Ich habe bisher meinen Gewinn aus einer kleinen Landwirtschaft immer nach §13a EStG geschätzt. Nachdem mich das Finanzamt aufgefordert hat die Einkünfte entweder nach 4/3 oder Bilanz zu ermittelten, habe ich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt, die vom Finanzamt bis auf normale Beleganforderungen anscheinend auch akzeptiert wird.
Jetzt will das Finanzamt von mir noch zusätzlich eine Übergangsbilanz haben, mit den Werten von sämtlichen Felden, Maschinen, Gebäude, und Zu- und Abrechnungen.
Für was brauchen die das? ich bin davon ausgegangen durch die Ermittlung nach 4/3 entgehe ich dem ganzen Bewertungskram und dadurch auch den Gang zum Steuerberater?
Welche Zu- und Abrechnungen muss man da machen, habe nur die Einnahmen und Ausgaben erfasst die zwischen 01.07 -30.06 auf dem Konto eingegangen/abgeflossen sind.
Vielen Dank schon mal