Liebe Mitglieder,
ich habe eine Anfrage zur Berechnungsgrundlage des Übergangsgelds während Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Selbständigen:
Ich werde ab 15.06.11 an einer derartigen Maßnahme teilnehmen. Im Zeitraum Dezember 2009 bis 31.03.2011 war ich
durchgehend arbeitsunfähig und habe gesetzliches Krankengeld bezogen.
Seit 01.04.2011 übe ich meine selbständige Tätigkeit wieder (wenn auch durch meine Behinderung eingeschränkt) aus. Wie wird mein Übergangsgeld ab 15.06.2011 berechnet?
Wird mein Arbeitsentgelt im Zeitraum 01.04.2011 - 14.06.2011 mit dem tariflich ortsüblichen Entgelt für meinen Beruf verglichen
oder sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2010 relevant?
Vielen Dank.
ubis