hallo.
es geht um meinen mann.
am 01.08. 2011 begann mein mann seine stelle als maler, welche bis zum 15.12.2011 ohne sachgrund und mit 3-monatiger probezeit befristet war.
am 11.01.2012 wurde mein mann wieder eingestellt, aber nur mit mündlichem vertrag. (gehaltabrechungen und gehaltszahlung erfolgen aber regelmäßig-soweit ich weiß, ist dadurch ein unbefristeter arbeitsvertrag zustande gekommen.)
nun meine frage:
da zwischen auslaufen des alten vertrags und beginn des neuen vertrags „nur“ 4-5 wochen liegen, gilt das dann rückwirkend zum 01.08.2011 als ein einziger durchgehender vertrag?also das mein mann seit dem 01.08.2011 bei der firma angestellt ist? uns wurde das nämlich so erzählt (aber viele leute erzählen eben viel )
auf den lohnabrechnungen meines mannes steht nämlich das eintrittsdatum 11.01.2012.
sind es also doch 2 verträge?
danke schonmal für eure antworten.
lg,schliffiffi