hallo,
alois und irmgard hätten ein grundstück in erbpacht, auf dem eine schreinerei steht (betriebsgebäude)
die schreinerei wird verpachtet.
nun stirbt alois und man verpachtet nicht mehr den betrieb, sondern man vermietet nun nur noch das gebäude.
frage:
zu welchem wert kann irmgard das gebäude in der anlage V ansetzen, nachdem alois gestorben ist?
buchwert im anlagevermögen bei betriebsende ist 100K
wert der ges. feststellung für zwecke der erbschaftsteuer vom FA festgestellt ist 150K
vielen dank