Übergang der Mitgliedschaft in einem Sportverein

Hallo zusammen.

Eltern schließen für Ihre Kinder eine Mitgliedschaft im Sportverein ab, da diese zu diesem Zeitpunkt minderjährig waren. Die Beiträge werden regelmäßig von dem Konto des Vaters abgebucht.

Nun kündigt der Vater nach einigen Jahren (Kinder sind Volljährig)diese Mitgliedschaft schriftlich. Dennoch bucht der Verein weiterhin ab und auch im aktuellen 2. Jahr nach der Kündigung den Beitrag wieder eingezogen. Diesmal hat der Vater dann die Lastschrift zurückgehen lassen.

Prompt meldet sich dann der Kassier des Vereins und teilt mit, dass die Kündigung ja nicht des Vaters Mitgliedschaft betrifft, da er ja auch nicht Mitglied sei. Die Kinder sind demnach selbst in der Pflicht zu kündigen.

Nun wendet sich der Kassier an die Kinder und fordert hier das Geld ein. Der Verein hätte auch über die Fortführung der Mitgliedschaft als „Erwachsener“ informiert, als die Kinder 21 wurden. Dieses Schreiben hat die Kinder aber nicht erreicht.

Der Kassier besteht nun auf die Bezahlung des Beitrages durch die Kinder.

Der Fall wirft für mich einige Fragen auf. Ich bin der Meinung, dass der Verein nicht im Recht ist, die Beiträge von den Kindern zu fordern.

Grüße Thomas

Haben die Kinder den schon mal irgendwo unterschrieben im Verein?

Haben die Kinder den schon mal irgendwo unterschrieben im
Verein?

Nein, das haben Sie nicht

1 Like

Hallo,
bei Vertragsabschluss hat nicht der Vater einen Vertrag abgeschlossen, sondern der Vater für die Kinder. Vertragspartner sind also diese und nicht der Vater. So, wie das auch bei einem Sparkonto o.ä. wäre. Wenn die Kinder nun volljährig und damit geschäftsfähig werden, kann der Vater nicht mehr als Vertreter der ‚Kinder‘ handeln, also kann er auch nicht mehr für sie kündigen. Das müssen sie in der Tat selber machen.

Aber: ianal.
Gruß
loderunner

Ich bin kein Anwalt, daher ist das nur meine Meinung und keine Rechtsberatung. Wenn meine Schlußvolgerungen falsch sind möge man mich bitte korrigieren,als Naturwissenschaftler interessiert mich die Logik der Juristen immer.

Ja Vertragspartner sind die Kinder, ABER da diese nicht, niemals nirgens unterschrieben haben ist eine Klage gegen diese wohl nicht aussichtsreich oder?
Daher sind auf solchen Verträgen auch die Kinder zum Unterschreiben aufgelistet, wenn die Kinder damals mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten unterschrieben haben sieht der Fall anders aus und der Vertag geht automatisch zum 18j. an die Kinder über.

Unterschrieben hat aber, ja nun mal nur der Vater und somit müsste man auch diesen verklagen oder? Dieser hat aber wiederum gekündigt, womit eine Klage gegen Ihne benfalls nicht von Erfolg gekrönt sein dürfte.

Ich bin kein Anwalt, daher ist das nur meine Meinung und keine Rechtsberatung. Wenn meine Schlußvolgerungen falsch sind möge man mich korrigieren.

Hallo,

Ja Vertragspartner sind die Kinder, ABER da diese nicht,
niemals nirgens unterschrieben haben ist eine Klage gegen
diese wohl nicht aussichtsreich oder?

Imho falsch. Nach §164BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/164.html) Abs.1 wirkt eine Willenserklärung in Vertretung direkt gegen oder für den Vertretenen. Die Kinder haben also den Vertrag nicht unterschrieben, aber sie sind Vertragspartner und müssen nach Volljährigkeit selber kündigen - die Eltern können sie ja jetzt nicht mehr vertreten.
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_%28Deu…

Aber auch bei mir gilt: ianal.

Gruß
loderunner