Guten Tag,
ich häätte mal ein Frage. Ich habe (bin nu seit 2 Monaten arbeitslos) Anrecht auf Übergangsgeld vom ehem. Arbeitgeber. Nun die Frage: Muss ich dies bei der Agentur für Arbeit angeben und wenn ja, wird mir die Übergangsgeld-Summe dann vom ASG I abgezogen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Dschiri
Guten Morgen.
Natürlich müssen Sie das angeben, spätestens beim Datenabgleich mit der Krankenkasse kommt das raus und dann bekommen Sie eine Anzeige oder im glücklicherem Fall eine Ordnungswidrigkeits.
Erstmal danke für die Antwort. Das dachte ich mir ja nun schon, aber trotzdem der zweite Teil der Frage: Wird das Arbeitslosengeld dann um den Betrag des Übergangsgeldes gekürzt??
DAnke!
Guten Morgen.
Natürlich müssen Sie das angeben, spätestens beim
Datenabgleich mit der Krankenkasse kommt das raus und dann
bekommen Sie eine Anzeige oder im glücklicherem Fall eine
Ordnungswidrigkeits.
Guten Morgen.
Natürlich müssen Sie das angeben, spätestens beim
Datenabgleich mit der Krankenkasse kommt das raus und dann
bekommen Sie eine Anzeige oder im glücklicherem Fall eine
Ordnungswidrigkeits.
Und noch eine kurze Anmerkung. Bei diesem Übergangsgeld handelt es sich NICHT um ein Gesundheitsassoziiertes Übergangsgeld (Behinderung etc.) sondern errechnet sich aufgrund einer Tätigkeit im Beamtenstatus…falls das noch einen Unterschied macht…
Guten Tag.
Ja das macht einen Unterschied.
Bei der BErechnung der Überganggeldes wird der Arbeitslosengeld 1 Anspruch gegen gerechnet, dadurch bekommen Sie ggf. weniger oder gar kein Übergangsgeld.
Wenn Sie Beamter waren, besteht ja keine Sozialversicherungspflicht, hat ihr ehemaliger Dienstherr Sie nachversichert?
Hallo,
meine Bekannte war sozialversichert und hat auch schon den Bescheid für das Übergangsgeld erhalten (nach Abzug des ASG I bleibt immernoch ein bestimmter Betrag übrig). Aber darum auch die Frage, ob (nach der Meldung bei der AA)das Arbeitslosengeld gekürzt wird (un dzwar um genau den Betrag des Übregangsgeldes), da es sich beim Übergangsgeld ja um eine einmalige Zahlung des ehem. Arbeitgebers handelt…???
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo,
in AlGII würde dir das Übergangsgeld des Arbeitgebers angerechnet werden, aber in AlGI weiß ich es leider nicht
Hallo,
danke für die Hilfe! Irgendwie kann ich das auch im Netz nicht rausfinden, was ich schon erstaunlich finde…naja …vielleicht weiß noch jemand was 
Hallo,
in AlGII würde dir das Übergangsgeld des Arbeitgebers
angerechnet werden, aber in AlGI weiß ich es leider nicht