Hallo zusammen!
Ein Einzelunternehmer hat 2011 einen Gewinn i.H.v. 12.000 Euro erwirtschaftet und möchte am Ende des Jahres noch Waren für 12.000 Euro einkaufen, die er 2012 verkaufen würde. Bezahlen müsste er die Waren sofort!
Bisher hat die EÜR Anwendung gefunden. Es gilt somit Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das heißt 2011 liegt der Gewinn nach dem Wareneinkauf bei 0 Euro, 2012 ist der Gewinn dann um 12.000 Euro größer, da die Waren da ja wieder verkauft werden sollen. Das hätte negative Auswirkungen auf die Einkommensteuer, da es ja besser ist, wenn der Gewinn jedes Jahr in etwas gleichgroß ist. Die Investition am Ende des Jahres wäre für den Unternehmer also mit einem negativen Effekt behaftet.
Wie ist es aber, wenn der Jahreswechsel die Umstellung auf doppelte Buchführung mit sich bringen soll? Wie werden die 2011 gekauften Waren dann behandelt? Startet das Warenkonto dann mit einem Wert von 12.000 Euro? Und wie verhält es sich mit dem Gewinn? 2011 würde der Gewinn ja von 12.000 auf 0 Euro geschmälert, da Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt.
2012 startet die Eröffnungsbilanz mit einem Wert von 12.000 Euro (Konto Waren). Sobald die Waren verkauft werden (nehmen wir der Einfachheit halber an für 12.000 Euro), bucht man Bank an Waren, GuV wird nicht berührt, da ja kein Gewinn erzielt wurde. Angenommen es gibt 2012 keine weiteren Geschäftsvorfälle (der Einfachheit halber), dann läge der Gewinn 2012 ja bei 0 Euro.
Somit läge der Gewinn 2011 und 2012 jeweils bei 0 Euro, obwohl eigentlich ja ein Gewinn i.H.v. 12.000 Euro erzielt wurde.
Das kann so ja eigentlich nicht sein. Wie wird das also gehandhabt? Wo tauchen die 12.000 Euro Gewinn wieder auf?
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten!