Übergangsgeld auch zwei mal?

Hi!

Besteht die Möglichkeit, dass einem das Arbeitsamt auch zwei mal das Übergangsgeld zum Einstieg in die Selbständigkeit zahlt, oder ist das auf einen Versuch begrenzt?

Ich weiß, dass ich die besten Infos direkt vor Ort bekomme, aber momentan überlege ich, ob ich diesen Schritt machen soll (gebrannte Kinder…) - und eine Antwort hier erleichtert mir vielleicht die Entscheidung (in welche Richtung auch immer).

Liebe Grüße
Guido

Überbrückungsgeld ist der Fachterminus
Hallo Guido,

das Arbeitsamt kennt zwei Arten der Förderung für Bezieher von Arbeitslosengeld, die sich selbständig machen möchten:

  1. Existenzgründungszuschuß (Ich-AG) und
  2. Überbrückungsgeld.
    Ich habe Deine Frage lediglich spezifizieren wollen; kann leider keine Auskunft zu Deiner Frage geben.
    Eine korrekte, auf Deine „Fallgeschichte beim Arbeitsamt“ bezogene, Auskunft erhälst Du am ehesten beim Arbeitsamt. Empfehlung: Stelle Deine Frage schriftlich - dauert zwar länger …, aber: Du hast etwas in der Hand.

Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling

Stimmt!
Hi Heiner!

  1. Existenzgründungszuschuß (Ich-AG) und
  2. Überbrückungsgeld.

Stimmt! Übergangsgeld war das was anderes aus meiner Vergangenheit :wink:
Existenzgründerzuschuss fällt bei mir leider flach, da ich ins kalte Wasser springen würde und eine Familie habe!
Da ich mindestens ein oder zwei Monate „Überbrücken“ müsste, helfen mir diese monatlichen Zahlungen nicht wirklich weiter…

Ich habe Deine Frage lediglich spezifizieren wollen; kann
leider keine Auskunft zu Deiner Frage geben.

Schade!

Eine korrekte, auf Deine „Fallgeschichte beim Arbeitsamt“
bezogene, Auskunft erhälst Du am ehesten beim Arbeitsamt.

Ich wollte ja nur wissen, ob es grundsätzlich möglich ist!

Empfehlung: Stelle Deine Frage schriftlich - dauert zwar
länger …, aber: Du hast etwas in der Hand.

Danke für den Tipp! Aber irgendwie muss ich ein verdammt freundliches Arbeitsamt haben - schriftlich war noch nichts (zumindest keine Anfragen) nötig!

LG
Guido

SGB III § 57 und 58
Hallo Guido,

ich konnte zu Deiner Frage (zwei mal Überbrückungsgeld) nichts finden.
Grundsätzliche Info bekommst Du, wenn Du bei „google“ „SGB III § 57“ eingibst.
Dort wird auch auf die fachkundige Stellungnahme (durch z.B. IHK) hingewiesen; diese Stellungnahme ist Grundlage/Voraussetzung für die Bewilligung des Überbrückungsgeldes. Grundlage für die Stellungsnahme ist eine kompetent erstellte, schriftliche Darstellung Deines geschäftlichen Vorhabens.
Mein Vermutung: es spricht nichts gegen die Antragstellung auf erneute Gewährung von Überbrückungsgeld, wenn man a) die vorhergehende Gründung an nicht vom Gründer zu vertretenden Gründen scheiterte und b) das neue Unternehmenskonzept überzeugend ist.
Diese Voraussetzungen halte ich deshalb für zwingend, weil es sich bei der Gewährung des Überbrückungsgeldes um eine freiwillige Leistung handelt. Dies wiederum heißt auch, dass die Gewährung a) von den vorhandenen Mitteln und b) vom „Goodwill“ der Bearbeiter beim Arbeitsamt abhängt.

Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling

hi guido,

das ist grundsätzlich möglich, wenn es sich um ein anderes „konzept“ handelt. dein arbeitsvermittler entscheidet letztendlich darüber, aber machbar ist das auf jeden fall.

regards, bianca

Ich liebe dieses Forum!
Hallo nochmal!

Danke Euch beiden!

LG
Guido

Hallo Guido,

ich habe schon zweimal das Ü-Geld bekommen.
Du musst dem Arbeitsamt nur erklären warum es beim 1.Mal nicht funktioniert hat, und es beim 2. Versuch besser wird.
Einen Rechtsanspruch hast Du allerdings nicht, aber mit einem guten Konzept wird es schon klappen.

Viel Glück bei Deinem Vorhaben!!

Viele Grüße
Frank

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