Mein Lebensgefährte hat vom Jobcenter ein Schreiben zur Überprüfung vom Übergang von Unterhaltsansprüchen für seinen 13-jährigen Sohn (lebt bei der Kindsmutter) bekommen.
Man muss da ja Angaben über seine Finanen machen.
Meine Frage: Ist mein Partner (wir sind nicht verheiratet) verpflichtet auch Angaben über meine Einkommenssituation zu machen!?
Nicht, wenn Euer Zusammenleben z.B. WG-ähnlich ist. Ihr seid ja nicht als Lebensgemeinschaft irgendwo gemeldet, oder. Du hast dein eigenes Konto, also geht es die nix an. Bloß nicht heiraten, solange Forderungen bestehen oder die Eltern evtl. ins pflegeheim müssen.
Gruß,
Andi
Hallo Nadja,
ich sag mal : Nein.
Du bist nicht unterhaltspflichtig, also nur die Unterlagen deines Freundes.
Grüße
Almut
Hallo Nadja,
ob du da auch Auskunft geben muss weiss ich leider nicht.
Alles Gute
hallo,
ob man bei einem jobcenter diese angaben machen MUSS,weiss ich nicht
lisa
Hallo Nadja,
Dein Partner muss für seinen Sohn lt Düsseldorfer tabelle bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage hat die Mama bzw der Junge „Pech“ gehabt. Allerdings kann seine alte Familie auch noch in 30 jahren ihn pfänden lassen. Die Neuen Partner sind nicht Anrechnungsfähig.
Hallo
Da das Kind über 12 ist, erhält es keinen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt mehr. Unterhalts(vorschuss)ansprüche sind vorrangig vor dem Bezug von ALG2-Leistungen - und die Mutter ist gesetzlich verpflichtet, diese Ansprüche für das Kind geltend zu machen. Das kann sie kostenlos über eine Beistandschaft beim Jugendamt machen oder (über Beratungs-und Prozesskostenhilfe) mit Hilfe eines Anwalts. Das Jobcenter leistet ggf. die Bedarfssicherung des Kindes, weil und solange es keinen (vollen) Unterhalt vom Vater bekommt. Der Vater „schuldet“ dem Kind den laufenden monatlichen Unterhalt sowie ggf.auch fällige Unterhalte für die Vergangenheit - und wenn das Jobcenter dabei ersatzweise „anstelle des Vaters“ für das Kind gesorgt hat bzw. sorgt, gehen die Unterhaltsansprüche bis zur Höhe der Jobcenter-Leistungen für das Kind entsprechend an das Jobcenter über (-> § 33 SGB II), wobei der Vater diesbezüglich auskunftspflichtig ist (-> § 60 SGB II).
Wenn dein Partner nun vom Jobcenter angeschrieben wird, heisst das, dass er entweder dem Kind gar keinen Unterhalt zahlt oder nicht den vollen titulierten Unterhalt zahlt -oder dass das Jobcenter überprüfen will, ob er mehr Unterhalt zahlen könnte, als er tut bzw. als tituliert festgesetzt wurde.
Aber: Das Jobcenter darf seinerseits keine Unterhalts_höhe_ festlegen ! Das darf nur ein Familiengericht - oder man einigt sich außergerichtlich. Das ist bei Kindern rechtsverbindlich kostenlos beim Jugendamt möglich, ansonsten (kostenpflichtig) notariell.
Das Jobcenter darf Unterlagen vom Vater anfordern und die mögliche Unterhaltshöhe (zur Kontrolle !) berechnen und von der Mutter verlangen , diesen Unterhalt gerichtlich vom Vater einzufordern - oder das Jobcenter kann ihn selbst gerichtlich einfordern. Alles andere wäre eine unzulässige Überschreitung der rechtlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen des Jobcenters.
Insofern wäre dem Vater anzuraten, alleine oder gemeinsam mit der Kindesmutter einen Termin beim Jugendamt zu machen und dort die Unterhaltsfrage zu klären. Seine Einkommen- und Vermögenssituation würde überprüft werden und es wird berechnet, ob überhaupt und inwieweit er unterhaltsleistunsg_fähig_ ist (wobei auch sein Eigenbedarf und Absatzmöglicheiten etc. berücksichtigt werden). Wenn er das über das Jugendamt (oder ansonsten über einen Anwalt/ Notar) machen lässt, kommt er seiner Mitwirkungs- und Auskunftspflicht nach, und das Jobcenter muss die Berechnung des Jugendamtes bzw. den (angepassten) Unterhaltstitel akzeptieren.
Was Auskünfte zu deinem Einkommen /Vermögen angeht: Da Ihr unverheiratet seid, bist du nicht verpflichtet, deinem Freund Einblick in deine Einkommenssituation zugewähren oder ihm dazu Auskünfte zu erteilen. Wenn Ihr aber so zusammenlebt, dass ein gegenseitiges finanzielles /wirtschaftliches Einstehen und damit eine sogenannte „Bedarfsgemeinschaft“ vorliegt, dann hat das unter Umständen ja entsprechende Auswirkungen auf seine eigene finanzielle Situation und du wärst ggf.auskunftspflichtig.
Sofern Ihr aber (außer bei den Mietkosten und Grundlebensmitteln) nachweislich getrennte Kasse macht, kein gemeinsames Konto/ Versicherungen/ Verträge etc. habt und einander finanziell/ wirtschaftlich nicht beisteht und unterstützt, gehörst du nicht zu seiner Bedarfsgemeinschaft und musst in dieser Angelegenheit mWn weder ihm noch dem Jobcenter Auskünfte erteilen.
LG
Danke für die schnelle Antwort!
Danke für die schnelle Antwort!.
Hallo Lara!
Also mein Freund zahlt jetzt schon monatl. Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle an seinen Sohn.
Wir müssen eigentl. schon finanz. gegenseitig für uns einstehen. Sein Lohn reicht gerade für Miete, Unterhalt und einen Kredit. Den Rest zahlen wir von meinem Konto. Also Versicherungen, Lebensunterhalt usw. Aber fast alle Veträge laufen auf seinen Namen. Wir haben zusammen ca. 2100€ Netto. Aber wenn ich richtig informiert bin hat man ja 1000€ Selbsbehalt frei. Da dürfte doch dann theoretisch von der ARGE oder dem Jobcenter keine Unterhaltsforderung mehr auf zu kommen, oder?
LG Nadja
Hallo
Wie gesagt: Das Jobcenter verlangt viel, wenn der Tag lang ist Das Jobcenter selbst darf aber keine Unterhaltshöhe festlegen, und es darf auch keine bereits bestehende titulierte (!) Unterhaltsverpflichtung abändern und vom Vater irgendeinen selbst festgesetzten Zahlbetrag fordern - dazu ist ein Jobcenter nicht ermächtigt, das ginge nur über’s Gericht bzw.Jugendamt oder Notar festzusetzen. Das Jobcenter darf hier lediglich überprüfen - und ggf. die Mutter auffordern, einen höheren Unterhaltsanspruch geltend zu machen (oder ihn selber über’s Gericht einfordern).
Letztlich kann der Vater entscheiden, ob er seine Auskünfte gegenüber dem Jobcenter erteilt - oder ob er stattdessen mit dieser JC- Auskunftsanforderung lieber zum Jugendamt geht und dort die Gültigkeit des bestehenden Titels (?) bestätigen lässt bzw. seine UH- Pflicht neu überprüfen lässt… von jemandem , der für Unterhaltsfragen zuständig ist und die Kompetenz dazu hat Und dort kann man ihm dann auch genau sagen, ob er tatsächlich mehr Unterhalt zahlen müsste , als er es bereits tut. Und das Ergebnis vom Jugendamt legt er dann (nachweislich)dem Jobcenter als seine Auskunftserteilung vor, und fertig.
Ich persönlich würde immer dazu raten, die Kindesunterhaltsfragen über’s (UH- „kompetentere“) Jugendamt zu regeln. Die Jobcenter haben in erster Linie das Bestreben, die Höhe der Leistungszahlungen so niedrig wie möglich zu halten - und je mehr Unterhalt vom Vater gezahlt wird, desto weniger muss das Jobcenter leisten…
LG
Hallo,
wenn Sie gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft bei dem Jobcenter geführt werden, dann ist es völlig normal, dass Sie Ihr Einkommen bei dem Sachbearbeiter darlegen müssen, da Sie ja füreinander einstehen.
Wenn Ihr Freund eine Frage bezüglich des Unterhaltes bekommen hat, müssen Sie Ihre Finanzen nicht darlegen, da sie ja nicht für seine Kinder aufkommen müssen.
Ansonsten soll Ihr Lebensgefährte einfach mal anrufen oder hingehen und nachfragen, was genau benötigt wird. Das ist in der Regel nie ein Problem und man kann einfach direkt erklären, was genau benötigt wird und wofür.
Viele Grüße
Ja da ihr gemeinsam in einer Wohnung lebt zählt ihr wie verheiratet
Hallo
Lebensgefährten die im Haushalt wohnen werden auch mitberechnet da sie einen gemeinsamen Haushalt führen und gemeinsame Kosten und Einnahmen haben.
Die Kosten des Partners werden mitberechnet damit bei ihnen die Kosten für die Ausgaben gesenkt werden da sie ja zusammen wohnen und nicht mehr allein für Wohnung etc aufkommen. Somit haben sie mehr einnahmen. Aus diesem Grund wird auch vom Partner die Einnahmen eingesehen und berechnet
Nein, nur seine Angaben sind wichtig.
Gruss
Hallo, dazu kann ich leider nichts sagen.
ja, auch Sie müssen wohl Angaben machen, denn Sie sind Ihrem Lebensgefährten unterhaltspflichtig.
Die rechnen da irgendwas von Taschengeld, was Sie ihm zahlen müssen und die wagen das dann auch als Unterhalt ein zu setzen.
Das JA denkt nicht immer an das Wohl der Kinder, sondern, dass die auf keinem Fall Vorschuss zahlen müssen.
Sollten solche Fragen tatsächlichkommen, vorsicht! Schreiben Sie dann noch mal, ich schicke Ihnen dann mal einen Link. Um hier alles zu schreiben wäre zu viel. Nur so viel… ich habe alles mit dem JA erlebt und bin hin bis zur Dienstaufsichtsbeschwerde gegangen. die Antwort war niederschmetternd. Das Jugendamt hat überhaupt keine Rechte in Ihrer Funktion als Beistand, sondern können nur beratend dem Sorgeberechtigtem beistehen. Wohl die Urkunde die man da unterscheibt, die hat Wirkung!
Gruss
Hallo,
nein, nur dein Lebensgefährte.
LG zutom
Hallo,
Ist mein Partner (wir sind nicht verheiratet)
verpflichtet auch Angaben über meine Einkommenssituation zu
machen!?
nein, er muss ja nicht mal wissen, was Du verdienst.
Gruß