Angenommen man macht eine Steuererklärung für das letzte Jahr. In dem betroffenen Jahr war die Person die ersten beiden Monate Soldat auf Zeit und direkt im Anschluss an der Bundeswehrzeit ging die Person einer Arbeit als Angestellter nach. Für die Zeit von März bis Dezember bekommt die Person Übergangsgebürnisse von der Bundeswehr. Wo müsste man diese Übergangsgebürnisse in der Lohnsteuererklärung eingeben, da es meines Wissens nach keine Einkünfte aus aktiver Tätigkeit sind. Das Gehalt als Soldat für die zwei Monate sowie das Gehalt danach laufen über Steuerklasse 1 und die Übergangsgebürnisse laufen über Steuerklasse 6.
Hallo,
Angenommen man macht eine Steuererklärung für das letzte Jahr.
Wo müsste man diese Übergangsgebürnisse in der Lohnsteuererklärung eingeben, da es meines Wissens nach keine Einkünfte aus aktiver Tätigkeit sind.
Ist ja auch nicht notwendig. Der Gestzgeber hat unter den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit unter anderem auch Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen aufgeführt. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html
Muss also nicht aktiv sein.
Das Gehalt als Soldat für die zwei Monate sowie das Gehalt danach laufen über Steuerklasse 1 und die Übergangsgebürnisse laufen über Steuerklasse 6.
Das deutet doch schon darauf hin, dass das genauso wie das aus Lohnsteuerklasse 1 zu behandeln ist.
Die meisten Pogramme fragen einfach die Steuerkarten ab, man klimpert die Daten rein und fertig. Bei Elster das gleiche. Da werden auch die Daten aus den Steuerkarten/Lohnsteuerbescheinigungen „abgefragt“. Bei der Papierversion ist die Steuerklasse 6 quasi direkt neben der ersten Steuerklasse einzutragen (rechts). Da steht drüber: Lonsteuerbescheinigungen Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse.
Grüße