Hallo,
ich bekomme nach Ausscheiden aus der Bundeswehr noch knapp 2 Jahre sogenannte Übergangsgbührnisse. Diese versteuere ich in Steuerklasse III. Des Weiteren habe ich eine Ausbildung begonnen und versteuere die hier erhaltene Ausbildungsvergütung in Steuerklasse VI und führe hierauf auch meinen Krankenversicherungsbeitrag an die gesetzliche Krankenversicherung ab.
Meine Frage:
Muss ich auch auf die erhaltenen Übergangsgebührnisse Krankenversicherungsbeiträge abführen?
Vielen Dank.