Übergang von Forderungen beim Tod der Mutter

Hallo, die Mutter meiner Frau ist vor kurzem gestorben.
Nun kam ein Mahnbescheid über eine Forderung die meiner verstorbenen Schwiegermutter gilt. Können Anspruch der Mutter so einfach auf die Tochter übertragen werden? Schlieslich hat meine Frau nie was bestellt oder bekommen. Danke für die Antworten. Gruß Jörg

Hallo Jörg,
wenn Deine Frau das Erbe angetreten hat, dann muss sie auch leider für alle Forderungen aufkommen.

Gruß, Birgit

Hallo Jörg Utz (haben übrigens den selben Nachnamen!)

wieß nicht warum ich immer wieder Anfragen bekomme und wie ich da wieder raus komme. Ich kann dir leider nicht weiter helfen!
Gruß
S. Utz

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Wenn die Tochter als Erbe auftritt könnte eventuell ein Ansüruch entstehen.Aber ich würde erst mal dem MB gesamt widersprechen und mitteilen, dass die Mutter verstorben ist.Dann sollen die doch mal versuchen gegen eine Tote zu klagen…also locker bleiben

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hallo, so weit mir bekant, muss gezahlt werden. wenn sie schulden hatte, muss ja auch gezahlt werden, wenn das erbe angetreten wurde. ganz sicher bin ich aber nicht, bitte noch einmal jemanden anderen fragen. gruß e. stammer

Hallo Jörg Lutz, tut mir sehr leid aber ich kann Ihnen nicht weiterhelfen da ich selbst nur Laie bin. Dankeschön und viel Glück bei der beantwortung Ihrer Frage

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Hallo, ja die Gläubiger können Forderungen gegen Verstorbene an die Erben weitergeben, es sei denn, die Erben haben die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen seit Kenntnisnahme der Erbschaft vor dem zuständigen Amtsgericht ausgeschlagen. Sollte die Frist versäumt sein, empfehle ich eine kurze Beratung bei der Nachlaßabteilung des Amtsgerichtes. Bitte Sterbeurkunde der Mutter mitnehmen. Es könnten ja auch noch weitere Forderungen gegen die Verstorbene kommen. MfG

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Hallo,
wenn die Tochter Erbin ist, könnte die Forderung schon gegen sie durchgesetzt werden. Ob das gleich per Mahnbescheid gesehen darf, weiß ich nicht. Das könnte Ihnen ein Anwalt sagen.

Viel Glück,
ulrike

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