach dem „Index“ richten, würde sich die Rückforderungen erheblich höhen. Mein Rechtsanwalt meint, wenn man einen niedrigeren Austrag vereinbart, kann man den Index auch nicht nachfordern. Dann steht noch im Übergabevertrag unter §8 Hinweise: Der Notar hat die Beteiligten unterrichtet über: Die Notwendigkeit der Beurkundung aller Vereinbarungen. Könnte das heißen, dass mündliche Vereinbarungen nicht gültig sind?
Lieben Dank im Voraus

Ja. Beurkundung ist, wenn man etwas beim Notar macht.

Aber, wie @Wiz schon erklärt hat: Wenn man sich bei dem, was man tut (= Geld überweisen) an eine Vereinbarung hält, auch wenn diese eigentlich hätte beurkundet werden müssen, bestätigt man damit, dass man sie auch so für wirksam erachtet, und kann nicht gut hinterher sagen, es sei alles ganz anders gemeint gewesen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

der Rechtsanwalt behauptet: Wenn das Gericht glaubt, dass es eine mündliche Absprache über die Kürzung der Austragsleistungen vor 20 Jahren (monatliches Taschengeld und Essensgeld vom Hofübernehmer an Hofübergeber) gegeben hat, dann könne auch nicht den Index einfordern. Das ergäbe eine Erhöhung des Austrags von ca. 50 %. Vertragsabschluss noch zu DM Zeiten. § 13 Wertsicherung - Verbraucherindex, der sich jedes Jahr im April ändert. Weiß nicht, ob diese Angaben reichen. Die Beschreibung im Vertrag ist zu lang.
Herzlichen Dank im Voraus.

Das ist ganz genau das, was @Wiz mit Engelsgeduld versucht hat, zu erläutern:

Nachdem beide Parteien zwanzig Jahre lang in ihrem ständigen Verhalten „A“ praktiziert haben, ohne dass eine der beiden Parteien irgendwelche Zweifel an dieser Übung geäußert hat, kann jetzt keine Partei daherkommen und plötzlich behaupten, eigentlich sei ja aber „B“ gemeint gewesen und die jahrzehntelange tatsächliche Übung sei nur aus Versehen oder zum Schein so gehalten worden.

Der Rechtsanwalt stellt hier also keine Behauptung auf, sondern schildert lediglich, wie die Sache aus seiner Sicht als Jurist einzuschätzen ist.

Schöne Grüße

MM