Ende Mai 2013 bin ich arbeitssuchend geworden - mein Lohn war so gering, dass ich zusätzlich ALG II bezogen habe.
Anträge rechtzeitig abgeben!
Da ALG I nicht reicht, beziehe ich jetzt ALG I + ALG II.
Für Juni u.Juli 2013 habe ich schon die Differenz zum ALG I als ALG II ausgezahlt vom Jobcenter bekommen (ALG II wird vorausbezahlt) aber es entsteht jetzt ein Lücke, da ALG I nachträglich gezahlt wird (Anspruch seit 01.07.2013
Von der Arbeitsagentur erhalte ich vom 01.06… - 30.06.13 keine Leistung (Warum?)
Vermerk: vorläufiger Eerstattungsanspruch eines Leistungsträgers (01.06… - 30.06.13)
Nun meine Frage: ist diese Zahlungsweise (-moral) rechtens. Ich muss also meinen Dispo in Anspruch nehmen. Das kann doch wohl nicht sein!
Vielen Danke für eine Anwort im Voraus.
Beste Grüße
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