Übergangsgebührnisse Krankenversicherung

Hallo,

ich bekomme nach Ausscheiden aus der Bundeswehr noch knapp 2 Jahre sogenannte Übergangsgbührnisse. Diese versteuere ich in Steuerklasse III. Des Weiteren habe ich eine Ausbildung begonnen und versteuere die hier erhaltene Ausbildungsvergütung in Steuerklasse VI und führe hierauf auch meinen Krankenversicherungsbeitrag an die gesetzliche Krankenversicherung ab.

Meine Frage:
Muss ich auch auf die erhaltenen Übergangsgebührnisse Krankenversicherungsbeiträge abführen?

Vielen Dank.

Übergangsgebührnisse Krankenversicherung
Ergänzung zu meiner Frage.

Auf die Übergangsgebührnisse führe ich keinerlei SV-Abgaben ab.

Hallo,

die Übergangsgebührnisse nach dem SVG sind keine Versorgungsbezüge im Sinne der gesetzlichen KV. Deshalb sind hiervon auch keine KV-Beiträge zu zahlen. Das gilt für Versicherungspflichtige.

Sollte eine freiwillige Versicherung bestehen, dann würden diese Beträge als Einnahmen zum Lebensunterhalt mit berücksichtigt.

Gruß Woko

Hallo Woko,

danke für die schnelle Antwort. Also kann ich bei Unklarheiten einfach auf § 229 Abs. 1 SGB V vereisen, da diese Gebührnisse ja nur übergangsweise sind.

Hallo,

genau so ist es.
Die Krankenkassen haben das sogar in einem Besprechungsergebnis schriftlich so fixiert. Darauf kann man sich berufen: Besprechungsergebnis vom 1.10.2005 (Rdschr. 5g) Ziffer 2.1.3.2. Absatz 5.

Gruß Woko