mein Freund erhält Übergangsgebührnisse von der BW und ist zeitgleich selbstständig. Welchen Berufsstatus hat er denn? er ist kein Soldat mehr, erhält aber Geld vom Bund. Muss ich 2 Erklärungen ausfüllen?? einmal für die selbstständige Arbeit und einmal für die Übergangsgebührnisse?
wäre echt nett, wenn mir einer helfen könnte…
hallo,
übergangsgelder kommen in anlage N, die selbstständige tätigkeit anlage G oder S
Hallo
mein Freund erhält Übergangsgebührnisse von der BW und ist
zeitgleich selbstständig. Welchen Berufsstatus hat er denn? er
ist kein Soldat mehr, erhält aber Geld vom Bund. Muss ich 2
Erklärungen ausfüllen?? einmal für die selbstständige Arbeit
und einmal für die Übergangsgebührnisse?
wäre echt nett, wenn mir einer helfen könnte…
gute Nachricht zuerst ? EINE Erklärung für Ihn. Sicher noch eine für Dich.(anderer Fall).
Ist Dein Freund Freiberufler oder Gewerbetreibender ß
ist er Kleinunternehmer, Unternehmer mit Ausweis Umsatzsteuer ? Da hängt etwas mehr dran.
Viel ERFOLG wünscht
Wolfgang
mein Freund erhält Übergangsgebührnisse von der BW und ist
zeitgleich selbstständig. Welchen Berufsstatus hat er denn? er
ist kein Soldat mehr, erhält aber Geld vom Bund. Muss ich 2
Erklärungen ausfüllen?? einmal für die selbstständige Arbeit
und einmal für die Übergangsgebührnisse?
wäre echt nett, wenn mir einer helfen könnte…
Übergangsgelder in Anlage N also… danke! doch welchen Berufsstatus hat er? wird er immer noch als Soldat behandelt, oder ist er arbeitslos, oder Arbeitnehmer?
in erster linie ist er selbstständig, arbeitnehmer kann er nur sein wenn er auf stuerkarte arbeitet, soldat ist er auch nciht mehr, sondern er erhält ja nur beamtenrechtliche bezüge.
Jeder Steuerpflichtige kann gleichzeitig bei beliebig vielen Einkommensteuerarten Einkünfte haben. Jede Art von Einkünften muss in der Einkommensteuererklärung separat angegeben werden.
D.h.
die Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr auf der Anlage N
UND
die Einkünfte als Selbständiger auf der Anlage …
zum Thema Übergangsgebührnisse gibt es seit Oktober vergangenen Jahres die Möglichkeit, sich online die Beträge ausrechnen zu lassen. Außerdem findest Du unter http://www.dienstzeitende.de/dze-abc.html auch ein ABC zum Dienstzeitende, was ich persönlich ganz hilfreich finde. Man sieht ja bei all den Bestimmungen selbst kaum durch und die BFD-Berater sind auch nicht immer so gut drauf, dass sie alle Fragen gleich beantworten können. Hoffe, ich konnte helfen. LG