Übergabevertrag vor Erbschaft

Ausgangssituation:
Mutter von 3 Kindern übergibt 2005 durch einen notariell bekundeten Übergabevertrag ihr Haus- und Grundstückseigentum an Kind 1, damals geschätzter Wert: 135.000 EUR.
Im Übergabevertrag sind Kind 2 und 3 (die über die Übergabe nicht informiert wurden) jeweils mit 20.000 EUR bedacht, auszahlbar von Kind 1 an Kind 2 und 3 nach dem Tode der Mutter.
Kind 1 verkauft Haus und Grundstück für 90.000 EUR und gibt von dem Geld 50.000 EUR der Mutter.
Die Mutter zieht in eine Mietwohnung und verstirbt in 2010. Von den 50.000 EUR sind am Todestag noch 40.000 EUR übrig.

Meine Frage:
Werden nun die 40.000 EUR - nach Abzug der Beerdigungs- und weiteren Kosten - zuerst auf die 3 Kinder aufgeteilt und danach müsste Kind 1 Kind 2 und 3 mit jeweils 20.000 EUR (Übergabevertrag) auszahlen oder darf Kind 1 die 40.000 EUR, die übrig geblieben sind, für die Auszahlung benutzen?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

Kind 1 verkauft Haus und Grundstück für 90.000 EUR und gibt
von dem Geld 50.000 EUR der Mutter.
Die Mutter zieht in eine Mietwohnung und verstirbt in 2010.
Von den 50.000 EUR sind am Todestag noch 40.000 EUR übrig.

Das Immobiliengeschäft ist abgewickelt. Wenn das Kind der Mutter danach Geld gegeben hat, fällt dieses Geld (sofern kein anderer Vertrag vorliegt) m.E. in das normale Erbe.

Meine Frage:
Werden nun die 40.000 EUR - nach Abzug der Beerdigungs- und
weiteren Kosten - zuerst auf die 3 Kinder aufgeteilt und
danach müsste Kind 1 Kind 2 und 3 mit jeweils 20.000 EUR
(Übergabevertrag) auszahlen

ja - Erklärung siehe oben

Gruß, Hemba