Übergang Hartz-IV / Rente

Hi,

stellen wir uns vor, jemand bekommt bisher Hartz-IV und ab Mai dann Erwerbsminderungsrente. Hartz-IV wird bekanntlich am Monatsanfang für den Folgemonat bezahlt, Rente am Monatsende. Der benannte Empfänger bekommt also Anfang April die letzte Zahlung der Arge für April, die erste Rentenzahlung allerdings erfolgt Ende Mai.

Wie soll derjenige nun den Monat Mai finanzieren? Schließlich stehen Mietzahlungen und andere laufenden Kosten, nicht zuletzt auch schlicht Bedarf an Lebensmitteln an.

„Nachzahlen“ wird man ja nie können, weil das Problem ja von Monat zu Monat mitgeschleppt wird. Außerdem liegt die zu erwartende Rente unter dem Hartz-IV Satz…

Gibt es da evtl. Kredite, die in Mini-Raten abgestottert werden können? Und wenn ja, von wem?

Dank & Gruß

Anja

Hallo Anja,

würde derjenige denn in der Folge zu der Erwerbsminderungsrente hinzu ergänzend HartzIV beziehen?

Denn in diesem Fall dürfte das Ganze imho eigentlich kein Problem darstellen, da gemäß dem Zuflussprinzip das neue Einkommen durch die Rente ab des Monats des erstmaligen Zuflusses angerechnet würde.

Beste Grüße

=^…^=

Hi,
werden Renten nicht auch im Voraus gezahlt? Wenn nicht, dann kommt Sozialhilfe in Betracht.

Auch das SGB XII kennt in § 37 Ergänzende Darlehen:
(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelsätzen umfasster und nach den Umständen unabweisbar gebotener Bedarf auf keine andere Weise gedeckt werden, sollen auf Antrag hierfür notwendige Leistungen als Darlehen erbracht werden.

Allerdings gilt hier die ALG2-Verordnung nicht und ich sehe auch nirgends, dass das Zuflussprinzip anzuwenden ist. Daher müsste wie zu BSHG-Zeiten der Bedarf für diesen Monat über Sozialhilfe zu decken sein.

Gruß
Ingo

Hi,
es sollte eine Überbrückung bis zur ersten Rentenzahlung bei der ARGE beantragt werden, allerdings nur dann, wenn danach keine aufstockenden Sozialleistungen mehr benötigt werden.
Da du aber schriebst, dass die zu erwartende Rente geringer ist als die Hartz4-Leistung, kommt evtl. ergänzende Sozialhilfe oder Grundsicherung (je nachdem, ob es sich um dauerhafte+volle Erwerbsminderung oder um teilweise/befristete Erwerbsminderung handelt) in Betracht. Dann sollte derjenige rechtzeitig einen Antrag beim Sozialamt / Grundsicherungsamt stellen. Dort müsste die Zahlung dann nahtlos weitergehen, sobald die Zahlung der ARGE eingestellt wird, und die Rente dürfte auch erst ab dem Zeitpunkt angerechnet werden, ab dem sie tatsächlich zur Verfügung steht.

Gruß
Nelly