Übergangsgebürhnisse und Krankenkasse

Hallo!
Das Internet gibt leider sehr unterschiedliche Meinungen wieder und die Krankenkassen sind sich auch nicht einig, deswegen frage ich mal hier nach.

Ein SaZ bekommt nach der Bundeswehrzeit 6 Monate Übergangsgebührnisse und wird voraussichtlich die ersten 4 Monate arbeitslos sein. Die Übergangsgebührnisse sind so hoch, dass kein Arbeitslosengeld, oder in dem Fall glaub ich direkt Harzt4 nötig bzw. auch nicht gewährt wird. Muss man sich dann privat versichern oder rutscht man in die gesetzliche Versicherung? Ich habe auch etwas davon gelesen, dass man 70% Behilfe bekäme (vermutlich vom Amt?) und sich zu 30% zusätzlich selbst versichern müsste.

Noch eine Frage: Ergibt sich einen Nachteil, wenn man während der Bundeswehrzeit keine Anwartschatsversicherung abgeschlossen hat, außer wenn man sich privat versichern wollte?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,
da kann ich ziemlich verlässlich aus eigener Erfahrung berichten.
Bis zum 31.03.2007 waren solche Leute u.U. sehr böse dran.
Beispiel:
Pflichtversichert in GKV-Kasse - dann als Zeitsoldat für 4 Jahre
zur Bundeswehr - da Beihilfe, wurde nur die Pflegeversicherung in der
GKV-Kasse aufrecht erhalten. Während der Dienstzeit ein Unfall erlitten, deshalb musste der Dienst quittiert werden. Übergangsgebührnisse erhalten - allein schon deswegen keine Rückkehr in
GKV-Kasse möglich weil lt. Gesetz nicht zum aufnahmefähigen Personenkreis
gehörig. Erwerbsminderungsrente beantragt und erhalten, da aber Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt erneut keine Zugangsberechtigung zur GKV. PKV wurde aufgrund der Erkrankung nicht
gefunden, jedenfalls nicht zu einem bezahlbaren Preis.
Erst durch die Änderung zum 01.04.2007 wurde Zugang in GKV ermöglicht.

Fazit: Wenn vor Beginn des Zeitsoldatenverhältnisses eine GKV-Versicherung bestand, besteht ab Entlassung aus dem Dienstverhältnis ein Beitrittsrecht/pflicht zur letzten Kasse.
War es eine PKV - geht das meines Erachtens nach erst ab de 01.01.2009.
Gruß
Czauderna

Vielen Dank für die schnelle Anwort! Noch kurz ein paar Fragen dazu:

Ergeben sich sonst irgendwelche Nachteile, wenn ein Soldat nie eine Anwartschaftsversciherung abgeschlossen hat?
Wenn man vorher in einer GKV war, muss man in die alte zurück oder hat man freie Wahl?
Und kann man sich auch bei einer GKV versichern, wenn man vor der Bundeswehrzeit nur in der Famlienversicherung war?

Vielen Dank für die schnelle Anwort! Noch kurz ein paar Fragen
dazu:

Ergeben sich sonst irgendwelche Nachteile, wenn ein Soldat nie
eine Anwartschaftsversciherung abgeschlossen hat?

Nein, das war nur bis zum 31.03.2007 ein problem, jetzt nicht mehr

Wenn man vorher in einer GKV war, muss man in die alte zurück
oder hat man freie Wahl?

ja

Und kann man sich auch bei einer GKV versichern, wenn man vor
der Bundeswehrzeit nur in der Famlienversicherung war?

ja

Gruß

Czauderna

Vielen lieben Dank für die Antworten, das hat mir sehr weiter geholfen. Schöne Feiertage wünsch ich noch
Grüße Isabell