Übergangsgeld bei beruflicher Rehabilitation

Liebe Mitglieder,

ich habe eine Anfrage zur Berechnungsgrundlage des Übergangsgelds während Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Selbständigen:

Ich werde ab 15.06.11 an einer derartigen Maßnahme teilnehmen. Im Zeitraum Dezember 2009 bis 31.03.2011 war ich
durchgehend arbeitsunfähig und habe gesetzliches Krankengeld bezogen.

Seit 01.04.2011 übe ich meine selbständige Tätigkeit wieder (wenn auch durch meine Behinderung eingeschränkt) aus. Wie wird mein Übergangsgeld ab 15.06.2011 berechnet?
Wird mein Arbeitsentgelt im Zeitraum 01.04.2011 - 14.06.2011 mit dem tariflich ortsüblichen Entgelt für meinen Beruf verglichen
oder sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2010 relevant?

Vielen Dank.

ubis

Guten Abend,

zunächst wäre es interessant zu wissen, ob Sie für die selbständige Tätigkeit freiwillige Beiträge entrichtet haben. Sollte dies der Fall sein, werden diese Beiträge für die Berechnung des Übergangsgeldes herangezogen.

Haben Sie keine freiwilligen Beiträge entrichtet geht die DRV drei Jahre zurück und schaut, ob es innerhalb dieses Drei-Jahres-Zeitraumes Beiträge aus einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit gab. War dies der Fall, werden diese zur Berechnung des Ü-Geldes herangezogen.

Zusätzlich wird für die erlernte bzw. am längsten ausgeübte Tätigkeit eine Berechnung nach dem aktuellen tariflichen bzw. ortsüblichen Entgelt gemacht.

Diese beiden Berechnungen werden miteinander verglichen und der höhere Betrag wird ausgezahlt.

Keine Panik, wenn Sie in den letzten 3 Jahren keiner abhängigen Beschäftigung nachgegangen sind, dann wird nur die Tarifberechnung gemacht.

Ich hoffe, dass ich helfen konnte und es nicht zu kompliziert geschrieben habe.

clabie

Hallo, leider kann ich diese Frage nicht beantworten, da diese eine Spezialiät für Rehasachbearbeiter bzw. Rehaberater ist. Tut mir leid. Viele Grüße

Hallo,

für diesen Spezialfall reichen meine Kenntnisse nicht aus.

Gruß
Otto

ich habe eine Anfrage zur Berechnungsgrundlage des
Übergangsgelds während Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
bei Selbständigen:

wird mein Übergangsgeld ab 15.06.2011 berechnet?