Übergangsfrist für Elster

Hallo Experten,

seit Januar 2005 müssen Unternehmen Ihre Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldungsdaten per Elster an das FA verschicken.

Ich habe mal gelesen, das es eine Übergangsfrist dafür gibt. In dieser Zeit ist es vom FA nicht zu beanstanden, wenn die Steuererklärungen noch in Papierform abgeben werden.

Leider bin ich mir nicht mehr sicher, für welchen Zeitraum das gilt.
Darf man die Märzanmeldung (Abgabe 10.04.05) auch noch in Papierform abgeben?

Es wäre schön wenn Ihr Eurer Antwort einen Link beifügen könntet, damit man das schriftlich hat. Es gab doch wahrscheinlich ein BMF-Schreiben dazu.

Danke für Eure Hilfe!

Gruß

Ingo

Hallo,

guckst du hier: http://www.elsterlohn.de/

Gruß Carolin

Hallo Carolin,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Aber ich habe in dem von Dir angegebenen Link nur Informationen zur Lohnsteuerbescheinigung (Übermittlung der Lst-Daten des AG an das FA).

Mir geht es um die montliche Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung, die von Unternehmen jeweils zum 10. des Folgemonats an das FA übermittelt werden müssen.

Sollte ich das in Deinem Link überlesen haben, dann hilf mir bitte nochmal diesen Passus schneller zu finden.

Danke!

Gruß

Ingo

Hallo,

guckst du hier: http://www.elsterlohn.de/

Gruß Carolin

Hello again,

die letzten 3 FAQs auf der angegebenen Seite beschäftigen sich mit Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung.

Zitat: „Auf Antrag beim zuständigen Betriebsstätten Finanzamt kann jedoch - bei unbilligen Härten - auf die elektronische Übermittlung verzichtet werden.“

Zusätzlicher dieser Link:
http://www.izw.info/index.php/page/18/showdatalist/6…

Gruß Carolin

Hallo Experten,

Leider bin ich mir nicht mehr sicher, für welchen Zeitraum das
gilt.
Darf man die Märzanmeldung (Abgabe 10.04.05) auch noch in
Papierform abgeben?

Nei dieses müßtest du schon per Online schicken, da die Frist bis zum 31.03.abläuft, das hieße heute noch zum finanzamt und einen Antrag mit Begründung abgeben.

Hallo Carolin,

nochmals Danke.

Der zusätzliche Link war (fast) das was ich suche.

Es geht mir nämlich nicht um die Befreiung duch eine unzumutbare Härte, sondern um die Übergangsfrist bis März.

Jetzt stellt sich für mich die Frage:

Wie ist das mit der Frist gemeint? Bezieht man sich jetzt auch den Anmeldezeitraum März (Abgabe 10.04.05) oder heißt das man die Märzanmeldung bereits nicht mehr in Papierform abgeben darf (zumindest ohne Härtefallregelung).

„Übergangsfrist bis März: Bis März 2005 ist noch die Abgabe von Papierformularen möglich, ab April 2005 soll jeder beim Elster-Verfahren mitmachen.“

Wo steht das vielleicht noch genauer?

Trotzdem vielen Dank!

Gruß

Ingo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Seufz …

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/Aktue…

Seite 2 Abschnitt 3:
„Aus Vereinfachungsgründen ist es für bis zum 31. März 2005 endende Voranmeldungs- bzw. Anmeldungszeiträume nicht zu beanstanden, wenn die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der Lohnsteuer-Anmeldung in herkömmlicher Form als entsprechender Antrag des Unternehmers bzw. Arbeitgebers angesehen wird. Eine förmliche Zustimmung des Finanzamts ist nicht erforderlich.“

Nun zufrieden ? Bekomm ich jetzt endlich ein Sternchen (hart erkämpft) ? :wink:

Gruß Carolin

2 „Gefällt mir“

Hallo Carolin,

hab Dir eins geschickt.

Außerdem die Anmerkung, dass es im Fall der monatlichen Anmeldungen keinen Anlass gibt, diese auf Papier abzugeben, weil sie in Sekunden per „Elster Formular“ manuell eingegeben und übermittelt werden können, auch wenn die Software in FiBu und Lohn noch nicht soweit ist.

Schöne Grüße

MM

3 Sterne für Carolin
Es war ein langer Weg, aber es hat sich doch gelohnt - zumindest für mich.

1000 und 1 Dank!

Gruß

Ingo

Hallo Martin,

die Eingabe ist kein Problem. Es geht um den Versand der Daten. Bei einem Unternehmen mit professioneller Firewall kann es zu Problemen kommen.

Wie ich inzwischen von mehreren Seite gehört habe, ist das Elsterprogramm wohl aus Programmierersicht eine Katastrophe. Aber das ich ein Thema für ein anderes Brett.

Danke an alle (besonders an Carolin).

Gruß

Ingo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal,

Bei einem Unternehmen mit professioneller Firewall kann
es zu Problemen kommen.

dabei stellt sich allerdings die Frage, ob in diesem Unternehmen der/die PCs mit Personaldaten „einfach so“ mit den anderen vernetzt sind? Die bei allen im-Haus-Lösungen für Lohn/Gehalt (und bedingt, je nach Grad der Integration, auch FiBu) sowieso erwägenswerte physikalische Trennung würde es erlauben, einen einzelnen PC unabhängig vom Rest der Welt ans Internet anzustöpseln. Im Zweifelsfall auch unabhängig von allen sensiblen Personaldaten (falls man die Anzahl der Arbeitnehmer nicht schon zu diesen zählen will).

Die Sache mit den Lohnsteuerbescheinigungen steht dann allerdings wieder auf einem anderen Blatt.

Schöne Grüße

MM