Übergang von der Grund- zur Oberschule in Berlin

Hallo,

ich habe gehört, dass für die Beurteilung von Schülern in der 6. Klasse für den Übergang auf die Oberschule neuerdings die letzten 3 Zeugnisse statt bisher nur das letzte Halbjahreszeugnis herangezogen wird. Darüber hinaus kursiert das Gerücht, dass Eltern nun kein Mitspracherecht mehr haben sollen, wenn es darum geht ob ihr Kind auf ein Gymnasium, Real- oder Hauptschule gehen soll.

Kann mir jemand sagen, ob das so stimmt und wo kann man die Neuerung eventuell nachlesen kann?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

Claudia

Hallo Claudia,

habe unter folgendem Link http://www.lsa-berlin.de unter „Schulen“ / „Schulsystem“ diesen Text gefunden:

Die Oberschule

In Berlin besteht eine zehnjährige allgemeine Schulpflicht sowie eine Pflicht zum Besuch der Berufsschule für die Dauer der Berufsausbildung. In der Regel wechseln die Kinder nach der sechsten Grundschulklasse in eine Oberschule. Die Grundschule gibt eine Empfehlung für die Wahl des jeweiligen Schulzweigs. Die Entscheidung, ob das Kind auf eine Haupt-, oder Realschule oder auf ein Gymnasium übergeht, treffen dann allein die Eltern.

Da das Berliner Schulsystem keine Sackgassen kennt, sondern absolut „durchlässig“ ist, ist es beispielsweise möglich, daß auch sogenannte Spätentwickler nach der 8. oder 10. Klasse der Haupt- oder Realschule auf das Gymnasium (Aufbauklassen) wechseln und dort die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Eine Probezeit gibt es am Gymnasium und an der Realschule. Viele der öffentlichen Gesamtschulen haben eine gymnasiale Oberstufe.

Ich hoffe, das hat Dir schon wesentlich weitergeholfen!
Viele Grüße
Jana

Hallo Jana,

vielen Dank für den Text.

Mich interessiert allerdings weiterhin, ob dieser Text noch aktuell ist. Denn die Sache mit der Quotelung der letzten 3 Zeugnisse kam wohl erst Ende letzten Jahres raus (per Rundschreiben Nr. 46/2001, der leider nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist!).
Das Gerücht sagt nun, dass mit diesem Zeitpunkt die Entscheidungsbefugnis der Eltern verschwunden ist!

Ich würde das Rundschreiben ja zu gerne lesen, bin aber leider nur eine öffentliche Mutter und keine Lehrerin!

Liebe Grüße

Claudia

Aaaaalsooo: Habe mich mal dahinter geklemmt, und Du könntest bedauerlicherweise dahingehend Recht haben, dass diese Empfehlung schon ab diesem Schuljahr (also das, was gerade läuft) tatsächlich bindend ist. Bin noch am Hebeln, sehr wahrscheinlich komme ich an das Rundschreiben heran. Melde mich dann wieder, okay?
Bis dann,
Jana

Hallo Claudia,
dieses Rundschreiben ist ja ein ziemlich dickes Pamphlet, aus dem nichts genaues hervorgeht. Als Elternteil kannst Du Dich nach wie vor stark machen gegen eine Weisung. Aber: Es ist ein Schulgesetz im Entwurf, nach dem das dann wohl nicht mehr der Fall sein wird. Wenn also Du der Meinung bist, Dein Kind soll auf ein Gymnasium gehen, die Weisung allerdings besagt, eine Realschule wäre realistischer, kannst Du dennoch Dein Kind auf dem Gymnasium anmelden. Falls jedoch das Gymnasium schon sozusagen „ausgebucht“ wäre mit Schülern, die gemäß Weisung dort genommen werden können, dann hast Du auch momentan schlechte Karten…
Also tatsächlich alles Gerüchte, rechtlich gilt der Text, den ich Dir eingangs gemailt hatte! Auf den würde ich mich dann auch berufen, denn er stammt aus der Homepage des Landesschulamtes, das direkt der Senatsverwaltung unterstellt ist.
Alles Gute,
Jana

Liebe Jana,
vielen Dank für deine Mühen. Ich glaube damit dürfte meine Frage echt beantwortet sein, obwohl es mir sehr schwer fällt zu glauben, dass man nach dem Entwurf des neuen Schulgesetztes kein Mitspracherecht mehr haben soll:frowning:
Viele liebe Grüße
Claudia