Hallo -
nach welchen Kriterien richtet sich der automatische Übergang von Job- & Werkverträgen zu einer Festanstellung?
Ich bin seit 1996 neben dem Studium in der Fa. tätig, mein Vertrag von damals lautet auf „Angestellter zur Aushilfe“ und steht in Abhängigkeit vom Studierendenstatus. Der Vertrag wurde ohne Unterbrechungen bis heute im halbjährlichen Rhythmus verlängert.
Ich arbeite ca. 70 h/Monat, habe recht regelmäßige Arbeitszeiten und in den letzten zweieinhalb Jahren auch recht feste Zuständigkeiten.
Könnte es sein, daß ich längst festangestellt bin, gewissermaßen ohne daß eine der Parteien das bemerkt hat?
Es geht nicht um einen anstehenden Rechtsstreit, ich hätte nur gerne die Kriterien gekannt.
Gruß & Vorabdank vom Pengoblin