Übergang von Minijob zu Vollzeitanstellung

Guten Abend an alle!

Angenommen, jemand ist während der ersten paar Monate des Jahres noch Student und hat nebenher einen 400-Euro-Job. Dann schließt er sein Studium ab, gibt den 400-Euro-Job auf und nimmt für den Rest des Jahres eine Vollzeitstelle an.

Gehören die Einkünfte aus dem Minijob der ersten paar Monate dann in die Steuererklärung bzw. ist es korrekt, wenn das Finanzamt sie in die „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ einbezieht?

Jens

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Wenn der Arbeitgeber der geringfügigen Beschäftigung (= Minijob) die sogenannte Pauschsteuer von 2% abgeführt hat, dann bleibt der Arbeitslohn bei der Steuererklärung außen vor.

Wenn allerdings eine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgegeben wurde, dann hat der Arbeitgeber wahrscheinlich über diese abgerechnet. Der Arbeitnehmer müsste dann eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben, und dann gehört der Arbeitslohn auch in die Steuererklärung.

Grüße

Stefan

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Aha. Wie verhält es sich allerdings, wenn beides der Fall ist? D.h. wenn dem Arbeitgeber des Minijobs eine LSK vorlag und der Arbeitnehmer für die Einküfte daraus eine Lohnsteuerbescheinigung erhält, obwohl gemäß den monatlichen Gehaltsabrechnungen die 2 Prozent Pauschsteuer abgezogen wurden?

Dann ist beim Arbeitgeber irgendwas falsch gelaufen.