Hallo,
mich würde eine Lösung zu folgender, rein fiktiver Situation interessieren, und ich freue mich über Eure Hilfe:
Person A hat im September Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, aber bereits zum Oktober eine feste Anstellung gefunden, durch welche sie komplett aus dem Leistungsbezug wieder rausfällt. Das erste Gehalt wird natürlich erst Ende Oktober fließen, doch die ARGE hat schon mitgeteilt, dass es für Oktober noch ein Darlehen gibt.
Nun liest Person A im Internet Folgendes: Sollte ihr Gehalt bis zum 31. Oktober auf ihrem Konto eigehen, muss sie den Darlehensbetrag der ARGE für den Monat Oktober zurückzahlen. Erhält sie ihr Gehalt erst ein paar Stunden später, also am 01. November, dann nicht.
Ist das so? Entscheiden im Extremfall ein paar Stunden über eine Rückzahlung von vielleicht mehreren hundert Euro?
Somit wäre Person A doch fast schon geraten, mal ein kurzes Gespräch mit dem Vorgesetzten zu führen und um eine „kleine Verschiebung“ zu bitten…?! Wenn es eh Glücksache ist, ob oder ob nicht…?!
Vielen Dank für Eure Meinungen