Übergangsbilanz

Ich habe bisher meinen Gewinn aus einer kleinen Landwirtschaft immer nach §13a EStG geschätzt. Nachdem mich das Finanzamt aufgefordert hat die Einkünfte entweder nach 4/3 oder Bilanz zu ermittelten, habe ich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt, die vom Finanzamt bis auf normale Beleganforderungen anscheinend auch akzeptiert wird.
Jetzt will das Finanzamt von mir noch zusätzlich eine Übergangsbilanz haben, mit den Werten von sämtlichen Felden, Maschinen, Gebäude, und Zu- und Abrechnungen.
Für was brauchen die das? ich bin davon ausgegangen durch die Ermittlung nach 4/3 entgehe ich dem ganzen Bewertungskram und dadurch auch den Gang zum Steuerberater?
Welche Zu- und Abrechnungen muss man da machen, habe nur die Einnahmen und Ausgaben erfasst die zwischen 01.07 -30.06 auf dem Konto eingegangen/abgeflossen sind.

Vielen Dank schon mal

Leider kann ich Deine Frage nicht sachgerecht beantworten.
MfG

Sind Sie sicher, dass das Finanzamt eine Übergangsbilanz haben möchte ?

Dies wäre nur gerechtfertigt, wenn Sie bilanzieren und ihr Gewinn aus 4 (3) größer als 50.000 € ist.

Und selbst wenn dürften Sie die Aufforderung zur Bilanzierung erst zum nächsten Wirtschaftsjahr im Jahr der Aufforderung auffordern.

z.B. 4(3) Rechnung für 2010/11 im Februar 2013 abgegeben >> Aufforderung zur Bilanzierung zur Bilanzierung erst zum 01.07.2013 möglich.

Es sei denn Sie haben bei den Erklärungen der Vorjahre deim Finanzamt bzgl. der Flächenangaben gemogelt.

Ich persönlich gehe davon aus, dass das Finanzamt ein Anlageverzeichnis braucht um die Abschreibungen der Maschinen, Gebäude etc. nachzuvollziehen.

Ein Flächenverzeichnis der Eigentumsfläche gehört ebenfalls dazu. Damit werden die Änderungen der Eigentumsflächen dokumentiert.