Übergangsgeld nachträglich beantragen?

Liebe „Experten“,
ich stehe vor dem Problem, nach ein-einhalb-jähriger Festanstellung (Verlag) ab
01.01.04 arbeitslos zu sein. Davor war ich 3 Jahre Selbständig (Grafik) mit
Künstlersozialkasse und allem, was dazu gehört. Diese Selbständigkeit habe ich,
nach Anraten meiner Steuerberaterin, in den letzten ein-einhalb Jahren
weiterlaufen lassen (falls doch noch noch mal ein „freier Job“ reingekommen wäre.
Frage:
Kann ich mich zum 01.01.04 um Übergansgeld bemühen, obwohl der ursprüngliche
Übergang ja vor vier-einhalb Jahren stattfand? (Das Geld ist für neue Hardware
absolut notwendig)
Vielen Dank und frohe Weihnachtsgrüße
gerd :smile:

Hallo,
was heisst „Uebergangsgeld“?
Meinst Du Ueberbrueckungsgeld?
Naja, Mit 1 1/2 Versicherungspflichtiger Vollbeschaeftigung hast Du ja Anspruch auf ALG und bist damit auch berechtigt, einen Antrag auf Ueberbrueckungsgeld zu stellen. Ob Du das auch letztendlich bekommst, ist eine Kann-Entscheidung des AA.
Wichtig ist erst einmal, dass Du dem AA sofort den Kuendigungstermin mitteilst, falls noch nicht geschehen.
Sonst drohen Dir ALG-Abzuege.
Fuer das alte Geschaeftsmodell, das nicht lief, wirst Du das Ueberbrueckungsgeld sicher nicht bekommen.
Die bisherige Selbststaendigkeit kann zunaechst bei ALG-Bezug auch weiter nebenher laufen. Falls du damit Gewinn erwirtschaftet hattest und weiter einnehmen wirst, wird er in der bisherigen Hoehe auch nicht auf Dein ALG angerechnet.
Fuer den Ueberbrueckungsgeldantrag brauchst Du aber einen neuen, wirtschaftlich tragfaehigen und begutachteten Geschaeftsplan.
Mehr dazu auf der Seite
http://www.gruender-ratgeber.de/ueberbrueckungsgeld-… .
Gruss, Petersen

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Hallo Ina,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe mich, was die alte Selbständigkeit angeht, etwas unklar ausgedrückt. Ich
war damit drei Jahre lang schon recht erfolgreich (ich zahle heute noch
Einkommen-Steuern nach). Also das „Geschäfts-Modell“, wenn man einen freien Art
Direktor so nennen kann, hat funktioniert.

Frage: Kann ich mit dem Problem auch direkt zum AA gehen oder laufe ich Gefahr
dort etwas zu sagen, was mir die Aussicht auf Ü-Geld o.ä. gänzlich versaut? Gibt
es bei einem solchen Gespräch gewisse „Do´s and Don´ts?“ Ich mach das zum ersten
mal.

Lieben Gruß
gerd :smile:

Hallo Gerd,

Frage: Kann ich mit dem Problem auch direkt zum AA gehen oder
laufe ich Gefahr
dort etwas zu sagen, was mir die Aussicht auf Ü-Geld o.ä.
gänzlich versaut?

Welches Problem :wink:?
Liess Dir vorher das hier mal durch:
in http://www.goetzbuchholz.de/ den Ratgeber Arbeitslose, und Du wirst staunen, was Du alles darfst!

Gibt es bei einem solchen Gespräch gewisse „Do´s and Don´ts?“ Ich
mach das zum ersten
mal.

Ja, gibt es. Das AA ist ein Verwalter und kein Berater.
Gehe immer bestens vorinformiert hin, am besten nur zur Arbeitslosenmeldung und dann mit dem beglaubigten Businessplan zur Ueberbrueckungsgeld-Antragstellung.
Gruss, Petersen

Lieben Gruß
gerd :smile:

Herzlichen Dank für die Infos. Der link zu Götz Buchholz ist klasse.
Jetzt werde ich erstmal die offizielle Kündigung abwarten und dann entsprechende
Schritte einleiten.

Vielen Dank gez. gerd