hallo
wie werden übergangsgebührnisse eines soldaten auf zeit besteuert, wenn sie das einzige einkommen sind.
vielen dank
LarsO
hallo
wie werden übergangsgebührnisse eines soldaten auf zeit besteuert, wenn sie das einzige einkommen sind.
vielen dank
LarsO
Hallo,
sie werden genau wie ganz normales Arbeitseinkommen besteuert. Nach §19(1) Satz 1 Nr.2 EStG gehören auch Bezüge aus früheren Dienstleistungen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Kleiner Tipp falls Du vorhast ein Studium oder ähnliches nach Ende der Dienstzeit zu beginnen. In diesem Fall können die Übergangsgebührnisse auf diesen Zeitraum „gestreckt“ werden. Das würde die tatsächliche Steuerbelastung erheblich mindern.
MfG
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