Übergang von Alg II in Arbeitsverhältnis

Hallo,

mich würde eine Lösung zu folgender, rein fiktiver Situation interessieren, und ich freue mich über Eure Hilfe:

Person A hat im September Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, aber bereits zum Oktober eine feste Anstellung gefunden, durch welche sie komplett aus dem Leistungsbezug wieder rausfällt. Das erste Gehalt wird natürlich erst Ende Oktober fließen, doch die ARGE hat schon mitgeteilt, dass es für Oktober noch ein Darlehen gibt.
Nun liest Person A im Internet Folgendes: Sollte ihr Gehalt bis zum 31. Oktober auf ihrem Konto eigehen, muss sie den Darlehensbetrag der ARGE für den Monat Oktober zurückzahlen. Erhält sie ihr Gehalt erst ein paar Stunden später, also am 01. November, dann nicht.

Ist das so? Entscheiden im Extremfall ein paar Stunden über eine Rückzahlung von vielleicht mehreren hundert Euro?

Somit wäre Person A doch fast schon geraten, mal ein kurzes Gespräch mit dem Vorgesetzten zu führen und um eine „kleine Verschiebung“ zu bitten…?! Wenn es eh Glücksache ist, ob oder ob nicht…?!

Vielen Dank für Eure Meinungen :smile:

Hallo,

Hallo,

Person A hat im September Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, aber bereits zum Oktober eine feste Anstellung gefunden, durch welche sie komplett aus dem Leistungsbezug wieder rausfällt.

das entscheidet sich erst dann, wenn es mit der Arbeit auch klappen würde. Also den ganzen Monat gearbeitet wurde, der Vertrag eine gewisse Weile auch fortgeführt wird und der Lohn entsprechend höher als ALG II + KdU etc. wäre.

Das erste Gehalt wird natürlich erst Ende Oktober fließen, doch die ARGE hat schon mitgeteilt, dass es für Oktober noch ein Darlehen gibt.

Entweder ein Darlehen, ein Einstiegsgeld oder vorläufige Weitergewährung der Leistung.

Nun liest Person A im Internet Folgendes: Sollte ihr Gehalt bis zum 31. Oktober auf ihrem Konto eigehen, muss sie den Darlehensbetrag der ARGE für den Monat Oktober zurückzahlen. Erhält sie ihr Gehalt erst ein paar Stunden später, also am 01. November, dann nicht.

So sieht es leider aus. Beim Einstiegsgeld weiß ich es leider nicht genau, aber das ist auch ein geringerer Betrag.

Ist das so? Entscheiden im Extremfall ein paar Stunden über eine Rückzahlung von vielleicht mehreren hundert Euro?

Fakt ist, was hinterher auf dem Papier steht. Geht der Lohn am Ultimo auf dem Konto ein, wird das Geld zurückzuzahlen sein.

Vielen Dank für Eure Meinungen :smile:

mfg

nutzlos

Fakt ist leider auch, dass die Gehälter meist alle zusammen automatisiert überwiesen werden und es für den AG einen extremen Aufwand bedeuten würde, nur ein Gehalt auszusparen und gesondert zu überweisen.

Andererseits könnte man vielleicht fragen, das Gehalt erst zusammen mit dem nächsten Gehalt auszuzahlen. Das ist weniger Aufwand, bedeutet aber, dass der AN ohne Gehalt den Monat bestreiten muss.

So oder so: irgendwie eine unfaire, schlecht durchdachte Angelegenheit.

Und wenn auf dem Kontoauszug 1.11. draufsteht, aber „Wert 31.10.“?

Hallo,

Und wenn auf dem Kontoauszug 1.11. draufsteht, aber „Wert 31.10.“?

bei Minus ist das einfach zu erklären: Vorgestern abgehoben, heute erst vom Kto. abgebucht.

Aber von gefühlten 500 durchgesehenen Auszügen war das nur bei Abbuchungen zu finden.
Aber normalerweise ist das Datum für die erfolgte Gutschrift ( verfügbar ) am Konto beziffern.

Wert bezeichnet lediglich, wann eine Auszahlung / Überweisung erfolgte ( z.B. am GA ).

Also könnte Cheffe online(?) am 31.10. zwar eine Überweisung angewiesen haben, aber erst am 1.11. wurde das Geld dem Konto des Empfängers gutgeschrieben.
Somit ging das Geld erst am 1.11. auf dem Konto ein.

So eine Konstellation Datum / Wert ist mir aber bei Gutschriften noch nicht untergekommen.

mfg

nutzlos

Mir sind Buchungen aller Art mit Unterschied zwischen Wert und Datum untergekommen. Ich frage mich auch, was der Sinn der Wert-Angabe ist, wenn das Geld oft doch später ankommt.

Mir sind Buchungen aller Art mit Unterschied zwischen Wert und
Datum untergekommen. Ich frage mich auch, was der Sinn der
Wert-Angabe ist, wenn das Geld oft doch später ankommt.

Das hat u.A. mit der Verzinsung zu tun.
Insbes. bei Scheckeinreichungen entscheidet oft der Zeitpunkt der Einreichung über die Valuta (Werststellung)
Bei einigen Banken wird eine Scheckeinreichung nach z. B. 14 Uhr erst am Folgetag valutiert.

Zudem kann ein gewöhnlicher Scheck ja bis zu 6 Wochen platzen. Sollte er platzen, gilt wiederum die Valuta bei der Rückrechnung der Zinsen. War das Konto zum Zeitpunkt der Valuta des Schecks im Minus und platzt der Scheck dann, so werden ab da auch die Überziehungszinsen gerechnet.

Auf dem Auszug wird der Scheck als Guthaben ausgewiesen, obwohl das Geld faktisch noch gar nicht drauf ist.
Man denkt dann, man ist im Plus, ist aber immer noch im Minus.
Bspl. Konto auf Null. Du reichst einen Scheck über 500 € ein, der erst am Folgetag valutiert wird. Dein Kontoauszug zeigt nun aber 500 € aktuelles Guthaben. Du hebst also 400 € ab und bist somit für 1 Tag 400 € im minus und es werden Überziehungszinsen fällig.

Ein großes Manko, dass auf den Auszügen ein falscher Kontostand vorgegaukelt wird. Leider blieben meine entsprechenden Beschwerden ohne Erfolg. Offenbar sind die Banken nicht verpflichtet, den exakten Kontostand (also nach Valuta) anzugeben.

Es betrifft mW also nur Gutschriften. Belastungen (Überweisungen etc.) werden grundsätzlich immer sofort valutiert, kommen aber wegen der Bankbearbeitungszeit oftmals erst 1-2 Tage später beim Empfänger an und werden dann erst valutiert. Dadurch verdienen die Banken am Geldtransfer. Das Maximum der Überweisungsdauer wurde aber gesetzlich begrenzt.

Ich glaube bis zu 3 Tagen. Innerhalb des gleichen Rechenzentrums oder der selben Bank muss eine Gutschrift aber taggleich erfolgen.

VG D.

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Hallo,

Das würde also selbst im Falle einer Gutschrift bedeuten, dass das Geld auf einem reinen Guthabenkonto erst am Tag des Gutschriftsdatums verfügbar wäre und nicht zum " Wert " ?

Wäre der Gedanke weitergehend richtig, das bei Differenz von Datum und Wert dann das Datum als Zahlungseingang im Falle einer Gutschrift gelten würde ?
( Unter der Annahme, das der " Wert " 2 Tage vor dem Datum der aufgeführten Gutschrift auf dem Konto läge )

mfg

ennlo

Hallo,

Das würde also selbst im Falle einer Gutschrift bedeuten, :dass das Geld auf einem reinen Guthabenkonto erst am Tag des
Gutschriftsdatums verfügbar wäre und nicht zum " Wert "

Nein. Es giblt immer das Werststellungsdatum, nie das Buchungsdatum. Darum heißt es ja Werstellung oder auch Valuta.

Auf einem Guthabenkonto kann man nur verfügen, wenn der Saldo größer 0 ist. Dort können ja keine Überziehungszinsen anfallen, da eine Überziehung nicht möglich ist.

Wäre der Gedanke weitergehend richtig, das bei Differenz von
Datum und Wert dann das Datum als Zahlungseingang im Falle
einer Gutschrift gelten würde ?

Wie gesagt, das Datum der Valuta ist maßgebend.

( Unter der Annahme, das der " Wert " 2 Tage vor dem Datum der aufgeführten Gutschrift auf dem Konto läge )

Ich kann leider nicht mehr sagen, als dass die Wertstellung gilt. Hinkt die Ausweisung des Saldos auf dem Kontoauszug hinterher (was nach meiner Erfahrung eher unüblich ist), so hatte man halt 2 Tage nehr Geld, als einem bewusst war. Aber das dürfte ja kein Problem sein :wink:
Erst recht nicht auf einem Guthabenkonto, da man dort ja jederzeit gefahrlos abheben kann und man niemals in die „Schuldenfalle“ der Überziehungszinsen tappt.

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Hallo Diphda,

Es muss noch einmal genervt werden:

Guthabenkonto:

Lohneingang…
Wert 29.10
Gutschrift erst am 01.11

Wann wäre das Geld dann verfügbar ?

mfg

ennlo

Sorry, habe Nachfrage eben erst entdeckt.

Verfügbar ist das Geld immer, wenn kein Guthabenkonto besteht und nicht überzogen werden darf.

Valuta ist immer das Datum wo das Geld auch wirklich auf dem Konto ist.

Ich versuche das nochmal zu veranschaulichen, weil ich anscheinend schlecht erklärt habe.

Ein Kumpel sagt X, dass er am Samstag 100 € bekommt.
Jetzt notiert X auf einem Zettel. Am Samstag habe ich 100 € mehr Geld.

Jetzt zahlt der Kumpel die 100 € aber nicht am Samstag, sondern erst am Montag (= Valuta/Werststellung).

Auf dem Zettel (Kontoauszug) steht aber, dass X am Samstag schon 100 € hat. In Wirklichkeit hattee X aber erst am Montag diese 100 €.

Das Valutadatum zeigt also an, wann X das Geld wirklich hat. Das ist nicht immer identisch mit dem, was auf dem Kontoauszug steht.

Wert 29.10
Gutschrift erst am 01.11

Mit Gutschrift ist da bestimmt Buchungstag angegeben.

Wert bedeutet, dass das Geld wirklich gutgeschrieben ist.
Das was du als Gutschrift bezeichnest ist das, was die Bank auf den Zettel schreibt.

Manchmal schreiben Banken zu früh etwas auf den Zettel und machnmal zu spät. Was zählt ist das, was als Valuta/Wert angegeben wird. Das ist in Wirklichkeit auf dem Konto von X.

Ach sorry, mir fällt nichts besseres ein, wie ich es erklären kann :frowning: War jetzt bestimmt auch wieder verwirrend :frowning: